Revision 1 vom 2011-02-28 18:01:03

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Staatsschutz

Der Staatsschutz ist eine Abteilung der Polizei, ebenso wie z.B. die Abteilung für Kapitalverbrechen oder Jugenkriminalität. Sie ist offiziell für die Aufklärung von Straftaten mit politischen Hintergrund zuständig.

Unterschied zum Verfassungsschutz

Im Gegensatz zum Verfassungsschutz soll der Staatsschutz keine vermeintlich verfassungsfeindlichen Bestrebungen beobachten, sondern nur dann eingreifen, wenn politische Straftaten geplant oder begangen wurden. Allerdings ermöglichen die präventiven Befugnisse der Polizei (welche inzwischen alle Länderpolizeien und Bundespolizeien besitzen), die Beobachtung und Observation von poltisch missliebigen Organisationen schon recht früh. Insbesondere da bei den Präventivbefugnissen, ebenso wie in anderen Polizeibereichen, die Kontrolle fehlt, da es in der BRD keine unabhängige Polizeikomission gibt.