Revision 8 vom 2011-02-02 09:54:10

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EURODAC

EURODAC ist eine von der EU betriebene Datenbank, mit der seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von

  • AsylbewerberInnen (Kategorie 1)

  • Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2) und
  • innerhalb der AFSJ aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3; hier können die MS nach ihrer Wahl auf die Meldung verzichten)

europaweit verglichen werden. Das System ist ähnlich wie SIS mit einem Zentralsystem (EURODAC Central Unit) und nationalen Spiegeln (EURODAC National Units) gebaut.

EURODAC-Verordnung (das Dokument liefert eine Synopse von Änderungen, die 2010-08 wohl noch in der Schwebe sind).

Jahresbericht für 2009: ca. 350000 eingespeicherte Datensätze (etwa konstant von 2008), davon waren ca. 240000 AsylbewerberInnen (+8%). Bei Kategorie 2 hat sich der Schwerpunkt von Italien und Spanien nach Griechenland verschoben, wobei sich die Gesamtzahl halbiert (!) hat; selbst die BRD hat 19 Personen beim illegalen Grenzübertritt erwischt. Fast 8% der eingereichten Fingerabdrücke waren unbrauchbar und wurden deshalb nicht gespeichert. Die Betreiber haben keine Vorstellung, wie viele Doppelanträge sie wirklich finden, weil mehrfache Einlieferungen von Fingerabdrücken auch bei der normalen Verschiebung der Menschen vorkommen Die Kommission ist unglücklich, weil z.B. Griechenland im Mittel 36 Tage braucht, um Fingerabdrücke von Kategorie 2-Personen zu schicken und es darum über 1000 "missed hits" gab (auch ro, is, uk, es, sl, dk sind langsam, Dänemark vor allem beim Löschen, was allein 270 ungerechtfertigte Hits verursachte). Zentrales System hatte immerhin ca. 0.5% Downtime.

Die Sorge, Abfragen im Zentralsystem nach 18 (2) alt (Betroffene wollen wissen, was dort über sie steht) könnten von Mitgliedsstaaten missbraucht werden, um eigene Auskunftspflichten abzuwälzen, haben die EURODAC-Leute nicht mehr: Es gab nur noch 42 davon (2007: 195, 2008: 56).

Datenschutz

Das Zentralsystem von EURODAC wird beaufsictigt vom EDPS, die nationalen Systeme von den nationalen Behörden. Es gibt ein paar Mal im Jahr Treffen der befassten Behörden, aus denen dann und wann Rechenschaftsberichte hervorgehen.

Ein Beispiel ist Ratsdokument 11889/10, der "COORDINATED SUPERVISION OF EURODAC ACTIVITY REPORT 2008-2009". Aus ihm geht hervor, dass während der Treffen über Modalitäten der Erstattung von Hotelkosten diskutiert wurde. Außerdem, zum Thema Löschung von übertragenen Daten: "It is surprising to notice that some Member States do not have such rules at all." -- es ist überraschend, dass die DatenschützerInnen von sowas überrascht sind. Und dass sie das offenbar nicht zum Anlass für ernsthafte Rügen nehmen.

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