Unterschiede zwischen den Revisionen 30 und 31
Revision 30 vom 2012-10-07 00:28:51
Größe: 3294
Autor: anonym
Kommentar: Nur ein paar typografische Angelegenheiten und den Link zu TK-Verkehrsdaten korrigiert.
Revision 31 vom 2014-01-02 14:59:31
Größe: 3678
Autor: anonym
Kommentar: + Verweis Richtung elektronische Kriminalakte
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=== Dokumentenverwaltung ===

Die Polizei sammelt traditionell viel Material in Kriminal- und
Ermittlungsakten. Da das Material über Vorgangsverwaltungen und
Fallbearbeitungen typischerweise ohnehin schon digital vorliegt, ist der
Schritt technisch nicht mehr weit, die komplette Akte elektronisch zu
halten. Wir diskutieren das hier unter [[Elektronische Kriminalakte]].

Überblick

Typen

Polizeien und vergleichbare Behörden unterhalten verschiedenartige Informationssysteme; dabei fällt eine konkrete Installation nicht selten in mehrere Kategorien. Schon im Hinblick auf die Zweckbindung (vgl. DatenSchutz) der gespeicherten Daten lohnt sich aber wenigstens der Versuch, klar zu kriegen, was ein konkretes System eigentlich ist. Auch sind die Kategorien nicht unbedingt in Stein gemeißelt. Anfang der 2010er Jahre werden innerhalb der deutschen Polizeien aber in etwa folgende Kategorien verhandelt:

Auskunftssysteme

Auch unter »Nachweissysteme« gehandelt.

Das sind die klassischen »Polizeidatenbanken«; hier ist die Vorstellung, dass Beamte, die eine Person antreffen, Antworten auf bestimmte Fragen zu Personen finden, etwa

  • Liegt eine Kriminalakte zur Person vor, und wenn ja, wo? (z.B. KAN beim BKA, diverse POLAS-Installationen der Länder usf.)

  • Wird nach dieser Person gefahndet, oder ist sie zur Beobachtung ausgeschrieben? (z.B. INPOL-Dateien Personenfahndung, Haftdatei, auf Schengen-Ebene SIS)

  • Wer hat diese Spur hinterlassen? (z.B. DAD, AFIS, EURODAC)

  • Wer ist Bösewicht der Klasse X (z.B. Politisch aktiv, Drogen, Rocker, Schmuggel)? (z.B. Gewalttäter Links, IgaSt u.v.m)

Auskunftssysteme gibt es in der BRD seit 1973 (vgl. INPOL-Alt); sie sind meist rechtlich relativ gut geregelt und beaufsichtigt, so dass zumindest ein kleiner Teil der alltäglichen Missbräuche auch auffällt und normalerweise auch zumindest überschaubar ist, was es gibt und was es kann. Angesichts meist noch relativ klar umrissener Zweckbestimmungen können Regelungen aus dem DatenSchutz gegen überbordenden Wildwuchs in Stellung gebracht werden.

Vorgangsverwaltungen

Auch unter Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) gehandelt.

Dies sind Programmpakete, die die Aufnahme von Anzeigen ebenso unterstützen wie die Dokumentation von Maßnahmen (»Platzverweis erteilt«, »Hilferuf erhalten«) oder die Weitergabe eines Falls an die Staatsanwaltschaft. Vgl. Vorgangsverwaltung.

Dokumentenverwaltung

Die Polizei sammelt traditionell viel Material in Kriminal- und Ermittlungsakten. Da das Material über Vorgangsverwaltungen und Fallbearbeitungen typischerweise ohnehin schon digital vorliegt, ist der Schritt technisch nicht mehr weit, die komplette Akte elektronisch zu halten. Wir diskutieren das hier unter Elektronische Kriminalakte.

Fallbearbeitungssyteme

Sowohl Auskunftssysteme als auch Vorgangsverwaltungen hatten immer schon »Fallbereiche« oder ähnliches, Komponenten also, die zur Sammlung und Verknüpfung von Indizien oder Mutmaßungen der Polizei dienten. Klarerweise waren sie schon immer für die saftigsten Skandale gut. Seit einigen Jahren nun werden entsprechende Komponenten als separate Systeme geführt. Vgl. Fallbearbeitung.

Rechtsgrundlagen

  • RechtsLage – was würden sie eigentlich dürfen? Gesetzessammlung und Diskussion zur Lage des Rechtsstaats in Bezug auf DatenSchutz.

Technik und Hersteller

Auswertung

Was tun mit all den Daten:

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