Zensus2011

Im Rahmen des Zensus werden u.a. etliche Datenbanken von Behörden aus dem Nichtrepressionsbereich zusammen geführt.

Eine Einführung in den Zensus aus Antirepressionssicht ist in RHZ 2/2011 erschienen.

Rechtsgrundlagen

  • ZensG 2011 -- regelt den Ablauf der eigentlichen Zählung

  • Zensusvorbereitungsgesetz 2011 -- regelt die Bildung des vorläufigen Anschriften- und Gebäuderegisters

  • Bundesstatistikgesetz -- regelt u.a. Auskunftspflichten, aber auch die Vierjahresfrist für die Verwendung von Adressen zur Bildung blockseitenorientierten Auswertungen

Was wird gezählt

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen des Melderegisters (§ 4 ZensG) und der Bundesagentur für Arbeit (§ 4 ZensG). Diese werden gespeichert und mit Hilfe von vereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu wurden bereits 2010 von EigentümerInnen, Hausverwaltungen oder ggf. MieterInnen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen erfragt. Im Mai 2011 werden etwa 7 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt ("Haushaltestichprobe"), wo u.a. die Religionzugehörigkeit und die Herkunftsländer der Vorfahren abgefragt werden; dazu wird in "Sonderbereichen" (Wohnheime, Knäste, Reha-Einrichtungen) mit einem kleineren Fragenkatalog vollerfasst.

Die Daten werden durchweg personalisiert erhoben. Das Gesetz schreibt vor, der Personenbezug müsse nach der Zusammenführung, spätestens aber bis 2015, entfernt werden.

Weiteres

Einflußnahme von Sicherheitsbehörden

In einem Vortrag am 27. CCC (h264-Mitschnitt, 836M) wird berichtet, Mitarbeiter_innen von Statistikämtern hätten die Frage nach der Weltanschauung (insbesondere den islamischen Strömungen) auf eine Einflussnahme der Staatssicherheitsbehörden zurückgeführt. Darauf verweisen auch Anne Roth und Daniel Leisegang in "Zensus 2011: Volkszählung im Verborgenen" (Blätter für deutsche und internationale Politik, 3/2011).

Im Hinblick auf Begehrlichkeiten der Repressionsbehörden ist auch eine Geschichte aus dem 23. TB des BfDI (2011) (8.1.2, S. 99) interessant. Dabei hat sich die Polizei Daten der Außenhandelsstatistik per Durchsuchungsbeschluss vom Statistischen Bundesamt besorgt. Auch wenn das Landgericht Mannheim im weiteren Verlauf (Beschluss 22 Qs 7/06 vom 18.7.2007) festgestellt hat, der Zugriff auf die Statistikdaten sei rechtswidrig gewesen, bleibt dennoch festzuhalten, dass das Statistische Bundesamt offenbar nicht sehr zuverlässig ist im hüten des Statistikgeheimnisses, denn die Daten sind ja zunächst aus dem "abgeschotteten Bereich" rausgekommen.

Big Brother Award

Für den Zensus 2011 bekam Prof. Dr. Prof. Dr. Gert G. Wagner als Vorsitzender der Zensuskommission stellvertretend für alle Beteiligten am Zenus 2011 den Big Brother Award des Jahres 2010.

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