Unterschiede zwischen den Revisionen 14 und 15
Revision 14 vom 2015-07-04 18:41:04
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Autor: LilaBlume
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Revision 15 vom 2015-07-20 20:41:44
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Autor: anonym
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 * Asylbewerber_innen (Kategorie 1)
 * Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2) und
 * innerhalb der EU aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3)
 * Asylbewerber_innen (Kategorie 1; Speicherfrist 10 Jahre)
 * Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2; Speicherfirst 18 Monate) und
 * innerhalb der EU aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3; können erfasst und abgeglichen werden, sollen aber nicht dauerhaft gespeichert werden)
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Die Daten sollen den Einwanderungsbehörden zur Verfügung stehen, damit
Flüchtlinge in der EU nicht mehr als einen Asylantrag stellen können. Außerdem
sollen die Fingerabdrücke eine Abschiebung aufgegriffener Flüchtlinge in die
Länder erlauben, in denen sie zunächst aufgeriffen wurden (wie von Dublin II
verlangt). Ab 20.7.2015 greifen auch diverse Polizeibehörden (insbesondere
auch Europol) sowie Staatsanwaltschaften auf die Daten zu; Zweck dabei
ist dann Strafverfolgung (wie üblich zunächst "Terror" und "schwere"
Kriminalität)..
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sich derartige Fälle im einstelligen Bereich -- bei allen Aushöhlungen sich Löschungen im einstelligen Bereich -- bei allen Aushöhlungen
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löschen, wenn sie müssten. Am gleichen Ort beklagt der EDPS, dass die löschen, wenn sie müssten. Im Rahmen der Verschärfung 2015 haben die
Regierungen den Löschzwang abgeschafft. Es soll jetzt auch offiziell
noch drei Jahre nach der Anerkennung gespeichert werden.

Am gleichen Ort beklagt der EDPS, dass die
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Seit der letzten Reform von EURODAC (Inkrafttreten voraussichtlich Juli 2015)
haben nun auch offiziell "Sicherheitsbehörden" Zugriff auf die Datenbestände,
wie die BfDI im <<Doclink(2015-bfdi-tb.pdf, 25. TB (2015))>> betont (S. 105)
entgegen dem Rat des einschlägigen Datenschutz-Beirats und der Artikel
29-Gruppe.
Seit der letzten Reform von EURODAC (Inkrafttreten 20.7.2015)
haben nun auch offiziell "Sicherheitsbehörden" Zugriff auf die Datenbestände
(vorläufig auf einige Tatbestände beschränkt, und nur, wenn nationale Systeme,
[[Prüm]] und [[VIS]) nichts geliefert haben).
Die BfDI betont im <<Doclink(2015-bfdi-tb.pdf, 25. TB (2015))>> (S. 105),
dass die Regierungen dies entgegen dem Rat des einschlägigen
Datenschutz-Beirats und der Artikel 29-Gruppe durchgedrückt haben.

In einem
[[http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Ergebnispapiere_Zusammenfassungen_Hintergrundpapiere/Hintergrundpapier_Eurodac_2015.pdf|Papier von 2015]] bemerkt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Neuregelung
laufe darauf hinaus, dass "eine besonders vulnerable Gruppe – im Ge- gensatz
zur sonstigen Bevölkerung – wie Straftäter behandelt und entsprechend
stigmatisiert wird." Noch nicht mal die Nützlichkeit des
Menschenrechtsabbau sei im Gesetzgebungsprozes belegt worden, zumal nur
die Niederlande Zahlen vorgelegt haben (134 Fälle in fünf Jahren mit einem
großen Anteil von Eigentumsdeslikten, die ja gegenwärtig explizit
ausgenommen sind; letzeres zitiert nach [[http://www.tagesspiegel.de/politik/eurodac-menschenrechtler-sehen-eu-datenbank-kritisch/12050674.html|Tagesspiegel vom 14.7.2015]]).

EURODAC

EURODAC ist eine der von der EU betriebenen Datenbanken gegen MigrantInnen. Mit ihrer Hilfe sollen seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von folgenden Personen europaweit verglichen werden.:

  • Asylbewerber_innen (Kategorie 1; Speicherfrist 10 Jahre)
  • Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2; Speicherfirst 18 Monate) und
  • innerhalb der EU aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3; können erfasst und abgeglichen werden, sollen aber nicht dauerhaft gespeichert werden)

Das System besteht ähnlich wie das Schengener Informations System SIS aus einer Zentral-Datenbank (EURODAC Central Unit) und ihren jeweiligen nationalen Spiegelen (EURODAC National Units).

Die Daten sollen den Einwanderungsbehörden zur Verfügung stehen, damit Flüchtlinge in der EU nicht mehr als einen Asylantrag stellen können. Außerdem sollen die Fingerabdrücke eine Abschiebung aufgegriffener Flüchtlinge in die Länder erlauben, in denen sie zunächst aufgeriffen wurden (wie von Dublin II verlangt). Ab 20.7.2015 greifen auch diverse Polizeibehörden (insbesondere auch Europol) sowie Staatsanwaltschaften auf die Daten zu; Zweck dabei ist dann Strafverfolgung (wie üblich zunächst "Terror" und "schwere" Kriminalität)..

Rechtsgrundlagen

In einem Bericht von 2011 (Ratsdokument 18885/11) weist der EDPS auf die Verpflichtung hin, Menschen vor Ablauf der normalen Speicherfrist aus EURODAC zu entfernen, wenn der Speichergrund entfällt (z.B. wenn Kategorie 1-Menschen anerkannt werden). Er berichtet weiter, in vielen Staaten bewegten sich Löschungen im einstelligen Bereich -- bei allen Aushöhlungen des Asylrechts doch ein klarer Hinweis, dass die Behörden hier nicht löschen, wenn sie müssten. Im Rahmen der Verschärfung 2015 haben die Regierungen den Löschzwang abgeschafft. Es soll jetzt auch offiziell noch drei Jahre nach der Anerkennung gespeichert werden.

Am gleichen Ort beklagt der EDPS, dass die Behörden die Opfer der Speicherung praktisch nicht über die Speicherung oder Möglichkeiten von Löschung oder Berichtigung informieren.

Seit der letzten Reform von EURODAC (Inkrafttreten 20.7.2015) haben nun auch offiziell "Sicherheitsbehörden" Zugriff auf die Datenbestände (vorläufig auf einige Tatbestände beschränkt, und nur, wenn nationale Systeme, Prüm und [[VIS]) nichts geliefert haben). Die BfDI betont im 25. TB (2015) (S. 105), dass die Regierungen dies entgegen dem Rat des einschlägigen Datenschutz-Beirats und der Artikel 29-Gruppe durchgedrückt haben.

In einem Papier von 2015 bemerkt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Neuregelung laufe darauf hinaus, dass "eine besonders vulnerable Gruppe – im Ge- gensatz zur sonstigen Bevölkerung – wie Straftäter behandelt und entsprechend stigmatisiert wird." Noch nicht mal die Nützlichkeit des Menschenrechtsabbau sei im Gesetzgebungsprozes belegt worden, zumal nur die Niederlande Zahlen vorgelegt haben (134 Fälle in fünf Jahren mit einem großen Anteil von Eigentumsdeslikten, die ja gegenwärtig explizit ausgenommen sind; letzeres zitiert nach Tagesspiegel vom 14.7.2015).

Zahlen

In Ratsdokument 18885/11 beklagt der EDPS einen gravierenden Mangel an Statistiken zur Nutzung von EURODAC. Immerhin sein ein paar Zahlen zum Umfang der Speicherungen bekannt.

Der EURODAC-Jahresbericht für 2009 (vorgelegt von der Kommission) gibt folgendes Bild:

  • ca. 350000 eingespeicherte Datensätze (etwa konstant gegenüber 2008), davon waren
  • ca. 240000 Asylbewerber_innen (+8%).

Bei Daten von illegalen Grenzeintritten (Kategorie 2) hat sich der Schwerpunkt von Italien und Spanien nach Griechenland verschoben, wobei sich die Gesamtzahl halbiert hat. Die BRD hat 2009 noch 19 Personen beim illegalen Grenzübertritt erwischt.

Bei den Fingerabdrücken waren fast 8% der eingereichten Fingerabdrücke unbrauchbar und wurden deshalb nicht gespeichert. Zudem haben die Betreiber haben keine Vorstellung, wie viele Doppelanträge sie wirklich finden, weil mehrfache Einlieferungen von Fingerabdrücken vorkommen. Dieses kommt daher, weil z.B. Griechenland im Mittel 36 Tage braucht, um Fingerabdrücke von der Kategorie 2 Personen (illegale Einreisende) in die Datenbank einzugeben und es deswegen 1000 illegal Eingereiste doppelt eingegeben wurden.

In einer Pressemitteilung zu Zahlen für 2008 spricht die Kommission von ca. 400000 neuen Datensätzen, räumt aber nur im Vergleich dazu doch eher bescheidene 75000 Abfragen ein. Es dürfen wohl Zweifel angemeldet werden, ob tatsächlich substanziell viele Menschen gespeichert wurden, ohne vorher abgefragt worden zu sein.

Datenschutz

Das Zentralsystem von EURODAC wird beaufsichtigt vom Europäischen Beauftragten für Datenschutz EDPS, die nationalen Spiegel von den nationalen Datenschutzbeauftragten. Es gibt ein paar Mal im Jahr (laut 25. TB BfDI (2015), S. 105f mindestens zwei Mal im Jahr) Treffen der befassten Behörden, aus denen dann und wann Rechenschaftsberichte hervorgehen.

Europäischer Datenschutzbeauftragter zu EURODAC

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