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Das Register Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist eine der Datenbanken des Bundesverwaltungsamts in Köln.

Das Register sammelt alle von einschlägigen BRD-Behörden (davon gab es laut BVA-Info im Jahr 2011 fast 600) getroffenen Entscheidungen zu Fragen der Staatsangehörigkeit seit 2007.

Rechtsgrundlage

§ 33 Staatsangehörigkeitsgesetz

Das ist extrem dünn; der BfDI bemängelt im 23. TB (2011 (8.4., S 98f), es fehlten unter anderem

Inhalt

Nach §33 Staatsangehörigkeitsgesetz speichert ESta:

zu:

  1. Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsurkunden,
  2. Entscheidungen zum gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit,
  3. Entscheidungen zu Erwerb, Bestand und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, die nach dem 31. Dezember 1960 und vor dem 28. August 2007 getroffen worden sind.

Die Behörden, die solche Entscheidungen treffen, übermitteln diese über das TESTA-Netzwerk an das BVA.

Fragen und Antworten

„Könnte es möglich sein, daß das Register EStA im zusammenhang mit dem ESTA Formular steht, welches zur Einreise in die USA benötigt wird?“ – Nein. Das US-System wird von den USA für die USA betrieben, EStA ist ein deutsches System. In der Tat betreibt aber die EU ab 2023 ein eigenes ESTA (großes T)-System im Zusammenhang mit dem EES. Das allerdings läuft bei LISA, nicht beim BVA.

Datenschmutz Wiki: EStA (zuletzt geändert am 2023-04-24 07:51:38 durch anonym)