Unterschiede zwischen den Revisionen 9 und 10
Revision 9 vom 2023-01-16 19:36:17
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Revision 10 vom 2023-03-18 07:06:41
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== Zweck der Datenspeicherung == Operativer Teil des Plans ist eine Plattform zur Anmeldung, das ETIAS.

Dieser Zeitplan wird im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des LfDI für 2022]] (S. 54) bekräftigt.

= Rechtsgrundlagen =

EES und ETIAS sind geregelt in <<Ratsdokument(EU 2017/2226)>> und <<Ratsdokument(EU 2018/1240)>>. In der BRD sollen zwei Umsetzungesetze hinzukommen,
das EES-Durchführungsgesetz EESDG und das ETIAS-Durchführungsgesetz ETIASDG. Diese sind seit Dezember 2022 im parlamentarischen Verfahren; siehe <<BtDS(20/5333)>>.

= Zweck der Datenspeicherung =
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== Gesichte == = Geschichte =
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Im
[[http://www.statewatch.org/news/2010/jul/eu-com-overview-information-management-com-385-10.pdf|EU Overview Information Management]]
von 2010 heißt es zum EES:
Im [[http://www.statewatch.org/news/2010/jul/eu-com-overview-information-management-com-385-10.pdf|EU Overview Information Management]] von 2010 heißt es zum EES:
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Im Oktober 2017 gab das EU-Parlament dazu aber grünes Licht.
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Im Oktober 2017 gab das EU-Parlament dazu aber grünes Licht In diesem Zusammenhang die die EU auch ein System namens ETIAS eingeführt, im
Wesentlichen, um nach US-Vorbild Kreditkartennummern der Einreisenden
abzugrasen.

Das EES soll Grenzübertritte von Nicht-EU Bürgern über viele Jahre speichern. Es ist sozusagen das Gegenstück zu VIS für visafreie Länder (die VIS-Opfer sollen aber zusätzlich auch im EES erfasst werden, etwa um „overstayer” einheitlich zu erfassen.. Es war schon im Stockholm-Programm von 2010 vorgesehen, galt aber lange Jahre als zu durchgedrehte Vorratsdatenspeicherung.

Seit 2017 wird das System jetzt bei EU-LISA aufgebaut. Statewatch berichtet 11/2022, dass das System im Mai 2023 wirklich laufen soll.

Operativer Teil des Plans ist eine Plattform zur Anmeldung, das ETIAS.

Dieser Zeitplan wird im 31. TB des LfDI für 2022 (S. 54) bekräftigt.

Rechtsgrundlagen

EES und ETIAS sind geregelt in Richtlinie (EU) 2017/2226 und Richtlinie (EU) 2018/1240. In der BRD sollen zwei Umsetzungesetze hinzukommen, das EES-Durchführungsgesetz EESDG und das ETIAS-Durchführungsgesetz ETIASDG. Diese sind seit Dezember 2022 im parlamentarischen Verfahren; siehe Bundestags-Drucksache 20/5333.

Zweck der Datenspeicherung

Zentrales Argument der Befürworter war das Phantasma der „overstayer”, also Personen, die etwa mit Touristen- oder Studi-Visa oder für derartige Zwecke visafrei einreisen und dann nicht zur vorgesehenen Zeit wieder aureisen. Außerdem sollen leichter Einreiseverweigerungen ausgesprochen und durchgesetzt werden können.

Dazu werden alle Grenzübertritte fünf Jahre lang gespeichert (in einem Kompromisspapier von 2013 wurden noch 180 Tage angeboten – die Inflation illustriert wohl recht gut, wie effektiv die Politik der Angst funktioniert). Zum Identitätsnachweis werden vier (!) Fingerabdrücke genommen, was sogar die durchgedrehten US-Regulationen in den Schatten stellt. Gratulation.

Geschichte

Im EU Overview Information Management von 2010 heißt es zum EES:

Noting that ‘overstayers’ constituted the largest group of irregular migrants in the EU, it suggested the possible introduction of an Entry/Exit System (EES) for third-country nationals entering the EU for short stays of up to three months. This system would record the time and place of entry and length of authorised stay and would transmit automated alerts to the competent authorities identifying individuals as overstayers. Based on biometric data verification, it would deploy the same biometric matching system and operational equipment as that used by SIS II and VIS. The Commission is currently conducting an impact assessment and, as stated in the Stockholm Programme Action Plan, will seek to present a legislative proposal in 2011.

Nach etwas Diskussion (vgl. etwa Telepolis vom 13.05.2011) brodelte der Kram dann lange Zeit vor sich hin und galt als Orwell-Monstrum, bis die Migrationshysterie von 2015f das Vorhaben wieder salonfähig machte.

2017 gab es dann eine „politische” Einigung zwischen Rat und Parlament zu einer Regelung für das EES.

Im Oktober 2017 gab das EU-Parlament dazu aber grünes Licht.

In diesem Zusammenhang die die EU auch ein System namens ETIAS eingeführt, im Wesentlichen, um nach US-Vorbild Kreditkartennummern der Einreisenden abzugrasen.