Das Nationale Waffenregister wird beim Bundesverwaltungsamt geführt werden.

Nach 30. TB LfD BaWü, S. 81 soll es Ende 2012 in den Wirkbetrieb gehen.

Rechtsgrundlage

TODO

Gespeicherte Daten

  • Identifikationsdaten der Waffenhalter_in
  • Waffen incl. besondere Angaben dazu
  • waffenrechtliche Berechtigung mit Gründen

Offenbar sollen (30. TB LfD BaWü, S. 82) genauere Angaben zu den Waffen nicht direkt an der Person hängen ("Ordnungsnummer").

Teilnehmende Behörden

Anliefernde Behörden sind je nach Land unterschiedliche für die Ausstellung von Berechtigungen zuständige Ämter; 2011 waren das nach 30. TB LfD BaWü (S. 82) immer 577 verschiedene. Das "Verfahren" XWaffe wurde entwickelt, um dem Bundesverwaltungsamt eine einheitliche Schnittstelle zu geben.

Zugriff auf die Daten sollen neben den Waffenbehörden selbst alle Polizeien, alle Geheimdienste, die Staatsanwaltschaften und die Zolfahndung haben.