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= NADIS = = Die Verbunddatei NADIS =
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== Die gemeinsame Datenbank aller Dienste: NADIS == NADIS ist eine Verbunddatei für alle [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] des Bundes und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]].
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=== Grundsätzliches === == Was wird gespeichert ==
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Datenbank des VS und der anderen Geheimdienste. Offenbar aufgeteilt in mehrere Bereiche, darunter NADIS ist im wesentlichen eine Nachweisdatei, d.h. es zusätzlich zu den Daten der Person (inklusive Identifizierungsmerkmalen) nur vermerkt, ''ob'' Erkenntnisse vorliegen und wenn ja, bei welchem Geheimdienst und in welcher Akte (Aktennummer).
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 * PZD (Personenzentraldatei) Es besteht die Möglichkeit, dass ein Personeneintrag nur auf Sachakten verweist oder als Steigerung auch auf eine eigene Personenakte. Ein Personeneintrag mit Verweis auf Sachakten wird angelegt, wenn eine Person häufig in den Sachakten vorkommt. Wenn dann eine Person dem Diensten besonders gefährlich erscheint wird als Steigerung eine eigene Personalakte angelegt.
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NADIS ist im wesentlichen eine Nachweisdatei, d.h. es zusätzlich zu den Daten der Person oder Gruppe (inklusive Identifizierungsmerkmalen) nur vermerkt, ''ob'' Erkenntnisse vorliegen und wenn ja, wo. Hier hat wohl die Paranoia auch ihre Vorteile. Zu Sach- und Personalakten führt das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem
Urteil 16 A 845/08 (2009) aus:
{{{#!blockquote
Das BfV führt zur Ordnung der bei ihm gespeicherten Informationen sowohl Sach- als auch Personenakten. In den Sachakten werden die Informationen zusammengefasst geführt, die das BfV im Hinblick auf einzelne Beobachtungsfelder (z. B. Organisationen) für bedeutsam erachtet. Wenn eine Sachakte Informationen enthält, der das BfV auch im Hinblick auf eine Person Bedeutung beimisst, wird in dem behördeninternen elektronischen Informationssystem (NADIS) ein Datensatz zu dieser Person angelegt und eine Verknüpfung zwischen der Person und der Fundstelle hergestellt. Für personenbezogene Informationen in Sachakten, die das BfV - bezogen auf diese Person - für unerheblich hält, wird keine Verknüpfung vorgenommen. Wenn es dem BfV aufgrund der in NADIS zu einer Person erfassten Informationen geboten erscheint, wird zusätzlich eine Personenakte angelegt, in der nur die diese Person betreffenden Informationen zusammengefasst geführt werden.
}}}
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Es besteht die Möglichkeit, dass ein Personeneintrag auf Sachakten verweist oder als Steigerung auf eine eigene Personalakte. Ein Personeneintrag mit Verweis auf Sachakten wird angelegt, wenn eine Person häufig in den Sachakten vorkommt. Wenn dann eine Person dem Diensten besonders gefährlich erscheint wird als Steigerung eine eigene Personalkte angelegt.
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''"Das BfV führt zur Ordnung der bei ihm gespeicherten Informationen sowohl Sach- als auch Personenakten. In den Sachakten werden die Informationen zusammengefasst geführt, die das BfV im Hinblick auf einzelne Beobachtungsfelder (z. B. Organisationen) für bedeutsam erachtet. Wenn eine Sachakte Informationen enthält, der das BfV auch im Hinblick auf eine Person Bedeutung beimisst, wird in dem behördeninternen elektronischen Informationssystem (NADIS) ein Datensatz zu dieser Person angelegt und eine Verknüpfung zwischen der Person und der Fundstelle hergestellt. Für personenbezogene Informationen in Sachakten, die das BfV - bezogen auf diese Person - für unerheblich hält, wird keine Verknüpfung vorgenommen. Wenn es dem BfV aufgrund der in NADIS zu einer Person erfassten Informationen geboten erscheint, wird zusätzlich eine Personenakte angelegt, in der nur die diese Person betreffenden Informationen zusammengefasst geführt werden."''
Quelle: [[http://www.urteile.net/Y2/146745.html|Auszug Urteil des OVG NRW]]
Dazu ganz interessant ist der Teilbericht des LfDI von Hessen von 1999, in welchem er beschreibt, dass er versucht hatte zu erreichen, dass Sachakten bei gelöschtem NADIS-Eintrag nicht mehr verwendet werden dürfen. Damit ist er allerdings gescheitert, da der Verfassungsschutz sich heraus nimmt, bei Beweisnot auf die Akten zuzugreifen:
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''Anmerkung'': Das Urteil besagte (Kläger Bodo Ramelow), dass kein Auskunftsrecht auf in Sachakten gespeicherte Daten besteht, wenn es zu diesen keinen Verweis von NADIS gibt. Ich halte das problematisch, da die Sachakten inzwischen elektronisch gespeichert sind und so ein NADIS-Verweis jederzeit gelöscht und wiederhergesellt werden kann.
(Dazu ganz interessant: [[http://www.datenschutz-hessen.de/_old_content/tb31/k08p03.htm|Tätigkeitsbericht des hessischen LfD von 1999]])
 [[http://www.datenschutz-hessen.de/_old_content/tb31/k08p03.htm|Tätigkeitsbericht des hessischen LfD von 1999]]
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=== Statistik der gespeicherten Personen === === Gefährdereintrag ===
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Auf der Innenministerkonferenz am 1. Juli 2004 in Saarbrücken ist in der sogenannten "Saarbrücker Erklärung" beschlossen worden, dass zukünftig in NADIS auch gespeichert werden soll, ob eine Person ein [[Gefährder]] ist. :

  "Modernisierung des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS: Das antiquierte NADIS-System weist erhebliche Defizite auf. Der Bund hat deshalb die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu einer grundlegenden Modernisierung dieses auf der Datenbankarchitektur der 70-er Jahre beruhenden NADIS-Systems zu schaffen. Künftig müssen zu Personen und Objekten die Sachinformationen, die eine Gefährdungseinschätzung ermöglichen, beim Zugriff unmittelbar ersichtlich sein."

Quelle: [[http://www.innen.saarland.d/index_10824.htm|"Saarbrücker Erklärung"]]


== Auskunftsrecht ==

Bei den [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] des Bundes ist das Auskunftsrecht durch
[[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__15.html|§15 VVerfschG]]
eingeschränkt:

{{{#!blockquote
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt.
}}}

Einige Länder, wie [[Datenbanken Bayern|Bayern]], [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]] und [[Datenbanken Thüringen|Thüringen]] haben ein ähnlich eingeschränktes Auskunftsrecht. Die Rote Hilfe empfiehlt wegen der Angabe des konkreten Sachverhaltes keine Auskunft zu stellen.

Die andere [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] haben dagegen ein unkompliziertes Auskunftsrecht auch beim Verfassungsschutz, so dass dort ein Standardbrief genügt.

In seinem Urteil [[http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2009/06_090213/index.php|16 A 845/08]] das OVG
Münster ausgeführt, es bestehe kein Auskunftsrecht auf in Sachakten gespeicherte personenbezogene Daten besteht, wenn diese nicht von Personen-Datensatz
in NADIS referenziert werden. Da die Sachakten inzwischen elektronisch gespeichert sind und so Personenbezug recht billig hergestellt werden kann, ist dies
zumindest fragwürdig.

Nebenbei: Beim [[http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2009/06_090213/index.php|zitierten Urteil]] ging es eigentlich um die Beobachtung von Bodo Ramelow; laut OVG Münster hätte er nicht mehr vom VS beobachtet werden, weil ein Status als Parlamentarier ihm Extraschutz gebe; selbst diese Gnade hat das Bundesverwaltungsgericht dann kassiert ([[http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/6a93b40f22617e23c45c01f32847f311,62ea507365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133323038093a095f7472636964092d093133333333/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html|BVerwG 6 C 22.09]] (2010).

Siehe auch [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsrecht]]

== Anzahl der gespeicherten Personen ==

 * 2000 - 908.328
 * 2001 - 972.915
 * 2002 - 925.650
 * 2003 - 942.350
 * 2004 - 985.300
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 * 2004 - 985.300
 * 2003 - 942.350
 * 2002 - 925.650
 * 2001 - 972.915
 * 2000 - 908.328
(Quelle:VS-Jahresberichte)
 * 2006 - 1.047.933 davon 57,1% Sicherheitsüberprüfungen
 * 2007 - 1.172.797 davon 52,7% Sicherheitsüberprüfungen
 * 2008 - 1.349.258 davon 68,5% Sicherheitsüberprüfungen
 * 2009 - 1.388.992 davon 70,0% Sicherheitsüberprüfungen
 
Quelle: Verfassungsschutzberichte des BfV zu finden auf [[http://www.verfassungsschutz.de|www.verfassungsschutz.de]]
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Speicherungsdauer in NADIS im Regelfall [[http://torpedokaefer.de/kldeve.html|15 Jahre]]. Die Daten des Verfassungsschutzes sind nur zu einem Teil "ExtremistInnen", enthalten sind etliche hunderttausend Personen, die Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen lassen mussten (z.B. in der RüstungsindustriearbeiterInnen, AKW-ArbeiterInnen, Flughafenpersonal).
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NADIS enthielt (mehr oder weniger anekdotisch) irgendwann in den 90er Jahren
u.a.
== Sicherheitsüberprüfungen ==
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 * 4 Mio Datensätze über Kriegsdienstpflichtige (vom MAD)
 * 1 Mio personenbezogene Datensätze des BND
 * 2 Mio personenbezogene Datensätze des VS
=== Rechtsgrundlage Sicherheitsüberprüfungsgesetz ===
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(hat wer eine Quelle für sowas? Vielleicht eine aktuelle?). Die Daten des VS
sind nur zu einem Teil "ExtremistInnen", enthalten sind etliche
hunderttausend Personen, die Zuverlässigkeitsprüfungen bestanden haben (z.B.
in der Rüstungsindustrie, AKW-ArbeiterInnen, Flughafenpersonal). 2009 schätzt der LfD Sachen (<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB (2009))>>, 5.14.1), 60% der personenenbezogenen Daten in NADIS (er meint vermutlich die des VS) kämen aus diesem Bereich, und er rechnet mit einem weiteren Anstieg in dem Bereich.
[[http://bundesrecht.juris.de/s_g/index.html|Sicherheitsüberprüfungsgesetz]] (html)
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=== Sicherheitsüberprüfungen === === Sinn und Hintergrund ===
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Ein guter Teil der Speicherungen von Personen in NADIS sind Personen, die
in sicherheitsrelevanten Bereichen beschäftigt sind
("Zuverlässigkeitsprüfung"). Diese werden grundsätzlich gespeichert,
um spätere Erkenntnisse korrellieren zu können
(<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>, 5.14.1).
Ein guter Teil der Speicherungen von Personen in NADIS sind Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen beschäftigt sind
("Zuverlässigkeitsprüfung"). Diese werden grundsätzlich so lange gespeichert,wie die Person in dem Bereich arbeitet, um spätere Erkenntnisse korrellieren zu können. Eingeführt wurde die Sicherheitsüberprüfung Anfang der sechziger Jahre, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, als die Bundesregierung Gewissheit über die Zuverlässigkeit jener AngestelltInnen und ArbeiterInnen haben wollte, die mit Geheimmaterial umgehen mußten. Die Richtlinien waren klar: Jeder im Öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft, der Zugang zu Dokumenten der Geheimhaltungsstufen "VS-Vertraulich", "Geheim" oder "Streng Geheim" hatte, mußte seinen Chefs zunächst eine Selbstauskunft erteilen und Referenzpersonen, eine Art Leumundszeugen, angeben.
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Ein paar Ratschläge zum Verhalten bei Sicherheitsüberprüfungen
finden sich in
<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>, 5.10.1.
Die Behörde sollte die Angaben überprüfen, zusätzliche Auskünfte etwa bei der Polizei und beim Strafregister einholen und notfalls weitere "Auskunftspersonen" befragen. Diese Prozedur, an der damals der Verfassungsschutz lediglich "mitwirken" sollte, hat sich mittlerweile zu einer der Hauptaufgaben dieses Geheimdienstes entwickelt.

 <<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>> (pdf)

=== Tips zum Verhalten bei Sicherheitsüberprüfungen ===

Ein paar Ratschläge zum Verhalten bei Sicherheitsüberprüfungen finden sich im
<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>.
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NADIS war in den 70er Jahren direkt mit INPOL gekoppelt. Diese Koppelung wurde nach Intervention des damaligen BfD 1980 aufgelöst, bis heute werden Queranfragen offenbar per Telex abgewickelt (mit der [["Anti-Terror-Datenbank"]] wird eine solche Kopplung in Teilen wieder hergestellt; vgl. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/9/9704/1.html). NADIS war in den 70er Jahren direkt mit der Verbund-Polizeidatenbank [[INPOL]] beim [[BKA]]s gekoppelt. Diese Koppelung wurde nach Intervention des damaligen [[BfDI]] 1980 aufgelöst, bis heute werden Queranfragen offenbar per Telex abgewickelt. vgl [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/9/9704/1.html| Telepolis-Artikel]].
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=== Gefährdereintrag bei NADIS seit 2004 === ''Anmerkung: mit der [["Anti-Terror-Datenbank"]] wird eine solche Kopplung in Teilen wieder hergestellt. ''
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Bei der Innenministerkonferenz am 1. Juli 2004 in Saarbrücken ist in der sog. [[http://www.innen.saarland.de/index_10824.htm|"Saarbrücker Erklärung"]] die Modernisierung von NADIS beschlossen worden: "Modernisierung des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS: Das antiquierte NADIS-System weist erhebliche Defizite auf. Der Bund hat deshalb die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu einer grundlegenden Modernisierung dieses auf der Datenbankarchitektur der 70-er Jahre beruhenden NADIS-Systems zu schaffen. Künftig müssen zu Personen und Objekten die Sachinformationen, die eine Gefährdungseinschätzung ermöglichen, beim Zugriff unmittelbar ersichtlich sein." === NADIS-Speicherung wegen eines Denunzianten ===

Eine Person war nach dem [[http://www.datenschutz-bremen.de/pdf/13_Bericht_1991.pdf|13. Tätigkeitsbericht LfD Bremen (1990)]]
1990 immer noch in NADIS gespeichert, wegen eines Blockwart als Nachbar. Die Person bekam nach Auskunft des [[Bremen|Bremer]] [[Datenschutzbeauftragten]] einen NADIS-Eintrag wegen eines Ermittlungsverfahrens im Jahre 1975, dass wegen eines Nachbar in einer Hochhausanlage eingeleitet wurde, der ihn denunziert hatte . Dieser Nachbar war zur Polizei gegangen, weil die Person häufig undurchsichtige Gestalten als Gäste gehabt hätte. Statt den Denunzianten sofort wieder nach Hause zu schicken, hat die Bremer Polizei allerdings ein [[Ermittlungverfahren]] gegen den Denunzierten eröffnet (und nicht gegen den Blockwart). Dieses blieb ergebnislos und der Denunzierte wurde über das Verfahren nicht informiert. Trotzdem wurde nach Beendigung des [[Ermittlungsverfahren]]s die ganze Akte zum [[Bremen|Bremer]] [[LfV]] geschickt. Dieses hat daraufhin einen NADIS Eintrag für die Person eingerichtet. Da die Person ein paar Jahre später einen Brief an einen RAF-Gefangenen geschrieben hatte, wurde die Akten und der NADIS-Eintrag wegen der [[Zuspeicherung]] behalten. Eine weitere [[Zuspeicherung]] gab es dann 1982, weil die Person auf einer Adressenliste war, die der [[LfV]] [[Bayern]] bei der DKP gefunden hatte. Nach Auskunft des damaligen LfD wurde der NADIS-Eintrag nach seiner Intervention dann im Jahre 1990 gelöscht.


=== Intime Details bei Sicherheitsüberprüfungen ===

Bei Sicherheitsüberprüfungen werden Dossiers angelegt, die zum größten Teil sehr persönliche Daten enthalten, wie der [[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13692463.html|Spiegel 1993 berichtete]]. Die Dossiers, die beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) lagern, enthalten zum Teil Intimdaten etwa über Alkoholgewohnheiten und Liebesaffären, oftmals unüberprüfbaren Klatsch, der mit Akribie gesammelt und über Jahrzehnte aufbewahrt wird.
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Nach einem [[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13679277.html|Spiegel-Artikel "Blaues Wunder" vom 6.04.1992 ]] ging der Verfassungsschutz recht freizügig mit der Weitergabe von Daten aus NADIS und den korrelierenden Sach- und Personalakten um. U.a. wurden die Einträge von dem jetzigen ULD Thilo Weichert an eine brandenburgische FDP-Abgeordnete weitergegebn, als er sich um das dortige Amt des Datenschutzbeauftragten beworben hatte.
''Blaues Wunder heißen übrigen die internen Richtlinien für V-Leute, das wirft ein anderes Licht auf den Brandanschlag in Dresden 2009...''
Im [[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13679277.html|Spiegel-Artikel "Blaues Wunder" vom 6.04.1992]] ging der Verfassungsschutz recht freizügig mit der Weitergabe von Daten aus NADIS und den korrelierenden Sach- und Personalakten um. U.a. wurden die Einträge von dem jetzigen [[ULD]] [[http://de.wikipedia.org/wiki/Thilo_Weichert|Thilo Weichert]] an eine brandenburgische FDP-Abgeordnete weitergegebn, als er sich um das dortige Amt des [[Datenschutzbeauftragten]] beworben hatte.
''Anmerkung:Blaues Wunder heißen übrigen die internen Richtlinien für [[V-Leute]], das wirft ein anderes Licht auf den Brandanschlag in Dresden 2009...''
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Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von [[http://www.ilmr.de/2008/11/18/geheimdienstliche-langzeit-beobachtung-von-rolf-gossner-mit-sofortiger-wirkung-eingestellt|Rolf Gössner]] eingestellt. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut [[http://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-schlapphuete-sehen-rot-612872.html|Stern vom 7.03.2008]] hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz die Beobachtung nicht beanstandet. Das zeigt, dass die Datenschutzbeauftragten nicht gewillt sind oder nicht über die Möglichkeiten verfügen, Grundrechte zu verteidigen.
Auch die Tatsache, dass der amtierende BfD ein [[http://www.wikileaks.org/wiki/Bundestag_on_German_CIA_blacksites_and_detainee_transfers,_31_Mar_2008|wikileaks]] Dokument VS-NfD klassifiziert zeigt, daß die Datenschutzbeauftragten ihre Aufgaben nicht optimal war nehmen können oder wollen (hier: mögl. CIA Geheimgefängnis Mannheim, BRD Überflüge in Foltergefängnisse der USA).
Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von [[http://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_G%C3%B6ssner|Rolf Gössner]] eingestellt. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut Stern hatte der Bundesbeauftragte für [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutz]] die Beobachtung nicht beanstandet.

 * [[http://www.ilmr.de/2008/11/18/geheimdienstliche-langzeit-beobachtung-von-rolf-gossner-mit-sofortiger-wirkung-eingestellt|ILMR PM: Geheimdienstliche Langzeit-Beobachtung von Rolf Gössner mit sofortiger Wirkung eingestellt! ]]
 * [[http://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-schlapphuete-sehen-rot-612872.html|Stern: Schlapphüte sehen rot ]]

Im Februar 2011 wurde vom Kölner Verwaltungsgericht eindeutig festgestellt, dass die gesamte Beobachtung rechtswidrig war:

{{{#!blockquote
Es wird festgestellt, dass die Beobachtung des Klägers bis zum 13.11.2008 einschließlich der während dieses Zeitraumes erfolgten Erhebung und -Speicherung von Daten zu seiner Person rechtswidrig gewesen ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
}}}

Quelle: [[http://www.rol-goessner.de|www.rolf-goessner.de]]
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2010 werden allerdings [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragte-warnen-vor-Volltextsuche-bei-Verfassungsschutz-und-Polizei-1131172.html|Pläne diskutiert]], die (vermutlich ohnehin zu guten Stücken digital vorliegenden) Akten selbst zu indizieren. Das würde natürlich den Charakter der Datenbank radikal ändern, und es spricht Bände, dass es solche Diskussionen überhaupt gibt. 2010 werden allerdings Pläne diskutiert, die (vermutlich ohnehin zu guten Stücken digital vorliegenden) Akten selbst zu indizieren. Das würde natürlich den Charakter der Datenbank radikal ändern, und es spricht Bände, dass es solche Diskussionen überhaupt gibt. vgl [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragte-warnen-vor-Volltextsuche-bei-Verfassungsschutz-und-Polizei-1131172.html|Telepolis-Artikel]]
Zeile 87: Zeile 139:
[[http://www.datenschutz.hessen.de/k80.htm|Die 80 Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ]] am 3./4. November 2010 in Freiburg hat dieses ebenfalls kritisiert: Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 3./4. November 2010 in Freiburg hat dieses in einer
[[http://www.datenschutz.hessen.de/k80.htm|Pressemitteilung]]
ebenfalls kritisiert:
Zeile 89: Zeile 142:
''Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, volltextbasierte Dateisysteme nur innerhalb der sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen auszugestalten.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder (Verfassungsschutz, Polizei) bauen zurzeit ihre elektronischen Dateisysteme aus. Dabei beziehen sie auch Daten mit ein, die bisher nur in Akten vorhanden sind, und streben eine umfassende Volltextverarbeitung mit Suchmöglichkeiten an. Nach jedem in einem Dokument vorkommenden Wort oder Datum kann elektronisch gesucht werden, weil das Dokument als Ganzes erfasst wird.

Dies hat gravierende Folgen: In Akten befinden sich auch Daten von Personen, gegen die sich die behördlichen Maßnahmen nicht als Zielperson richten. Auch wer als unbescholtene Bürgerin oder unbescholtener Bürger unwissentlich Kontakt mit einer Zielperson hatte und beiläufig in den Akten genannt wird, wird nun gezielt elektronisch recherchierbar. ''
{{{#!blockquote
  
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, volltextbasierte Dateisysteme nur innerhalb der sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen auszugestalten.Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder (Verfassungsschutz, Polizei) bauen zurzeit ihre elektronischen Dateisysteme aus. Dabei beziehen sie auch Daten mit ein, die bisher nur in Akten vorhanden sind, und streben eine umfassende Volltextverarbeitung mit Suchmöglichkeiten an. Nach jedem in einem Dokument vorkommenden Wort oder Datum kann elektronisch gesucht werden, weil das Dokument als Ganzes erfasst wird. Dies hat gravierende Folgen: In Akten befinden sich auch Daten von Personen, gegen die sich die behördlichen Maßnahmen nicht als Zielperson richten. Auch wer als unbescholtene Bürgerin oder unbescholtener Bürger unwissentlich Kontakt mit einer Zielperson hatte und beiläufig in den Akten genannt wird, wird nun gezielt elektronisch recherchierbar.
}}}
Zeile 96: Zeile 147:


== Texte ==

[[/WDR_Feature_VS] WDR Feature zum Verfassungsschutz]

Die Verbunddatei NADIS

NADIS ist eine Verbunddatei für alle Geheimdienste des Bundes und der Länder.

Was wird gespeichert

NADIS ist im wesentlichen eine Nachweisdatei, d.h. es zusätzlich zu den Daten der Person (inklusive Identifizierungsmerkmalen) nur vermerkt, ob Erkenntnisse vorliegen und wenn ja, bei welchem Geheimdienst und in welcher Akte (Aktennummer).

Es besteht die Möglichkeit, dass ein Personeneintrag nur auf Sachakten verweist oder als Steigerung auch auf eine eigene Personenakte. Ein Personeneintrag mit Verweis auf Sachakten wird angelegt, wenn eine Person häufig in den Sachakten vorkommt. Wenn dann eine Person dem Diensten besonders gefährlich erscheint wird als Steigerung eine eigene Personalakte angelegt.

Zu Sach- und Personalakten führt das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil 16 A 845/08 (2009) aus:

Das BfV führt zur Ordnung der bei ihm gespeicherten Informationen sowohl Sach- als auch Personenakten. In den Sachakten werden die Informationen zusammengefasst geführt, die das BfV im Hinblick auf einzelne Beobachtungsfelder (z. B. Organisationen) für bedeutsam erachtet. Wenn eine Sachakte Informationen enthält, der das BfV auch im Hinblick auf eine Person Bedeutung beimisst, wird in dem behördeninternen elektronischen Informationssystem (NADIS) ein Datensatz zu dieser Person angelegt und eine Verknüpfung zwischen der Person und der Fundstelle hergestellt. Für personenbezogene Informationen in Sachakten, die das BfV - bezogen auf diese Person - für unerheblich hält, wird keine Verknüpfung vorgenommen. Wenn es dem BfV aufgrund der in NADIS zu einer Person erfassten Informationen geboten erscheint, wird zusätzlich eine Personenakte angelegt, in der nur die diese Person betreffenden Informationen zusammengefasst geführt werden.

Dazu ganz interessant ist der Teilbericht des LfDI von Hessen von 1999, in welchem er beschreibt, dass er versucht hatte zu erreichen, dass Sachakten bei gelöschtem NADIS-Eintrag nicht mehr verwendet werden dürfen. Damit ist er allerdings gescheitert, da der Verfassungsschutz sich heraus nimmt, bei Beweisnot auf die Akten zuzugreifen:

Gefährdereintrag

Auf der Innenministerkonferenz am 1. Juli 2004 in Saarbrücken ist in der sogenannten "Saarbrücker Erklärung" beschlossen worden, dass zukünftig in NADIS auch gespeichert werden soll, ob eine Person ein Gefährder ist. :

  • "Modernisierung des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS: Das antiquierte NADIS-System weist erhebliche Defizite auf. Der Bund hat deshalb die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu einer grundlegenden Modernisierung dieses auf der Datenbankarchitektur der 70-er Jahre beruhenden NADIS-Systems zu schaffen. Künftig müssen zu Personen und Objekten die Sachinformationen, die eine Gefährdungseinschätzung ermöglichen, beim Zugriff unmittelbar ersichtlich sein."

Quelle: "Saarbrücker Erklärung"

Auskunftsrecht

Bei den Geheimdiensten des Bundes ist das Auskunftsrecht durch §15 VVerfschG eingeschränkt:

(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt.

Einige Länder, wie Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen haben ein ähnlich eingeschränktes Auskunftsrecht. Die Rote Hilfe empfiehlt wegen der Angabe des konkreten Sachverhaltes keine Auskunft zu stellen.

Die andere Länder haben dagegen ein unkompliziertes Auskunftsrecht auch beim Verfassungsschutz, so dass dort ein Standardbrief genügt.

In seinem Urteil 16 A 845/08 das OVG Münster ausgeführt, es bestehe kein Auskunftsrecht auf in Sachakten gespeicherte personenbezogene Daten besteht, wenn diese nicht von Personen-Datensatz in NADIS referenziert werden. Da die Sachakten inzwischen elektronisch gespeichert sind und so Personenbezug recht billig hergestellt werden kann, ist dies zumindest fragwürdig.

Nebenbei: Beim zitierten Urteil ging es eigentlich um die Beobachtung von Bodo Ramelow; laut OVG Münster hätte er nicht mehr vom VS beobachtet werden, weil ein Status als Parlamentarier ihm Extraschutz gebe; selbst diese Gnade hat das Bundesverwaltungsgericht dann kassiert (BVerwG 6 C 22.09 (2010).

Siehe auch Auskunftsrecht

Anzahl der gespeicherten Personen

  • 2000 - 908.328
  • 2001 - 972.915
  • 2002 - 925.650
  • 2003 - 942.350
  • 2004 - 985.300
  • 2005 - 1.003.959
  • 2006 - 1.047.933 davon 57,1% Sicherheitsüberprüfungen
  • 2007 - 1.172.797 davon 52,7% Sicherheitsüberprüfungen
  • 2008 - 1.349.258 davon 68,5% Sicherheitsüberprüfungen
  • 2009 - 1.388.992 davon 70,0% Sicherheitsüberprüfungen

Quelle: Verfassungsschutzberichte des BfV zu finden auf www.verfassungsschutz.de

Die Daten des Verfassungsschutzes sind nur zu einem Teil "ExtremistInnen", enthalten sind etliche hunderttausend Personen, die Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen lassen mussten (z.B. in der RüstungsindustriearbeiterInnen, AKW-ArbeiterInnen, Flughafenpersonal).

Sicherheitsüberprüfungen

Rechtsgrundlage Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Sicherheitsüberprüfungsgesetz (html)

Sinn und Hintergrund

Ein guter Teil der Speicherungen von Personen in NADIS sind Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen beschäftigt sind ("Zuverlässigkeitsprüfung"). Diese werden grundsätzlich so lange gespeichert,wie die Person in dem Bereich arbeitet, um spätere Erkenntnisse korrellieren zu können. Eingeführt wurde die Sicherheitsüberprüfung Anfang der sechziger Jahre, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, als die Bundesregierung Gewissheit über die Zuverlässigkeit jener AngestelltInnen und ArbeiterInnen haben wollte, die mit Geheimmaterial umgehen mußten. Die Richtlinien waren klar: Jeder im Öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft, der Zugang zu Dokumenten der Geheimhaltungsstufen "VS-Vertraulich", "Geheim" oder "Streng Geheim" hatte, mußte seinen Chefs zunächst eine Selbstauskunft erteilen und Referenzpersonen, eine Art Leumundszeugen, angeben.

Die Behörde sollte die Angaben überprüfen, zusätzliche Auskünfte etwa bei der Polizei und beim Strafregister einholen und notfalls weitere "Auskunftspersonen" befragen. Diese Prozedur, an der damals der Verfassungsschutz lediglich "mitwirken" sollte, hat sich mittlerweile zu einer der Hauptaufgaben dieses Geheimdienstes entwickelt.

Tips zum Verhalten bei Sicherheitsüberprüfungen

Ein paar Ratschläge zum Verhalten bei Sicherheitsüberprüfungen finden sich im 14. TB LfD Sachsen (2009).

Storys

Koppelung von NADIS und INPOL in den 70-gern

NADIS war in den 70er Jahren direkt mit der Verbund-Polizeidatenbank INPOL beim BKAs gekoppelt. Diese Koppelung wurde nach Intervention des damaligen BfDI 1980 aufgelöst, bis heute werden Queranfragen offenbar per Telex abgewickelt. vgl Telepolis-Artikel.

Anmerkung: mit der "Anti-Terror-Datenbank" wird eine solche Kopplung in Teilen wieder hergestellt.

NADIS-Speicherung wegen eines Denunzianten

Eine Person war nach dem 13. Tätigkeitsbericht LfD Bremen (1990) 1990 immer noch in NADIS gespeichert, wegen eines Blockwart als Nachbar. Die Person bekam nach Auskunft des Bremer Datenschutzbeauftragten einen NADIS-Eintrag wegen eines Ermittlungsverfahrens im Jahre 1975, dass wegen eines Nachbar in einer Hochhausanlage eingeleitet wurde, der ihn denunziert hatte . Dieser Nachbar war zur Polizei gegangen, weil die Person häufig undurchsichtige Gestalten als Gäste gehabt hätte. Statt den Denunzianten sofort wieder nach Hause zu schicken, hat die Bremer Polizei allerdings ein Ermittlungverfahren gegen den Denunzierten eröffnet (und nicht gegen den Blockwart). Dieses blieb ergebnislos und der Denunzierte wurde über das Verfahren nicht informiert. Trotzdem wurde nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens die ganze Akte zum Bremer LfV geschickt. Dieses hat daraufhin einen NADIS Eintrag für die Person eingerichtet. Da die Person ein paar Jahre später einen Brief an einen RAF-Gefangenen geschrieben hatte, wurde die Akten und der NADIS-Eintrag wegen der Zuspeicherung behalten. Eine weitere Zuspeicherung gab es dann 1982, weil die Person auf einer Adressenliste war, die der LfV Bayern bei der DKP gefunden hatte. Nach Auskunft des damaligen LfD wurde der NADIS-Eintrag nach seiner Intervention dann im Jahre 1990 gelöscht.

Intime Details bei Sicherheitsüberprüfungen

Bei Sicherheitsüberprüfungen werden Dossiers angelegt, die zum größten Teil sehr persönliche Daten enthalten, wie der Spiegel 1993 berichtete. Die Dossiers, die beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) lagern, enthalten zum Teil Intimdaten etwa über Alkoholgewohnheiten und Liebesaffären, oftmals unüberprüfbaren Klatsch, der mit Akribie gesammelt und über Jahrzehnte aufbewahrt wird.

Fußball WM 2006

Fußball-WM 2006 -- Im Vorfeld der Fußball WM wird NADIS zur Überprüfung von ca 200.000 Personen (Bauarbeiter, Techniker, Hausmeister oder Würstchenverkäufer) herangezogen (Quelle: TAZ).

Der Fall Thilo Weichert

Im Spiegel-Artikel "Blaues Wunder" vom 6.04.1992 ging der Verfassungsschutz recht freizügig mit der Weitergabe von Daten aus NADIS und den korrelierenden Sach- und Personalakten um. U.a. wurden die Einträge von dem jetzigen ULD Thilo Weichert an eine brandenburgische FDP-Abgeordnete weitergegebn, als er sich um das dortige Amt des Datenschutzbeauftragten beworben hatte. Anmerkung:Blaues Wunder heißen übrigen die internen Richtlinien für V-Leute, das wirft ein anderes Licht auf den Brandanschlag in Dresden 2009...

Der Fall Rolf Gössner

Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von Rolf Gössner eingestellt. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut Stern hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz die Beobachtung nicht beanstandet.

Im Februar 2011 wurde vom Kölner Verwaltungsgericht eindeutig festgestellt, dass die gesamte Beobachtung rechtswidrig war:

Es wird festgestellt, dass die Beobachtung des Klägers bis zum 13.11.2008 einschließlich der während dieses Zeitraumes erfolgten Erhebung und -Speicherung von Daten zu seiner Person rechtswidrig gewesen ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Quelle: www.rolf-goessner.de

Geplante Volltextsuche bei NADIS

2010 werden allerdings Pläne diskutiert, die (vermutlich ohnehin zu guten Stücken digital vorliegenden) Akten selbst zu indizieren. Das würde natürlich den Charakter der Datenbank radikal ändern, und es spricht Bände, dass es solche Diskussionen überhaupt gibt. vgl Telepolis-Artikel

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 3./4. November 2010 in Freiburg hat dieses in einer Pressemitteilung ebenfalls kritisiert:

  • Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, volltextbasierte Dateisysteme nur innerhalb der sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen auszugestalten.Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder (Verfassungsschutz, Polizei) bauen zurzeit ihre elektronischen Dateisysteme aus. Dabei beziehen sie auch Daten mit ein, die bisher nur in Akten vorhanden sind, und streben eine umfassende Volltextverarbeitung mit Suchmöglichkeiten an. Nach jedem in einem Dokument vorkommenden Wort oder Datum kann elektronisch gesucht werden, weil das Dokument als Ganzes erfasst wird. Dies hat gravierende Folgen: In Akten befinden sich auch Daten von Personen, gegen die sich die behördlichen Maßnahmen nicht als Zielperson richten. Auch wer als unbescholtene Bürgerin oder unbescholtener Bürger unwissentlich Kontakt mit einer Zielperson hatte und beiläufig in den Akten genannt wird, wird nun gezielt elektronisch recherchierbar.

Dazu kann dann auf die Datenbank Data Mining angewand werden und so dürfte der Anteil der Staatsfeinde schnell erhöht werden.