Revision 1 vom 2011-03-20 09:46:24

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Lissabon Vertrag

Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Im Vertrag von Lissabon sind die wesentlichen Elemente des EU-Verfassungsvertrags, der 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war, enthalten. Der rechtliche Unterschied zum Verfassungsvertrag bedeutet allerdings, dass keine supranationale Organisation geschaffen wurde, sondern weiterhin ein Verbund von Staaten besteht. Dieses bedeutet, dass weiterhin die nationalen Verfassungen, Vorrangstellung vor dem Lissabon-Vertrag besitzen.

Rechtsgrundlage

  • Der Vertrag von Lissabon
  • Vertrag über die Europäische Union (EUV)
  • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (vormals Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft)
  • Charta der Grundrechte
  • Ferner 37 Protokolle, 2 Anhänge, 65 Erklärungen

Auflösung des Säulenmodells

Nach dem vorherigen Vertragswerk basierte das politische System der EU auf sogenannten „drei Säulen“:

  • {1} den Europäischen Gemeinschaften (Wirtschaftspolitik und ursprünglich SIS), {1} der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (z.B. FRONTEX) {1} der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (wie z.B. Europol).

Durch den Vertrag von Lissabon wurden die „drei Säulen“ aufgelöst und der frühere Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde erweitert und in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umgenannt.

Schaffung des Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Vor dem Lissabon-Vertrag wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik durch den Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, bestehend aus den AußenministerInnen der Mitgliedstaaten, vertreten. Dieser wurde aufgeteilt in einen Rat für Allgemeine Angelegenheiten und einen Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten setzt sich weiterhin aus den AußenministerInnen der EU-Staaten zusammen, wogegen der Außenministerrats vom Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik vertreten wird. Der/die Hohe/er Vertreter/in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist zugleich AußenkommissarIn und eines VizepräsidentIn der EU Kommission. Das EU-Parlament kann Der/die Hohe/er Vertreter/in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und somit die GASP nur über das Finanzbudget kontrollieren.