Unterschiede zwischen den Revisionen 13 und 30 (über 17 Versionen hinweg)
Revision 13 vom 2011-01-27 21:35:42
Größe: 1475
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 30 vom 2012-10-07 00:28:51
Größe: 3294
Autor: anonym
Kommentar: Nur ein paar typografische Angelegenheiten und den Link zu TK-Verkehrsdaten korrigiert.
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 4: Zeile 4:
Der Schwerpunkt dieses Wiki liegt auf einer Übersicht über die diversen Datenbanken, in denen [[Datenbanken BKA|BKA]], [[Datenbanken der Dienste|Geheimsdienste]], [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Sicherheitsbehörden der Länder]] und weitere Behörden Daten über Bürger- und Bewohner``Innen der BRD (Österreicher``Innen und Schweizer``Innen dürfen auch gerne mitmachen, sind aber derzeit klar unterrepräsentiert) speichern. == Typen ==
Zeile 6: Zeile 6:
== Rechtslage == Polizeien und vergleichbare Behörden unterhalten verschiedenartige
Informationssysteme; dabei fällt eine konkrete Installation nicht selten
in mehrere Kategorien. Schon im Hinblick auf die Zweckbindung (vgl.
DatenSchutz) der gespeicherten Daten lohnt sich aber wenigstens der
Versuch, klar zu kriegen, was ein konkretes System eigentlich ist.
Auch sind die Kategorien nicht unbedingt in Stein gemeißelt. Anfang der
2010er Jahre werden innerhalb der deutschen Polizeien aber in etwa
folgende Kategorien verhandelt:
Zeile 8: Zeile 15:
Dabei ist ein hehres Ziel, der Idee der "informationellen Selbstbestimmung" -- jedeR soll zu jeder Zeit wissen, was wo über sie oder ihn gespeichert ist -- etwas näher zu kommen. Dass das ein ewiges Ringen gegen die Geheimniskrämerei und Paranoia der Behörden ist, liegt auf der Hand. Immerhin: Das Recht ist trotz aller Übergriffe der letzten Jahre nicht selten noch auf unserer Seite. === Auskunftssysteme ===
Zeile 10: Zeile 17:
 * RechtsLage -- was würden sie eigentlich dürfen? Gesetzessammlung und Diskussion zur Lage des Rechtsstaats. Auch unter »Nachweissysteme« gehandelt.

Das sind die klassischen »Polizeidatenbanken«; hier ist die Vorstellung,
dass Beamte, die eine Person antreffen, Antworten auf bestimmte Fragen
zu Personen finden, etwa

 * Liegt eine Kriminalakte zur Person vor, und wenn ja, wo? (z.B. [[KAN]] beim BKA, diverse POLAS-Installationen der Länder usf.)
 * Wird nach dieser Person gefahndet, oder ist sie zur Beobachtung ausgeschrieben? (z.B. [[INPOL]]-Dateien Personenfahndung, Haftdatei, auf Schengen-Ebene [[SIS]])
 * Wer hat diese Spur hinterlassen? (z.B. [[DAD]], [[AFIS]], [[EURODAC]])
 * Wer ist Bösewicht der Klasse X (z.B. Politisch aktiv, Drogen, Rocker, Schmuggel)? (z.B. [[Gewalttäter Links]], [[IgaSt]] u.v.m)

Auskunftssysteme gibt es in der BRD seit 1973 (vgl. [[INPOL-Alt]]); sie
sind meist rechtlich relativ gut geregelt und beaufsichtigt, so dass
zumindest ein kleiner Teil der alltäglichen Missbräuche auch auffällt
und normalerweise auch zumindest überschaubar ist, was es gibt und was
es kann. Angesichts meist noch relativ klar umrissener
Zweckbestimmungen können Regelungen aus dem DatenSchutz gegen
überbordenden Wildwuchs in Stellung gebracht werden.

=== Vorgangsverwaltungen ===

Auch unter Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) gehandelt.

Dies sind Programmpakete, die die Aufnahme von Anzeigen ebenso
unterstützen wie die Dokumentation von Maßnahmen (»Platzverweis
erteilt«, »Hilferuf erhalten«) oder die Weitergabe eines Falls an die
Staatsanwaltschaft. Vgl. [[Vorgangsverwaltung]].

=== Fallbearbeitungssyteme ===

Sowohl Auskunftssysteme als auch Vorgangsverwaltungen hatten immer schon
»Fallbereiche« oder ähnliches, Komponenten also, die zur Sammlung und
Verknüpfung von Indizien oder Mutmaßungen der Polizei dienten.
Klarerweise waren sie schon immer für die saftigsten Skandale gut.
Seit einigen Jahren nun werden entsprechende Komponenten als separate
Systeme geführt. Vgl. [[Fallbearbeitung]].


== Rechtsgrundlagen ==

 * RechtsLage – was würden sie eigentlich dürfen? Gesetzessammlung und Diskussion zur Lage des Rechtsstaats in Bezug auf [[DatenSchutz]].
Zeile 13: Zeile 60:
 * [[Hersteller]] -- wer verdient Geld mit dem autoritären Staat?
 * [[Überwachungstechnik]] -- Der Versuch zu sammeln was möglich ist und wie es nachweisbar ist ...
 * [[Hersteller]] wer verdient Geld mit dem autoritären Staat?
 * [[Überwachungstechnik]]
* LawfulInterception (Abhörtechnik), [[TK-Verkehrsdaten]] (Vorratsdatenspeicherung, Stille SMS …)
Zeile 16: Zeile 64:
== Weiteres == == Auswertung ==
Zeile 18: Zeile 66:
 * [[Rasterfahndung]] -- Was tun mit all den Daten?
 * [[Quellen]] -- Gesetze, Parlamentsdoku, Datenschutzberichte...
 * [[Irre Geschichten]] -- was so alles passieren kann im verdateten Staat
Was tun mit all den Daten:

* [[Rasterfahndung]]
 * [[Data Mining]]
 
==
Weiteres ==
 * [[Quellen]] Gesetze, Parlamentsdoku, Datenschutzberichte …
 * [[Irre Geschichten]] was so alles passieren kann im verdateten Staat
 * WeiterführendeLinks

Überblick

Typen

Polizeien und vergleichbare Behörden unterhalten verschiedenartige Informationssysteme; dabei fällt eine konkrete Installation nicht selten in mehrere Kategorien. Schon im Hinblick auf die Zweckbindung (vgl. DatenSchutz) der gespeicherten Daten lohnt sich aber wenigstens der Versuch, klar zu kriegen, was ein konkretes System eigentlich ist. Auch sind die Kategorien nicht unbedingt in Stein gemeißelt. Anfang der 2010er Jahre werden innerhalb der deutschen Polizeien aber in etwa folgende Kategorien verhandelt:

Auskunftssysteme

Auch unter »Nachweissysteme« gehandelt.

Das sind die klassischen »Polizeidatenbanken«; hier ist die Vorstellung, dass Beamte, die eine Person antreffen, Antworten auf bestimmte Fragen zu Personen finden, etwa

  • Liegt eine Kriminalakte zur Person vor, und wenn ja, wo? (z.B. KAN beim BKA, diverse POLAS-Installationen der Länder usf.)

  • Wird nach dieser Person gefahndet, oder ist sie zur Beobachtung ausgeschrieben? (z.B. INPOL-Dateien Personenfahndung, Haftdatei, auf Schengen-Ebene SIS)

  • Wer hat diese Spur hinterlassen? (z.B. DAD, AFIS, EURODAC)

  • Wer ist Bösewicht der Klasse X (z.B. Politisch aktiv, Drogen, Rocker, Schmuggel)? (z.B. Gewalttäter Links, IgaSt u.v.m)

Auskunftssysteme gibt es in der BRD seit 1973 (vgl. INPOL-Alt); sie sind meist rechtlich relativ gut geregelt und beaufsichtigt, so dass zumindest ein kleiner Teil der alltäglichen Missbräuche auch auffällt und normalerweise auch zumindest überschaubar ist, was es gibt und was es kann. Angesichts meist noch relativ klar umrissener Zweckbestimmungen können Regelungen aus dem DatenSchutz gegen überbordenden Wildwuchs in Stellung gebracht werden.

Vorgangsverwaltungen

Auch unter Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) gehandelt.

Dies sind Programmpakete, die die Aufnahme von Anzeigen ebenso unterstützen wie die Dokumentation von Maßnahmen (»Platzverweis erteilt«, »Hilferuf erhalten«) oder die Weitergabe eines Falls an die Staatsanwaltschaft. Vgl. Vorgangsverwaltung.

Fallbearbeitungssyteme

Sowohl Auskunftssysteme als auch Vorgangsverwaltungen hatten immer schon »Fallbereiche« oder ähnliches, Komponenten also, die zur Sammlung und Verknüpfung von Indizien oder Mutmaßungen der Polizei dienten. Klarerweise waren sie schon immer für die saftigsten Skandale gut. Seit einigen Jahren nun werden entsprechende Komponenten als separate Systeme geführt. Vgl. Fallbearbeitung.

Rechtsgrundlagen

  • RechtsLage – was würden sie eigentlich dürfen? Gesetzessammlung und Diskussion zur Lage des Rechtsstaats in Bezug auf DatenSchutz.

Technik und Hersteller

Auswertung

Was tun mit all den Daten:

Weiteres