Unterschiede zwischen den Revisionen 44 und 45
Revision 44 vom 2011-01-12 11:37:20
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Revision 45 vom 2011-01-12 11:41:28
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Nutzt auch [[/NADIS|NADIS]] Der MAD (Militärische Abschirmdienst) nutzt auch [[/NADIS|NADIS]].

Datenbanken der deutschen Geheimdienste

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Offiziell gibt es die NADIS Datenbank und behördeneigene Amtsdateien. Dazu kann das BfV dank des Otto-Katalogs (Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002) im wesentlichen alle Datenbanken von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines nutzen (d.h. es sind inoffizielle Datenbanken des BfV). Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis.

Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)

Informationen zu von den Landesämtern für Verfassungsschutz unterhaltenen Datenbanken -- soweit verfügbar -- finden sich in den Landesbeschreibungen unter Datenbanken auf Länderebene. NADIS wird als gemeinsame Datenbank von allen benutzt.

BND

Neben NADIS gibt es laut http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995 ein "eigenen Intranet" namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung), das "mehr als 100 Datenbanken" enthalten soll, die wiederum "über eine Suchmaschine" indiziert seien. Insgesamt klingt das stark so, als käme die Auskunft aus Gebrasel von Geheimdienstlern eher bescheidener technischer Kompetenz.

MAD

Der MAD (Militärische Abschirmdienst) nutzt auch NADIS.

Kontrolle der Geheimdienste

PKGr

Offiziell werden die Geheimdienste durch das PKGr (Parlamentarische Kontrollgremium) der Parlamente kontrolliert. Nur sind die Kompentenzen der MitgliederInnen trotz Geheimhaltungspflicht bei weiten nicht ausreichend, um eine wirkliche Kontrolle zu gewährleisten.

G10 Komission

Für die Einzelfallkontrolle bei Grundrechten ist die G10-Kommission zu ständig. Sie kontrolliert offiziell, ob die Grunrechtseingriffe (Abhören, Briefkontrolle, ...) dem gesetzlichen Rahmen entsprechend. Real ist die Kontrolle so wirkungslos wie beim PKGr. Offiziell hat auch jeder Einwohner der BRD das Recht sich an die G10-Komission zu wenden, falls er Grundrechtsverletzungen durch die Geheimdienste vermutet.

WDR Feature zum Verfassungsschutz mit dem Fall Ulrich Schmöker, dem Celler Loch und anderen VS-Skandalen

Alternativlos Sendung über Geheimdienste Betrachtung der Geheimdienste von der amüsierten Seite.