Unterschiede zwischen den Revisionen 6 und 9 (über 3 Versionen hinweg)
Revision 6 vom 2011-06-15 19:28:07
Größe: 2019
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 9 vom 2023-01-16 19:36:17
Größe: 2960
Autor: anonym
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 1: Zeile 1:
= Entry-Exit-System = Das EES soll Grenzübertritte von Nicht-EU Bürgern über viele Jahre speichern.
Es ist sozusagen das Gegenstück zu [[VIS]] für visafreie Länder (die
VIS-Opfer sollen aber zusätzlich auch im EES erfasst werden, etwa um
„overstayer” einheitlich zu erfassen.. Es war schon
im Stockholm-Programm von 2010 vorgesehen, galt aber lange Jahre als
zu durchgedrehte Vorratsdatenspeicherung.
Zeile 3: Zeile 8:
Geplante Sammlung von Fluggastdaten von Nicht-EU Bürgern bei Ein- und Ausreise aus der [[Datenbanken EU|EU]]. Im Gegesatz zum [[PNR]] zielt es vor allem auf Ein- und Ausreisende von Staaten in die EU, bei denen kein Visum nötig ist-. Seit 2017 wird das System jetzt bei [[EU-LISA]] aufgebaut. [[https://www.statewatch.org/news/2022/november/schengen-border-crossing-times-to-increase-massively-when-new-database-comes-into-use/|Statewatch berichtet 11/2022]], dass das System im Mai 2023 wirklich laufen soll.
Zeile 7: Zeile 12:
Sinn und Zweck scheint nach einem Papier der EU-Komission vor allem das Finden von sich illegal in der EU aufhaltenden Personen zu sein. D.h. ganz klassich eine [[Datenbanken gegen MigrantInnen]]. Laut [[http://www.heise.de/tp/artikel/34/34932/1.html|Telepolis vom 13.05.2011]] ist die Datenbank für Einreisende aus Drittstaaten, die kein Visum benötigen gedacht. Sie sollen dennoch verpflichtet werden, den Grenzbehörden schon vor Antritt ihrer Reise die Prüfung einer etwaigen Einreiseverweigerung zu ermöglichen. Angehörige von Staaten, die ein Visum zur Einreise benötigen, werden indes ab Oktober im neuen Visa-Informationssystem ([[VIS]]) gespeichert. Zentrales Argument der Befürworter war das Phantasma der „overstayer”,
also Personen, die etwa mit Touristen- oder Studi-Visa oder für
derartige Zwecke visafrei einreisen und dann nicht zur vorgesehenen Zeit
wieder aureisen. Außerdem sollen leichter Einreiseverweigerungen
ausgesprochen und durchgesetzt werden können.

Dazu werden alle Grenzübertritte fünf Jahre lang gespeichert (in einem
Kompromisspapier von 2013 wurden noch 180 Tage angeboten – die Inflation
illustriert wohl recht gut, wie effektiv die Politik der Angst
funktioniert). Zum Identitätsnachweis werden vier (!) Fingerabdrücke
genommen, was sogar die durchgedrehten US-Regulationen in den Schatten
stellt. Gratulation.
Zeile 10: Zeile 26:
== Art der Daten == == Gesichte ==
Zeile 12: Zeile 28:
Es sollen anscheinend auch biometrische Daten gespeichert werden. Im
[[http://www.statewatch.org/news/2010/jul/eu-com-overview-information-management-com-385-10.pdf|EU Overview Information Management]]
von 2010 heißt es zum EES:
Zeile 14: Zeile 32:
== Die EU Komission zum Entry-Exit-System == {{{#!blockquote
Noting that ‘overstayers’ constituted the largest group of irregular
migrants in the EU, it suggested the possible introduction of an
Entry/Exit System (EES) for third-country nationals entering the EU for
short stays of up to three months. This system would record the time and
place of entry and length of authorised stay and would transmit
automated alerts to the competent authorities identifying individuals as
overstayers. Based on biometric data verification, it would deploy the
same biometric matching system and operational equipment as that used by
SIS II and VIS. The Commission is currently conducting an impact
assessment and, as stated in the Stockholm Programme Action Plan, will
seek to present a legislative proposal in 2011.
}}}
Zeile 16: Zeile 46:
''Noting that ‘overstayers’ constituted the largest group of irregular migrants in the
EU, it suggested the possible introduction of an Entry/Exit System (EES) for third-country
nationals entering the EU for short stays of up to three months. This system would record the
time and place of entry and length of authorised stay and would transmit automated alerts to
the competent authorities identifying individuals as overstayers. Based on biometric data
verification, it would deploy the same biometric matching system and operational equipment
as that used by SIS II and VIS. The Commission is currently conducting an impact assessment
and, as stated in the Stockholm Programme Action Plan, will seek to present a legislative
proposal in 2011.''
Nach etwas Diskussion (vgl. etwa
[[http://www.heise.de/tp/artikel/34/34932/1.html|Telepolis vom 13.05.2011]])
brodelte der Kram dann lange Zeit vor sich hin und galt als
Orwell-Monstrum, bis die Migrationshysterie von 2015f das Vorhaben
wieder salonfähig machte.

2017 gab es dann eine „politische” Einigung zwischen Rat und Parlament
zu einer
[[http://www.statewatch.org/news/2017/sep/eu-entry-exit-system-consolidated-text-final-for-approval.pdf|Regelung für das EES]].
Zeile 27: Zeile 57:
Quelle: [[http://www.statewatch.org/news/2010/jul/eu-com-overview-information-management-com-385-10.pdf|EU Overview Information Management]] Im Oktober 2017 gab das EU-Parlament dazu aber grünes Licht

Das EES soll Grenzübertritte von Nicht-EU Bürgern über viele Jahre speichern. Es ist sozusagen das Gegenstück zu VIS für visafreie Länder (die VIS-Opfer sollen aber zusätzlich auch im EES erfasst werden, etwa um „overstayer” einheitlich zu erfassen.. Es war schon im Stockholm-Programm von 2010 vorgesehen, galt aber lange Jahre als zu durchgedrehte Vorratsdatenspeicherung.

Seit 2017 wird das System jetzt bei EU-LISA aufgebaut. Statewatch berichtet 11/2022, dass das System im Mai 2023 wirklich laufen soll.

Zweck der Datenspeicherung

Zentrales Argument der Befürworter war das Phantasma der „overstayer”, also Personen, die etwa mit Touristen- oder Studi-Visa oder für derartige Zwecke visafrei einreisen und dann nicht zur vorgesehenen Zeit wieder aureisen. Außerdem sollen leichter Einreiseverweigerungen ausgesprochen und durchgesetzt werden können.

Dazu werden alle Grenzübertritte fünf Jahre lang gespeichert (in einem Kompromisspapier von 2013 wurden noch 180 Tage angeboten – die Inflation illustriert wohl recht gut, wie effektiv die Politik der Angst funktioniert). Zum Identitätsnachweis werden vier (!) Fingerabdrücke genommen, was sogar die durchgedrehten US-Regulationen in den Schatten stellt. Gratulation.

Gesichte

Im EU Overview Information Management von 2010 heißt es zum EES:

Noting that ‘overstayers’ constituted the largest group of irregular migrants in the EU, it suggested the possible introduction of an Entry/Exit System (EES) for third-country nationals entering the EU for short stays of up to three months. This system would record the time and place of entry and length of authorised stay and would transmit automated alerts to the competent authorities identifying individuals as overstayers. Based on biometric data verification, it would deploy the same biometric matching system and operational equipment as that used by SIS II and VIS. The Commission is currently conducting an impact assessment and, as stated in the Stockholm Programme Action Plan, will seek to present a legislative proposal in 2011.

Nach etwas Diskussion (vgl. etwa Telepolis vom 13.05.2011) brodelte der Kram dann lange Zeit vor sich hin und galt als Orwell-Monstrum, bis die Migrationshysterie von 2015f das Vorhaben wieder salonfähig machte.

2017 gab es dann eine „politische” Einigung zwischen Rat und Parlament zu einer Regelung für das EES.

Im Oktober 2017 gab das EU-Parlament dazu aber grünes Licht