Revision 1 vom 2011-05-06 19:17:55

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Verschiedene Institutionen geben "Terrorlisten" heraus. Dabei handelt es sich um geheimdienstliche oder regierungsamtliche Einschätzungen von Gruppen oder Einzelpersonen, gegen die kein Rechtsschutz vorgesehen ist. Sie gehören mithin in den Bereich extralegaler Repression.

Terrorlisten werden in jedem Fall geführt von

  • diversen US-Behörden (diese sind typischerweise geheim und führen in jedem Fall zu Flugverboten und ähnlichem)
  • den UN
  • der EU

EU-Terrorliste

Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afghanischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1).

Das Urteil C-402/05 P des EUGH (03.09.2008) sowie das Urteil C-415/05 P des EUGH haben diese Verfügung aufgehoben. Das Gericht hat sie sie als willkürlich befunden und bemängelte das Fehlen von Rechtsschutzmöglichkeiten.

Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten, auf denen immer mehr Organisationen und Personen zu finden sind. Die Terrorliste vom Januar 2009 enthielt 59 Personen und 47 Organisationen.

Für die EU-Terrorliste gab es 2008 einen Big Brother Award.