Unterschiede zwischen den Revisionen 5 und 6
Revision 5 vom 2009-10-15 21:18:24
Größe: 452
Autor: localhost
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Revision 6 vom 2010-01-23 15:54:41
Größe: 638
Autor: LilaBlume
Kommentar:
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TODO: Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften, ca. 2005 (Regeln zum gegenseitigen Zugriff von Polizei und StA auf die jeweiligen Datenbanken).

Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der Polizeien haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die Auskunftspraktiken dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die StAen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren".

TODO: Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften, ca. 2005 (Regeln zum gegenseitigen Zugriff von Polizei und StA auf die jeweiligen Datenbanken).