Unterschiede zwischen den Revisionen 4 und 5
Revision 4 vom 2011-01-21 12:35:10
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Autor: anonym
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Revision 5 vom 2011-01-21 12:36:11
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=== Polizeigesetze ===

Verdeckte Ermittler

Begriffserklärung

Verdeckte Ermittler (engl. undercover agent, abgekürzt: VE) sind Beamte von Strafverfolgungsbehörden, meist Polizei oder Zoll, die nach außen als Zivilpersonen auftreten, teils auch unter einer auf Dauer angelegten, falschen Identität ermitteln.

Zu unterscheiden sind sie von Informanten sowie von Spitzeln, auch V-Leute bzw. V-Personen genannt, die Privatpersonen sind, die mit der Vertraulichkeitszusage oder Geheimhaltungszusage einer Staatsanwaltschaft versehen und meist gegen Bezahlung Informationen aus ihrem Umfeld an Ermittlungsbehörden liefern.

Rechtslage

StPO

Nach der Strafprozessordnung wird der Einsatz von verdeckten Ermittlern nach §110 a, §110 b, §110 c geregelt.

Polizeigesetze

In den Polizeidesetzen der Länder ist allerdings meist eine Regelung ohne Einbeziehung der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Wenn der Verdeckte Ermittler zur Vorbeugung von Straftaten von erheblicher Bedeutung eingesetzt wird, reicht eine Anordnung durch den Behördenleiter. D.h. es reicht aus, wenn die Polizei glaubt irgendjemand hätte die Absicht Straftaten zu begehen. Das kann dann halt leicht erfunden werden.

Skandale

Simon Brenner in Heidelberg

Ende 2010 wurde bekannt, dass ein Student namens Simon Brenner 9 Monate in dem studentischen Alternativmilieu Heidelbergs tätig war. Nach Auffassung der Grünen war der Einsatz rechtswidrig, das Innenministerium behauptet das Gegenteil.

Indymedia: Der Vorbeuge Spitzel

Die Grünen BW zum Spitzeleinsatz

Kirsti Weiß in Hannover

2002 hat sich eine Verdeckte Ermittlerin des Niedersächsischen Verfassungsschutz geoutet, die dort im Asta als Spitzel angesetzt war.

Indymedia: Verdeckte Ermittlerin des Verfassungsschutzes in Hannover