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Revision 1 vom 2008-11-08 09:14:18
Größe: 406
Autor: LilaBlume
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Revision 11 vom 2011-02-02 11:13:26
Größe: 1096
Autor: anonym
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Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der Polizeien haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die Auskunftspraktiken dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die StAen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren". = Datenbanken der Staatsanwaltschaften =
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 * ["ZStV"]
 * ["SISY"]
Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien]] haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die [[RechtsLage|Auskunftsrecht|Auskunftspraktiken]] dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die St``Aen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren".

 * [[ZStV]] (Laufende und Eingestellte Verfahren)
 * [[Bundeszentralregister]] (Rechtskräftige Verurteilungen)
 * [[SISY]] (geplante Datenbank für alle eingeleitete Verfahren)
 * [[MESTA]] ([[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsbearbeitung]] der Staatsanwaltschaften auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länderebene]])
 * [[ECRIS]] geplantes Zentralregister auf [[Datenbanken EU|EU]]-Ebene

TODO: Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften, ca. 2005 (Regeln zum gegenseitigen Zugriff von Polizei und StA auf die jeweiligen Datenbanken).

Datenbanken der Staatsanwaltschaften

Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der Polizeien haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die Auskunftsrecht dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die StAen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren".

TODO: Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften, ca. 2005 (Regeln zum gegenseitigen Zugriff von Polizei und StA auf die jeweiligen Datenbanken).