Unterschiede zwischen den Revisionen 9 und 10
Revision 9 vom 2011-02-01 13:28:31
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Revision 10 vom 2011-02-01 13:33:22
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Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien]] haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die Auskunftspraktiken dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die St``Aen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren". Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien]] haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die [[RechtsLage|Auskunftsrecht|Auskunftspraktiken]] dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die St``Aen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren".
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 * [[SISY]]
 * [[MESTA]]
 * [[SISY]] (geplante Datenbank für alle eingeleitete Verfahren)
 * [[MESTA]] ([[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsbearbeitung]] der Staatsanwaltschaften auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länderebene]])

Datenbanken der Staatsanwaltschaften

Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der Polizeien haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die Auskunftsrecht dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die StAen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren".

TODO: Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften, ca. 2005 (Regeln zum gegenseitigen Zugriff von Polizei und StA auf die jeweiligen Datenbanken).