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Revision 10 vom 2011-03-09 16:39:51
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Revision 11 vom 2012-01-17 18:04:07
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Autor: anonym
Kommentar: + EDPS-Bericht zu vorgezogenen Löschungen
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[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st18/st18885.en11.pdf|Bericht von 2011 (Ratsdokument 18885/11)]]
weist der EDPS auf die Verpflichtung hin, Menschen vor Ablauf der normalen
Speicherfrist aus EURODAC zu entfernen, wenn der Speichergrund entfällt
(z.B. wenn Kategorie 1-Menschen anerkannt werden).
Er berichtet weiter, in vielen Staaten bewegten
sich derartige Fälle im einstelligen Bereich -- bei allen Aushöhlungen
des Asylrechts doch ein klarer Hinweis, dass die Behörden hier nicht
löschen, wenn sie müssten. Am gleichen Ort beklagt der EDPS, dass die
Behörden die Opfer der Speicherung praktisch nicht über die Speicherung
oder Möglichkeiten von Löschung oder Berichtigung informieren.
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Nach einem bei Statewatch veröffentlichten Bericht der [[EU]]-Komission enthielt EURODAC 2009 folgende Datensätze: In
[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st18/st18885.en11.pdf|Ratsdokument 18885/11]]
beklagt der EDPS einen gravierenden Mangel an Statistiken zur Nutzung
von EURODAC. Immerhin sein ein paar Zahlen zum Umfang der Speicherungen
bekannt.

Der
[[http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-com-eurodac-annual-report-com-415-10.pdf|EURODAC-Jahresbericht für 2009]]
(vorgelegt von der Kommission) gibt folgendes Bild:
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In einer
[[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1357|Pressemitteilung zu Zahlen für 2008]]
spricht die Kommission von ca. 400000 neuen Datensätzen, räumt aber nur im
Vergleich dazu doch eher bescheidene 75000 Abfragen ein. Es dürfen wohl
Zweifel angemeldet werden, ob tatsächlich substanziell viele Menschen
gespeichert wurden, ohne vorher abgefragt worden zu sein.
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 * [[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1357|Zahlen für 2008]]: ca. 400000 neue Datensätze, aber erstaunlicherweise offenbar "nur" 75000 Abfragen
 * [[http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33081.htm|Rechtsgrundlage]]

EURODAC

EURODAC ist eine der von der EU betriebenen Datenbanken gegen MigrantInnen. Mit ihrer Hilfe sollen seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von folgenden Personen europaweit verglichen werden.:

  • AsylbewerberInnen (Kategorie 1)

  • Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2) und
  • innerhalb der EU aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3)

Das System besteht ähnlich wie das Schengener Informations System SIS aus einer Zentral-Datenbank (EURODAC Central Unit) und ihren jeweiligen nationalen Spiegelen (EURODAC National Units).

Rechtsgrundlagen

In einem Bericht von 2011 (Ratsdokument 18885/11) weist der EDPS auf die Verpflichtung hin, Menschen vor Ablauf der normalen Speicherfrist aus EURODAC zu entfernen, wenn der Speichergrund entfällt (z.B. wenn Kategorie 1-Menschen anerkannt werden). Er berichtet weiter, in vielen Staaten bewegten sich derartige Fälle im einstelligen Bereich -- bei allen Aushöhlungen des Asylrechts doch ein klarer Hinweis, dass die Behörden hier nicht löschen, wenn sie müssten. Am gleichen Ort beklagt der EDPS, dass die Behörden die Opfer der Speicherung praktisch nicht über die Speicherung oder Möglichkeiten von Löschung oder Berichtigung informieren.

Zahlen

In Ratsdokument 18885/11 beklagt der EDPS einen gravierenden Mangel an Statistiken zur Nutzung von EURODAC. Immerhin sein ein paar Zahlen zum Umfang der Speicherungen bekannt.

Der EURODAC-Jahresbericht für 2009 (vorgelegt von der Kommission) gibt folgendes Bild:

  • ca. 350000 eingespeicherte Datensätze (etwa konstant gegenüber 2008), davon waren
  • ca. 240000 AsylbewerberInnen (+8%).

Bei Daten von illegalen Grenzeintritten (Kategorie 2) hat sich der Schwerpunkt von Italien und Spanien nach Griechenland verschoben, wobei sich die Gesamtzahl halbiert hat. Die BRD hat 2009 noch 19 Personen beim illegalen Grenzübertritt erwischt.

Bei den Fingerabdrücken waren fast 8% der eingereichten Fingerabdrücke unbrauchbar und wurden deshalb nicht gespeichert. Zudem haben die Betreiber haben keine Vorstellung, wie viele Doppelanträge sie wirklich finden, weil mehrfache Einlieferungen von Fingerabdrücken vorkommen. Dieses kommt daher, weil z.B. Griechenland im Mittel 36 Tage braucht, um Fingerabdrücke von der Kategorie 2 Personen (illegale Einreisende) in die Datenbank einzugeben und es deswegen 1000 illegal Eingereiste doppelt eingegeben wurden.

In einer Pressemitteilung zu Zahlen für 2008 spricht die Kommission von ca. 400000 neuen Datensätzen, räumt aber nur im Vergleich dazu doch eher bescheidene 75000 Abfragen ein. Es dürfen wohl Zweifel angemeldet werden, ob tatsächlich substanziell viele Menschen gespeichert wurden, ohne vorher abgefragt worden zu sein.

Datenschutz

Das Zentralsystem von EURODAC wird beaufsichtigt vom Europäischen Beauftragten für Datenschutz EDPS, die nationalen Spiegel von den nationalen Datenschutzbeauftragten. Es gibt ein paar Mal im Jahr Treffen der befassten Behörden, aus denen dann und wann Rechenschaftsberichte hervorgehen.

Sonstiges

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