Revision 4 vom 2011-01-30 18:54:16

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Kontodaten

Kontodaten sind Teil der Privat-Öffentliche Datenbanken, welche per Gesetz gezwungen für die Geheimsdienste und die Polizeien des Bundes und den Sicherheitsbehörden der Länder zur Verfügung zu gestellt werden müssen.

Schnittstelle für die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), darf laut §24 c Kreditwesengesetz seit 2002 auf die Informationssysteme der Banken direkt zugreifen. Dies dürfen die Banken nicht bemerken.