Revision 1 vom 2011-02-03 09:34:35

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Die Melderegister werden in Deutschland bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden geführt. In fast allen Bundesländern ist die Gemeinde selbst die Meldebehörde im rechtlichen Sinn. Derzeit werden die deutschen Melderegister von 5.283 dezentralen Einwohnermeldeämtern verwaltet.[1] Im Rahmen der Föderalismusreform ist 2006 die ausschließliche Gesetzgebung für das Melderecht auf den Bundesgesetzgeber übergegangen. Dieser plante dann den Aufbau eines übergreifenden Bundesmelderegisters (BMR) in Ergänzung zu den kommunalen Registern, dass bis Ende 2010 eingerichtet werden sollte.[1][2] Rechtsgrundlage für Erhebung, Speicherung, Verwendung und Löschung der Daten sind derzeit das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), die Meldegesetze der Länder sowie Rechtsverordnungen.

Verknüpfung auf EU-Ebene

Auf EU-Ebene gibt es die Idee alle Melderegister miteinander zu verbinden. Das ganze nennt sich RISER (Registry Information Service on European Residents).