Revision 44 vom 2012-01-28 11:58:58

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Die Verbunddatei NADIS

NADIS ist eine Verbunddatei für alle Geheimdienste des Bundes und der Länder.

Was wird gespeichert?

NADIS ist im wesentlichen eine Nachweisdatei, d.h. es zusätzlich zu den Daten der Person (inklusive Identifizierungsmerkmalen) nur vermerkt, ob Erkenntnisse vorliegen und wenn ja, bei welchem Geheimdienst und in welcher Akte (Aktennummer).

Es besteht die Möglichkeit, dass ein Personeneintrag nur auf Sachakten verweist oder als Steigerung auch auf eine eigene Personenakte. Ein Personeneintrag mit Verweis auf Sachakten wird angelegt, wenn eine Person häufig in den Sachakten vorkommt. Wenn dann eine Person dem Diensten besonders gefährlich erscheint wird als Steigerung eine eigene Personalakte angelegt.

Zu Sach- und Personalakten führt das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil 16 A 845/08 (2009) aus:

Das BfV führt zur Ordnung der bei ihm gespeicherten Informationen sowohl Sach- als auch Personenakten. In den Sachakten werden die Informationen zusammengefasst geführt, die das BfV im Hinblick auf einzelne Beobachtungsfelder (z. B. Organisationen) für bedeutsam erachtet. Wenn eine Sachakte Informationen enthält, der das BfV auch im Hinblick auf eine Person Bedeutung beimisst, wird in dem behördeninternen elektronischen Informationssystem (NADIS) ein Datensatz zu dieser Person angelegt und eine Verknüpfung zwischen der Person und der Fundstelle hergestellt. Für personenbezogene Informationen in Sachakten, die das BfV - bezogen auf diese Person - für unerheblich hält, wird keine Verknüpfung vorgenommen. Wenn es dem BfV aufgrund der in NADIS zu einer Person erfassten Informationen geboten erscheint, wird zusätzlich eine Personenakte angelegt, in der nur die diese Person betreffenden Informationen zusammengefasst geführt werden.

Dazu ganz interessant ist der Teilbericht des LfDI von Hessen von 1999, in welchem er beschreibt, dass er versucht hatte zu erreichen, dass Sachakten bei gelöschtem NADIS-Eintrag nicht mehr verwendet werden dürfen. Damit ist er allerdings gescheitert, da der Verfassungsschutz sich heraus nimmt, bei Beweisnot auf die Akten zuzugreifen:

Gefährdereintrag

Auf der Innenministerkonferenz am 1. Juli 2004 in Saarbrücken ist in der sogenannten "Saarbrücker Erklärung" beschlossen worden, dass zukünftig in NADIS auch gespeichert werden soll, ob eine Person ein Gefährder ist. :

  • "Modernisierung des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS: Das antiquierte NADIS-System weist erhebliche Defizite auf. Der Bund hat deshalb die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu einer grundlegenden Modernisierung dieses auf der Datenbankarchitektur der 70-er Jahre beruhenden NADIS-Systems zu schaffen. Künftig müssen zu Personen und Objekten die Sachinformationen, die eine Gefährdungseinschätzung ermöglichen, beim Zugriff unmittelbar ersichtlich sein."

Quelle: "Saarbrücker Erklärung"

Auskunftsrecht

Bei den Geheimdiensten des Bundes ist das Auskunftsrecht durch §15 VVerfschG eingeschränkt:

(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt.

Einige Länder, wie Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen haben ein ähnlich eingeschränktes Auskunftsrecht. Die Rote Hilfe empfiehlt wegen der Angabe des konkreten Sachverhaltes keinen Antrag auf Auskunft zu stellen.

Die andere Länder haben dagegen ein unkompliziertes Auskunftsrecht auch beim Verfassungsschutz, so dass dort ein Standardbrief genügt.

In seinem Urteil 16 A 845/08 das OVG Münster ausgeführt, es bestehe kein Auskunftsrecht auf in Sachakten gespeicherte personenbezogene Daten besteht, wenn diese nicht von Personen-Datensatz in NADIS referenziert werden. Da die Sachakten inzwischen elektronisch gespeichert sind und so Personenbezug recht billig hergestellt werden kann, ist dies zumindest fragwürdig.

Nebenbei: Beim zitierten Urteil ging es eigentlich um die Beobachtung von Bodo Ramelow; laut OVG Münster hätte er nicht mehr vom VS beobachtet werden, weil ein Status als Parlamentarier ihm Extraschutz gebe; selbst diese Gnade hat das Bundesverwaltungsgericht dann kassiert (BVerwG 6 C 22.09 (2010).

Siehe auch Auskunftsrecht

Anzahl der gespeicherten Personen

  • 2000 - 908.328
  • 2001 - 972.915
  • 2002 - 925.650
  • 2003 - 942.350
  • 2004 - 985.300
  • 2005 - 1.003.959
  • 2006 - 1.047.933 davon 57,1% Sicherheitsüberprüfungen
  • 2007 - 1.172.797 davon 52,7% Sicherheitsüberprüfungen
  • 2008 - 1.349.258 davon 68,5% Sicherheitsüberprüfungen
  • 2009 - 1.388.992 davon 70,0% Sicherheitsüberprüfungen
  • 2010 - 1.482.504 davon 72,8% Sicherheitsüberprüfungen

Quelle: Verfassungsschutzberichte des BfV zu finden auf www.verfassungsschutz.de

Die Daten des Verfassungsschutzes sind nur zu einem Teil "ExtremistInnen", enthalten sind etliche hunderttausend Personen, die Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen lassen mussten (z.B. in der RüstungsindustriearbeiterInnen, AKW-ArbeiterInnen, Flughafenpersonal).

Sicherheitsüberprüfungen

Rechtsgrundlage Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Sicherheitsüberprüfungsgesetz (html)

Sinn und Hintergrund

Ein guter Teil der Speicherungen von Personen in NADIS sind Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen beschäftigt sind ("Sicherheitsüberprüfung"). Diese werden grundsätzlich so lange gespeichert,wie die Person in dem Bereich arbeitet, um spätere Erkenntnisse korrelieren zu können. Eingeführt wurde die Sicherheitsüberprüfung Anfang der sechziger Jahre, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, als die Bundesregierung Gewissheit über die Zuverlässigkeit jener AngestelltInnen und ArbeiterInnen haben wollte, die mit Geheimmaterial umgehen mußten. Die Richtlinien waren klar: Jeder im Öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft, der Zugang zu Dokumenten der Geheimhaltungsstufen "VS-Vertraulich", "Geheim" oder "Streng Geheim" hatte, mußte seinen Chefs zunächst eine Selbstauskunft erteilen und Referenzpersonen, eine Art Leumundszeugen, angeben.

Die Behörde sollte die Angaben überprüfen, zusätzliche Auskünfte etwa bei der Polizei und beim Strafregister einholen und notfalls weitere "Auskunftspersonen" befragen. Diese Prozedur, an der damals der Verfassungsschutz lediglich "mitwirken" sollte, hat sich mittlerweile zu einer der Hauptaufgaben dieses Geheimdienstes entwickelt.

Tips zum Verhalten bei Sicherheitsüberprüfungen

Ein paar Ratschläge zum Verhalten bei Sicherheitsüberprüfungen finden sich im 14. TB LfD Sachsen (2009).

Storys

Koppelung von NADIS und INPOL in den 70-gern

NADIS war in den 70er Jahren direkt mit der Verbund-Polizeidatenbank INPOL beim BKAs gekoppelt. Diese Koppelung wurde nach Intervention des damaligen BfDI 1980 aufgelöst, bis heute werden Queranfragen offenbar per Telex abgewickelt. vgl Telepolis-Artikel.

Anmerkung: mit der "Anti-Terror-Datenbank" wird eine solche Kopplung in Teilen wieder hergestellt.

NADIS-Speicherung wegen eines Denunzianten

Eine Person war nach dem 13. Tätigkeitsbericht LfD Bremen (1990) 1990 immer noch in NADIS gespeichert, wegen eines Blockwart als Nachbar. Die Person bekam nach Auskunft des Bremer Datenschutzbeauftragten einen NADIS-Eintrag wegen eines Ermittlungsverfahrens im Jahre 1975, dass wegen eines Nachbar in einer Hochhausanlage eingeleitet wurde, der ihn denunziert hatte . Dieser Nachbar war zur Polizei gegangen, weil die Person häufig undurchsichtige Gestalten als Gäste gehabt hätte. Statt den Denunzianten sofort wieder nach Hause zu schicken, hat die Bremer Polizei allerdings ein Ermittlungverfahren gegen den Denunzierten eröffnet (und nicht gegen den Blockwart). Dieses blieb ergebnislos und der Denunzierte wurde über das Verfahren nicht informiert. Trotzdem wurde nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens die ganze Akte zum Bremer LfV geschickt. Dieses hat daraufhin einen NADIS Eintrag für die Person eingerichtet. Da die Person ein paar Jahre später einen Brief an einen RAF-Gefangenen geschrieben hatte, wurde die Akten und der NADIS-Eintrag wegen der Zuspeicherung behalten. Eine weitere Zuspeicherung gab es dann 1982, weil die Person auf einer Adressenliste war, die der LfV Bayern bei der DKP gefunden hatte. Nach Auskunft des damaligen LfD wurde der NADIS-Eintrag nach seiner Intervention dann im Jahre 1990 gelöscht.

Intime Details bei Sicherheitsüberprüfungen

Bei Sicherheitsüberprüfungen werden Dossiers angelegt, die zum größten Teil sehr persönliche Daten enthalten, wie der Spiegel 1993 berichtete. Die Dossiers, die beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) lagern, enthalten zum Teil Intimdaten etwa über Alkoholgewohnheiten und Liebesaffären, oftmals unüberprüfbaren Klatsch, der mit Akribie gesammelt und über Jahrzehnte aufbewahrt wird.

Fußball WM 2006

Fußball-WM 2006 -- Im Vorfeld der Fußball WM wird NADIS zur Überprüfung von ca 200.000 Personen (Bauarbeiter, Techniker, Hausmeister oder Würstchenverkäufer) herangezogen (Quelle: TAZ).

Der Fall Thilo Weichert

Im Spiegel-Artikel "Blaues Wunder" vom 6.04.1992 ging der Verfassungsschutz recht freizügig mit der Weitergabe von Daten aus NADIS und den korrelierenden Sach- und Personalakten um. U.a. wurden die Einträge von dem jetzigen ULD Thilo Weichert an eine brandenburgische FDP-Abgeordnete weitergegebn, als er sich um das dortige Amt des Datenschutzbeauftragten beworben hatte. Anmerkung:Blaues Wunder heißen übrigen die internen Richtlinien für V-Leute, das wirft ein anderes Licht auf den Brandanschlag in Dresden 2009...

Der Fall Rolf Gössner

Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von Rolf Gössner eingestellt. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut Stern hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz die Beobachtung nicht beanstandet.

Im Februar 2011 wurde vom Kölner Verwaltungsgericht eindeutig festgestellt, dass die gesamte Beobachtung rechtswidrig war:

Es wird festgestellt, dass die Beobachtung des Klägers bis zum 13.11.2008 einschließlich der während dieses Zeitraumes erfolgten Erhebung und -Speicherung von Daten zu seiner Person rechtswidrig gewesen ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Quelle: www.rolf-goessner.de

Geplante Volltextsuche bei NADIS

2010 werden allerdings Pläne diskutiert, die (vermutlich ohnehin zu guten Stücken digital vorliegenden) Akten selbst zu indizieren. Das würde natürlich den Charakter der Datenbank radikal ändern, und es spricht Bände, dass es solche Diskussionen überhaupt gibt. vgl Telepolis-Artikel

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 3./4. November 2010 in Freiburg hat dieses in einer Pressemitteilung ebenfalls kritisiert:

  • Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, volltextbasierte Dateisysteme nur innerhalb der sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen auszugestalten.Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder (Verfassungsschutz, Polizei) bauen zurzeit ihre elektronischen Dateisysteme aus. Dabei beziehen sie auch Daten mit ein, die bisher nur in Akten vorhanden sind, und streben eine umfassende Volltextverarbeitung mit Suchmöglichkeiten an. Nach jedem in einem Dokument vorkommenden Wort oder Datum kann elektronisch gesucht werden, weil das Dokument als Ganzes erfasst wird. Dies hat gravierende Folgen: In Akten befinden sich auch Daten von Personen, gegen die sich die behördlichen Maßnahmen nicht als Zielperson richten. Auch wer als unbescholtene Bürgerin oder unbescholtener Bürger unwissentlich Kontakt mit einer Zielperson hatte und beiläufig in den Akten genannt wird, wird nun gezielt elektronisch recherchierbar.

Dazu kann dann auf die Datenbank Data Mining angewand werden und so dürfte der Anteil der Staatsfeinde schnell erhöht werden.