Revision 4 vom 2011-02-02 11:04:47

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European Criminal Records Information System

ECRIS, das European Criminal Records Information System oder Exchange of information extracted from criminal records, soll eine Art virtuelles europäisches Strafregister (in Erweiterung des Bundeszentralregister) werden. Dabei werden Daten aus den nationalen Strafregistern strukturiert ausgetauscht und ggf. übersetzt. Das Muster ist von EU-Vernetzungen bekannt: Es gibt nationale Kontaktstellen, über die der Verkehr läuft, und nachgeordnete Einrichtungen wenden sich bei Fragen an die Kontaktstelle ihres Mitgliedsstaates.

Ähnliche Verfahren laufen offenbar bereits seit Jahren zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten.

Über ECRIS sollen nur Daten zu EU-BürgerInnen ausgetauscht werden. Im Stockholm-Programm a.a.O. ist von einem zusätzlichen System die Rede, das AusländerInnen mit Verurteilungen vor EU-Gerichten enthalten soll.

Geschichte

Wie so viele EU-Projekte, hat auch dieses eine lange und große Geschichte von Ankündigungen.

  • 2004: Pläne zur Vernetzung von de, es, fr

  • 2006: BMJ etwas konkreter und mit de, fr, es, be, cz, lu

  • Juni 2007: Rahmenbeschluss des Rats (unter Präsidentschaft der BRD, klar) zum Strafnachrichtenaustausch
  • 2008-2009: Gesetzgebungsprozess für ECRIS-Einrichtung; Worte des BMJ dazu.

  • April 2009: Ratsbeschluss 2009/316/JHA zur Einführung von ECRIS; das ist wohl so in etwa die Rechtslage.

  • Im Stockholm-Programm von 2009-12 will der Rat das Ding "as soon as possible (4.2.3), und fordert die Kommission auf, "to assess whether the networking of criminal records makes it possible to prevent offences from being committed (e.g. through checks on access to certain jobs, particularly those relating to children), and extending the exchange of information on supervision measures".