Unterschiede zwischen den Revisionen 34 und 36 (über 2 Versionen hinweg)
Revision 34 vom 2010-01-24 17:36:49
Größe: 2757
Autor: LilaBlume
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Revision 36 vom 2011-02-03 10:12:40
Größe: 2695
Autor: anonym
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Wer etwas tun möchte, kann einfach eine Textsuche nach "TODO" machen -- dabei
kommt reichlich Kram raus, der Anfänger``Innen bis Expert``Innen mit reichlich
Arbeit versorgen kann.
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(Hier können auch Links reingepastet werden...)
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 * http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html hat einige ganz schöne Einschätzungen, die in die Präambel von RechtsLage eingearbeitet werden sollten.
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  * ENFOPOL (einheitliche europ. Standard für "verdeckte Überwachung", siehe CILIP 69 (2/2001), S. 36 - 42)

Was im Wiki zu tun wäre...

Wer etwas tun möchte, kann einfach eine Textsuche nach "TODO" machen -- dabei kommt reichlich Kram raus, der AnfängerInnen bis ExpertInnen mit reichlich Arbeit versorgen kann.

Wer sich ernsthaft um eine Geschichte hier drin kümmert, sollte sie hier rausnehmen, um Doppelarbeit zu vermeiden.

Quellen, die der Auswertung harren

(Hier können auch Links reingepastet werden...)

Recherchieren

  • IFG-Ersuchen ans Innenministerium nach den Richtlinien für den kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK).
  • Wie und an wen Auskunftsersuchen zum Ausländerzentralregister (AZR) -- Rechtsgrundlage http://www.gesetze-im-internet.de/azrg-dv/index.html

    • EURO-JUST ("...wurde im Dezember 2000 als Clearingstelle der Strafverfolgungsbehörde für Ermittlungsverfahren mit internationalen Bezügen gegründet, in der Staatsanwälte bzw. Ermittlungsrichter aus den Mitgliedstaaten versammlet sind und unmittelbar Informationen beschaffen, austauschen und gemeinsam bewerten." [Ratsbeschluss vom 14.Dezember 2000, Abl. L 324 vom 21. Dezember 2000, S. 2f. und Eropäische Kommission: 'Communication on the Establishment of eurojust,' 22. November 2000, COM {2000} 746 final. > HU Nr. 23, S. 148];

    • EJN (europ. justizielle Netz, European Judicial Network, nach Artikel 31 EU-Vertrag in der Fassung des Amsterdamer Vertrages, als Koordinationsgremium zwischen den Justizbehörden der Mitgliedsstaaten 1998 einegrichtet); siehe hierzu Homepage Bundesdatenschutzbeauftragter mit Links zu EU-Datenbanken