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Autor: LilaBlume
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Visa Information System. 2009 noch in Entwicklung befindliche Datenbank zur Kontrolle von Migration sowie generell Ein- und Ausreisen. VIS soll eine Datenbank werden, in der die Schengenstaaten Informationen
über die von ihnen ausgestellten Visa austauschen, inklusive
Fingerabdrücke der Antragsteller (Größenordnung: 20 Millionen
Datensätze pro Jahr). 2009 lief noch nichts.

Die Datenbank dürfte Bürger``Innen der EU im wesentlichen nicht
bedrohen, da sie keine Visa für den Schengenraum beantragen dürften.
Ausländer``Innen trifft es allerdings hart; für sie kehrt diese
Datenbank die Unschuldsvermutung de facto um, jedenfalls im Bereich von
politischen und "schweren" Straftaten.

Nach 9/11 wollte der Rat eine Verschärfung der durch den Schengen-Acquis
vorgeschriebenen gegenseitigen Konsultation in Visafragen über ein
"Netzwerk" namens [[VISION]] (vgl.
[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/02/st05/st05148.en02.pdf|Ratsmitteilung 5148/02]]).
Dazu sollte eine Visa-Datenbank eingerichtet werden; genauere Pläne
dafür wurden beim Sevilla-Gipfel 2002 geschmiedet, der
[[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004D0512:EN:HTML|Ratsbeschluss 2004/512/EC]]
hat dann die VIS-Entwicklung in die Wege geleitet.

Nach diesem Beschluss lehnt sich VIS in seiner Struktur eng an SIS an (wahrscheinlich wird es
auch die gleich Infrastruktur nutzen, so wie VISION längst auf SISNET
aufsetzt): Es gibt ein CS-VIS und ein NI-VIS, die Behörden der
Mitgliedstaaten greifen auf ihre NI-VIS zu, die ihrerseits mit CS-VIS
synchronisieren (Art. 1). VIS sollte ursprünglich von der Kommission
betrieben werden (Art. 2); inzwischen (2009) gehen die
[[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52009PC0294:DE:HTML Pläne aber zu einer eigenen Agentur]].

Näheres zu VIS folgte dann 2005 in der
[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/05/st15/st15142.en05.pdf Beschlussvorlage 15142/05]]
(Gibts das irgendwo als Beschluss?).
Darin werden u.a. folgende Punkte festgehalten:

 1. Die Staatssicherheitsbehörden der Mitgliedsstaaten sollen auf jeden Fall Zugriff auf VIS haben.
 2. Europol soll Zugriff auf VIS haben.
 3. Aber natürlich nur, wenn sie Terrorismus schreiben können. VIS soll erstmal keine "regular crime fighting database" werden.

Zu diesem Zweck sollen Daten zu 20 Millionen Visa-Anträgen pro Jahr
gespeichert werden, inklusive Fingerabdrücke. Bei einer Speicherfrist
von fünf Jahren rechnet die Kommission mit 70 Millionen
Fingerabdrucksätzen, die in VIS vorliegen sollen. Um das Nehmen von
Fingerabdrücken mit dem Vorsatz "individuals whose data are processed in
the VIS [...] are to be treated as innocent individuals and not as
suspects in a criminal investigation" (15142/05, S. 6)
zusammenzubringen, fordert der Rat die Mitgliedsstaaten auf, "to lay
down effective, proportionate and dissuasive sanctions to be imposed in
case of infringement of data protection provisions, including criminal
sanctions for particularly serious and intentionally committed
infringements," was durch einen jährlichen Audit unterstützt werden
soll. Ob der Rat an diese Sorte Märchen glaubte, ist nicht überliefert,
aber die Audit-Berichte sollen immerhin öffentlich sein (Art. 8 (6)).
Alle VIS-Zugriffe durch Staatssicherheitsorgane sollen geloggt werden
(Art. 10 (1)).

Tatsächlich sieht Artikel 5 (1b) vor: "access for consultation must be
necessary for the purpose of the prevention, detection or investigation
of terrorist offences ''or other serious criminal offences''"
(Hervorhebung datenschmutz). Also: Die Fingerabdrücke werden so oder so
in die normale Mühle gehen.

Die Staatssicherheitsbehörden und Europol sollen folgenden Datensatz
bekommen (Art. 5 (2)):

 * Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort
 * Nationalität
 * Daten zu Ausweisdokumenten, Visumtyp, Visumnummer
 * Reiseziel und -zweck, geplante Aufenthaltsdauer, Einreisedatum, Ausreisedatum
 * Eintrittsort
 * Wohnort
 * Fotografien
 * Fingerabdrücke

Im Wesentlichen beliebige weitere Daten können auf Anfrage übermittelt
werden (Art. 5 (3)).

VIS soll eine Datenbank werden, in der die Schengenstaaten Informationen über die von ihnen ausgestellten Visa austauschen, inklusive Fingerabdrücke der Antragsteller (Größenordnung: 20 Millionen Datensätze pro Jahr). 2009 lief noch nichts.

Die Datenbank dürfte BürgerInnen der EU im wesentlichen nicht bedrohen, da sie keine Visa für den Schengenraum beantragen dürften. AusländerInnen trifft es allerdings hart; für sie kehrt diese Datenbank die Unschuldsvermutung de facto um, jedenfalls im Bereich von politischen und "schweren" Straftaten.

Nach 9/11 wollte der Rat eine Verschärfung der durch den Schengen-Acquis vorgeschriebenen gegenseitigen Konsultation in Visafragen über ein "Netzwerk" namens VISION (vgl. Ratsmitteilung 5148/02). Dazu sollte eine Visa-Datenbank eingerichtet werden; genauere Pläne dafür wurden beim Sevilla-Gipfel 2002 geschmiedet, der Ratsbeschluss 2004/512/EC hat dann die VIS-Entwicklung in die Wege geleitet.

Nach diesem Beschluss lehnt sich VIS in seiner Struktur eng an SIS an (wahrscheinlich wird es auch die gleich Infrastruktur nutzen, so wie VISION längst auf SISNET aufsetzt): Es gibt ein CS-VIS und ein NI-VIS, die Behörden der Mitgliedstaaten greifen auf ihre NI-VIS zu, die ihrerseits mit CS-VIS synchronisieren (Art. 1). VIS sollte ursprünglich von der Kommission betrieben werden (Art. 2); inzwischen (2009) gehen die http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52009PC0294:DE:HTML Pläne aber zu einer eigenen Agentur.

Näheres zu VIS folgte dann 2005 in der http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/05/st15/st15142.en05.pdf Beschlussvorlage 15142/05 (Gibts das irgendwo als Beschluss?). Darin werden u.a. folgende Punkte festgehalten:

  1. Die Staatssicherheitsbehörden der Mitgliedsstaaten sollen auf jeden Fall Zugriff auf VIS haben.
  2. Europol soll Zugriff auf VIS haben.
  3. Aber natürlich nur, wenn sie Terrorismus schreiben können. VIS soll erstmal keine "regular crime fighting database" werden.

Zu diesem Zweck sollen Daten zu 20 Millionen Visa-Anträgen pro Jahr gespeichert werden, inklusive Fingerabdrücke. Bei einer Speicherfrist von fünf Jahren rechnet die Kommission mit 70 Millionen Fingerabdrucksätzen, die in VIS vorliegen sollen. Um das Nehmen von Fingerabdrücken mit dem Vorsatz "individuals whose data are processed in the VIS [...] are to be treated as innocent individuals and not as suspects in a criminal investigation" (15142/05, S. 6) zusammenzubringen, fordert der Rat die Mitgliedsstaaten auf, "to lay down effective, proportionate and dissuasive sanctions to be imposed in case of infringement of data protection provisions, including criminal sanctions for particularly serious and intentionally committed infringements," was durch einen jährlichen Audit unterstützt werden soll. Ob der Rat an diese Sorte Märchen glaubte, ist nicht überliefert, aber die Audit-Berichte sollen immerhin öffentlich sein (Art. 8 (6)). Alle VIS-Zugriffe durch Staatssicherheitsorgane sollen geloggt werden (Art. 10 (1)).

Tatsächlich sieht Artikel 5 (1b) vor: "access for consultation must be necessary for the purpose of the prevention, detection or investigation of terrorist offences or other serious criminal offences" (Hervorhebung datenschmutz). Also: Die Fingerabdrücke werden so oder so in die normale Mühle gehen.

Die Staatssicherheitsbehörden und Europol sollen folgenden Datensatz bekommen (Art. 5 (2)):

  • Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Nationalität
  • Daten zu Ausweisdokumenten, Visumtyp, Visumnummer
  • Reiseziel und -zweck, geplante Aufenthaltsdauer, Einreisedatum, Ausreisedatum
  • Eintrittsort
  • Wohnort
  • Fotografien
  • Fingerabdrücke

Im Wesentlichen beliebige weitere Daten können auf Anfrage übermittelt werden (Art. 5 (3)).

Datenbanken EU