Unterschiede zwischen den Revisionen 5 und 6
Revision 5 vom 2010-01-23 16:49:05
Größe: 4734
Autor: LilaBlume
Kommentar: Highlights aus 21. TB LfD Bayern.
Revision 6 vom 2010-02-06 10:22:37
Größe: 6351
Autor: LilaBlume
Kommentar: +Auskunft bei "Sicherheitsüberprfungen" u.ä.
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== Begehrlichkeiten ==

Wenn Daten erstmal da sind, kommen immer mehr Leute drauf, dass sie sie
kennen wollen. Der Appetit kommt beim Essen, weshalb auch die üblichen
Beschwichtigungen des Typs "...werden aber ausschließlich genutzt für"
wertlos sind.

Der Klassiker sind hier "Sicherheitsüberprüfungen" von Unternehmen, die
schwarze Sherrifs einstellen. In Sachsen [[Datenbanken Sachsen#sheriffs|bekamen sie eine Weile gleich automatisch Auszüge aus den dortigen Polizeidatenbanken]],
was der dortige LfD natürlich abstellte. Daraufhin gingen die Unternehmen
dazu über, Bewerber``Innen nur dann einzustellen, wenn sie ein Auskunftsersuchen
unterschrieben. Darüber berichtet etwa der LfD Hessen in seinem
[[http://www.fh-giessen-friedberg.de/zaftda/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,5/Itemid,9/|35. TB (2006)]], S. 74.
Sein Urteil, "dass der Betroffene im Rahmen einer Selbstauskunft gezwungen wird,
seinem künftigen Arbeitgeber solche Informationen zu offenbaren,
widerspricht dem datenschutzrechtlichen Grundgedanken, der dem
Informationsrecht zugrunde liegt." Leider wäre der einzige Weg, sowas
abzustellen, die polizeiliche Datensammlung einzustellen.

Aber die Polizei macht natürlich selbst solche Sachen: Im
<<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB)>>, 2.1, 2.2.2i berichtet der LfD Ba``Wü, dass die Polizei seines Landes
von Rechtreferendar``Innen, die bai ihr hospitieren wollen, die Einwilligung in
eine datenbankgestützte Überprüfung verlangt hat. Klar hat auch hier
der LfD interveniert, aber wenn die Daten halt erstmal da sind...

Geschichten aus dem Orwell-Universum

Viele Horrorgeschichten finden sich auf den Seiten zu einzelnen Datenbanken. Hier nur ein paar Geschichten, die nicht recht auf einzelne Seiten passen wollen.

Risiken und Nebenwirkungen

A, ein Azubi bei einer Stadt in Baden-Württemberg, möchte das "Karlsruher Verfassungsgespräch" besuchen, eine Veranstaltung des Bundesverfassungsgericht, zu dem mensch sich unter Vorlage des Personalausweises anmelden muss. Die Bundespolizei gleicht diese Daten mit INPOL ab, was einen Datensatz liefert, weshalb sie sich an die Behörden von BaWü wendet und von dort weitere Treffer aus POLAS-BW bekommt -- sämtlich eingestellte Ermittlungsverfahren.

Der heftigste Vorwurf war der einer versuchten schweren Körperverletzung sechs Jahre zuvor. A hatte, kaum 18, eine Tüte Altpapier auf den Hof geworfen. Diese war neben einer Nachbarin gelandet, mit der A ohnehin im Streit lag, und diese hatte daraufhin Absicht unterstellt und A angezeigt.

Dieser Ablauf war so nicht aus der Datenbank zu ersehen, und so äußerte die Bundespolizei in einem Gespräch mit der Stadt "Sicherheitsbedenken" gegen A. Einer der städtischen Mitarbeiter glaubt sich zu erinnern, A als städtischen Beschäftigten zu kennen und verifiziert das mit der Personalabteilung, gegenüber der er erwähnt, die Bundespolizei habe Sicherheitsbedenken geäußert.

Die Bundespolizei zieht die Bedenken zwar zurück, doch jetzt lädt das Personalamt A vor und lehnt schließlich die Weiterbeschäftigung von A ab, weil er angesichts der Sicherheitsbedenken nicht als künftiger Beamter tragbar ist.

Alle Geschichten aus TB LfD BaWü 2007

Löcher

Auch aufrechte Staatsbürger, die glauben, die Polizei werde schon nichts Unrechtes mit ihren Daten tun und alles sei gut, solange sie Rechtes tue, könnten ins Schlummern kommen angesichts der Geschichte, in der ein Studi bei eBay eine Platte ersteigert, etwas undelete macht und, schwupps, megabyteweise Daten der Polizei in der Hand hat. Wer mehr Details hat als auf S. 57f des TB 2004/05 des LfD Brandenburg, möge sie hier ergänzen.

Erfundene Vorwürfe

Ein irrer Raser drängelt auf der Autobahn wie Sau und zeigt den vor ihm fahrenden schließlich wegen Nötigung an, weil er die linke Spur nicht schnell genug freigegeben hat. Die bayrische Polizei legte noch einen drauf und speicherte den Angezeigten unter der Rubrik "Nötigung und Gefährdung des Straenverkehrs -- infolge Alkohol", obwohl es überhaupt keine Anzeichen für irgendeine Rolle von Alkohol gab. Später wanderte der Betroffene aus, und die Polizei hatte nichts besseres zu tun, als die Daten an das Gastland weiterzugeben. In einem netten Gespräch mit dessen Behörden durfte er sich dann peinliche Fragen nach seinem Verhältnis zu Fahren im Suff anhören... (21. TB LfD Bayern, Kap. 7)

Geschäftspartner auschecken

Im Rahmen des Skandals um den Freizeitpark am Nürburgring tritt ein ehemaliger Polizist von seinem Landtagsmandat zurück, weil er eine ehemalige Kollegin dazu gebracht haben soll, "Geschäftspartner" in POLIS-RP auszuchecken.

Das ganze erinnert ein eine Geschichte aus Mannheim -- nur, dass bei der Nürburggeschichte wirklich alle Beteiligten exakt das Klischee eines mafiösen Staatssicherheitsstaats erfüllen.

Von ähnlicher Neugier erzählt der LfD Bayern im 21. TB, 7.19 (2005): Ein Polizeibeamter fragte da die Meldeamts-Daten einer Mieterin ab, ein anderer hat eine Mieterin bei ZEVIS ausgecheckt, weil sie ihn wegen irgendwas verklagt hatte und er mit Hinweisen auf irgendwelche Fahrzeuge ihren Antrag auf Prozesskostenbeihilfe angreifen wollte. Eine weitere ZEVIS-Anfrage hatte ein anderer Beamter vorgenommen, und zwar quasi als kleinen Dienst für einen Freund, dem er dann mitteilen konnte, wo das Kfz einer Bekannten angemeldet war. Warum der Freund das wissen wollte, ist nicht überliefert...

Peinliche Durchsuchungen

Ein Mann war verdächtig, als Türsteher einer Disko an einer Schlägerei teilgenommen zu haben; die Ermittlungen haben schnell ergeben, dass er es nicht gewesen sein kann. Trotz Einstellung nach 170(2) blieb er gespeichert. Später hat ihn eine Zivilstreife angehalten und nach Datenlage durchsucht -- vor den Augen des Chefs. (21. TB LfD Bayern, Kap. 7)

Begehrlichkeiten

Wenn Daten erstmal da sind, kommen immer mehr Leute drauf, dass sie sie kennen wollen. Der Appetit kommt beim Essen, weshalb auch die üblichen Beschwichtigungen des Typs "...werden aber ausschließlich genutzt für" wertlos sind.

Der Klassiker sind hier "Sicherheitsüberprüfungen" von Unternehmen, die schwarze Sherrifs einstellen. In Sachsen bekamen sie eine Weile gleich automatisch Auszüge aus den dortigen Polizeidatenbanken, was der dortige LfD natürlich abstellte. Daraufhin gingen die Unternehmen dazu über, BewerberInnen nur dann einzustellen, wenn sie ein Auskunftsersuchen unterschrieben. Darüber berichtet etwa der LfD Hessen in seinem 35. TB (2006), S. 74. Sein Urteil, "dass der Betroffene im Rahmen einer Selbstauskunft gezwungen wird, seinem künftigen Arbeitgeber solche Informationen zu offenbaren, widerspricht dem datenschutzrechtlichen Grundgedanken, der dem Informationsrecht zugrunde liegt." Leider wäre der einzige Weg, sowas abzustellen, die polizeiliche Datensammlung einzustellen.

Aber die Polizei macht natürlich selbst solche Sachen: Im 29. TB, 2.1, 2.2.2i berichtet der LfD BaWü, dass die Polizei seines Landes von RechtreferendarInnen, die bai ihr hospitieren wollen, die Einwilligung in eine datenbankgestützte Überprüfung verlangt hat. Klar hat auch hier der LfD interveniert, aber wenn die Daten halt erstmal da sind...