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Revision 3 vom 2011-01-31 10:05:29
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= SWIFT Abkommen = = TFTP/SWIFT-Daten =
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Das SWIFT-Abkommen ist Teil der [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]], welche per Gesetz für die Sicherheitsbehörden (in diesem Fall die USA) zu Verfügung gestellt werden müssen. Die Daten zu internationalen Überweisungen,
die über SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication)
abgewickelt werden, werden im Rahmen des US-TFTP
(Terrorist Finance Tracking Program)
für Repressionszwecke eingesetzt (vgl. [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]]).
Daten, die im europäischen SWIFT-Rechenzentrum auflaufen, werden per
Vertrag mit der EU an die USA weitergegeben.
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== Begriffserkärung == == Rechtslage ==
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Das Swift-Abkommen regelt den Austausch von Bankdaten zwischen den USA und Europa. Für Banken weltweit verrechnet der belgische Dienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) Überweisungen und leitet Angaben wie Name, Betrag, Empfänger an Ermittler zur Terrorismusbekämpfung in den Vereinigten Staaten weiter. Derzeit vor allem der Vertrag
zwischen EU und USA, der letzteren systematischen Zugriff auf die
Daten von SWIFT gibt ([[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/st11/st11173.en10.pdf|Ratsdokument 11173/10]]; TODO: Auswerten).

Wie weit bedienen sich europäische Sicherheitsorgane bereits bei SWIFT?

Mittelfristiges Ziel ist, die TFTP-Auswertungen für europäische Daten
bei Europol durchführen zu lassen.

Für die Datenschutzkontrolle ist ausgerechnet [[Europol]] zuständig, das
da wirklich wenig Kompetenzen anzubieten hat.
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Das Abkommen selbst weise nach Aussage des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erhebliche datenschutzrechtliche Mängel auf. So gebe es weder eine unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle noch einen Rechtsschutz gegen die Datenübermittlung. Darüber hinaus wurden weder das Europäische Parlament noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten an der Entscheidung über das Swift-Abkommen beteiligt.
Für die Datenschutzkontrolle soll ausgerechnet [[Europol]] zuständig sein, da wird der Bock zum Gärtner gemacht.
Das Abkommen selbst weist nach Aussage des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erhebliche datenschutzrechtliche Mängel auf. So gebe es weder eine unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle noch einen Rechtsschutz gegen die Datenübermittlung. Darüber hinaus wurden weder das Europäische Parlament noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten an der Entscheidung über das Swift-Abkommen beteiligt.
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 * Der [[http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-usa-swift-2nd-bruguiere-report.pdf|2. Bruguiere-Bericht]] enthält Beispiele für die angebliche Unverzichtbarkeit des TFTP.

TFTP/SWIFT-Daten

Die Daten zu internationalen Überweisungen, die über SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) abgewickelt werden, werden im Rahmen des US-TFTP (Terrorist Finance Tracking Program) für Repressionszwecke eingesetzt (vgl. Privat-Öffentliche Datenbanken). Daten, die im europäischen SWIFT-Rechenzentrum auflaufen, werden per Vertrag mit der EU an die USA weitergegeben.

Rechtslage

Derzeit vor allem der Vertrag zwischen EU und USA, der letzteren systematischen Zugriff auf die Daten von SWIFT gibt (Ratsdokument 11173/10; TODO: Auswerten).

Wie weit bedienen sich europäische Sicherheitsorgane bereits bei SWIFT?

Mittelfristiges Ziel ist, die TFTP-Auswertungen für europäische Daten bei Europol durchführen zu lassen.

Für die Datenschutzkontrolle ist ausgerechnet Europol zuständig, das da wirklich wenig Kompetenzen anzubieten hat.

Kritik

Das Abkommen selbst weist nach Aussage des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erhebliche datenschutzrechtliche Mängel auf. So gebe es weder eine unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle noch einen Rechtsschutz gegen die Datenübermittlung. Darüber hinaus wurden weder das Europäische Parlament noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten an der Entscheidung über das Swift-Abkommen beteiligt.

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