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Das Auskunftssystem in Sachsen heißt PASS (Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen). In seinem [[http://www.landtag.sachsen.de/SLT_Online/Data/SDB/JB/12/12_TB.pdf|12. Tätigkeitsbericht]] erwähnt der LfD Sachsen, dass private "Sicherheits"unternehmen in mindestens 556 Fällen Auskünfte aus PASS eingeholt haben, um die "Zuverlässigkeit" der BewerberInnen zu prüfen, offenbar unter Berufung auf die Einwilligung der Betroffenen und deren Auskunftsrecht. === PASS ===
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Originell auch <<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>, 5.9.2. Der LfD stuft PASS als Verbundsystem ein (d.h. das LKA betreibt
es als "Service" für die Polizeien in Sachsen). Sowas ist aber im
Polizeigesetz in Sachsen nicht vorgesehen. Der Innenminister ignoriert einen
diesbezüglichen Hinweis des LfD. Der verzichtet dennoch auf eine Beanstandung,
weil -- und hier wirds originell -- das System für die Polizei so wichtig ist
und der Landtag ja eh jedes Gesetz abnicken würde (was der LfD nicht ganz
mit diesen Worten schreibt).
Das Nachweisssystem in Sachsen heißt PASS (Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen).
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== Vorgangsbearbeitung == Der [[LfDI]] stuft PASS als Verbundsystem ein (d.h. das LKA betreibt es als "Service" für die Polizeien in Sachsen). Sowas ist aber im Polizeigesetz von Sachsen eigentlich nicht vorgesehen. Der Innenminister ignoriert einen diesbezüglichen Hinweis des [[LfDI]]. Der verzichtet dennoch auf eine weitere Beanstandung, weil das System für die Polizei so wichtig ist und der Landtag ja eh jedes Gesetz abnicken würde (was der [[LfDI]] nicht ganz mit diesen Worten schreibt).
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IVO, Integrierte Vorgangsbearbeitung; [[http://www.polizei.sachsen.de/lka/2128.htm|PE der sächsischen Polizei dazu]] (2003) Dort ist die Rede von 44 Millionen Euro Gesamtinvestition. <<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. Teilbericht LfD Sachsen (2009))>>
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Laut [[http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15564&dok_art=Drs&leg_per=4&pos_dok=-1|Landtagsdrucksache 4/15564]] waren Mitte 2009 ca. 7 Millionen Datensätze mit Personenbezug in IVO gespeichert; auf wie viele Personen sich diese bezogen, ist nicht bekannt. == Vorgangsbearbeitung IVO ==
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Aus der Anfrage geht auch hervor, dass die Bundespolizei Zugriff auf IVO hat ("8 Personen"; es wäre interessant, herauszubekommen, was dahinter steckt). Aus dem Umstand, dass 41 Personen des "Staatsbetriebs Sächsisches Informatik-Dienste, Niederlassung Dresden" Zugriff auf die Daten haben (aus 12572 im Juni 2009) dürfte wohl zu schließen sein, dass die zentralen Dienste dort laufen. Das integrierte Vorgangsbearbeitungssystem IVO dient als zentrales Verfahren der Erfassung, Speicherung, Weiterverarbeitung und Auswertung polizeilich relevanter Daten im Freistaat Sachsen. Es dient dem vollständigen Nachweis vollzugspolizeilichen Handelns, unterstützt und vereinheitlicht die polizeiliche Vorgangsbearbeitung und die Steuerung polizeilicher Ermittlungsvorgänge auf Landesebene.

=== Verknüpfung mit anderen Datenbanken ===

Über Schnittstellen finden regelmäßig selektive Datenübermittlungen unter anderem zum Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) sowie das Informationssystem der Polizei des Bundes und der Länder ([[INPOL]]) statt.
Darüber hinaus wird über IVO die Abrufbarkeit  weiterer Datenbanken gewährleistet, die nicht zu polizeilichen Zwecken der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten angelegt wurden: dem kommunalen [[Melderegister]] und dem Ausländerzentralregister und der Visadatei ([[AZR]]/VISA).

=== Speicherdauer ===

Im Gesetz heißt es (§ 43 Abs. 3 Sächsisches Polizeigesetz): “Die Dauer  der Speicherung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Für automatisierte Dateien sind Termine festzulegen, an denen spätestens überprüft werden muss, ob die suchfähige Speicherung von Daten weiterhin erforderlich ist.” Die Staatsregierung führt in Beantwortung der kleinen Anfrage aus: „Höchstens 24 Monate nach Abschluss des Vorgangs im IVO. Bei Übermittlung an das Polizeiliche Auskunftssystem PASS gibt es andere Löschfristen.“ Eine Speicherung weit über einen Zeitraum von 2 Jahren ist offensichtlich möglich. Die Speicherdauer ist von der Einschätzung der Polizei abhängig, wann der Vorgang abgeschlossen ist.

=== Zugriffsberechtigte ===

Gegenwärtig sind für das IT-Verfahren 12.572 Personen zugriffsberechtigt.

=== Quelle ===
[[http://www.akdatenbanken.de/joomla/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=35&Itemid=29| Ak Datenbanken in Sachsen]]
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== Weiteres ==

http://www.akdatenbanken.de/joomla/ -- Kampagne zu sächsischen Datenbanken aus der Umgebung des AK Vorrat.
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<<Anchor(sheriffs)>>Der LfD Sachsen berichtet in seinem [[http://www.fh-giessen-friedberg.de/zaftda/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,30/Itemid,9/|12. TB (2005)]],
5.9.2, "dass private Sicherheitsdienste
seit Dezember 2002 in mindestens 556 bekannten Fällen personenbezogene
Daten von sächsischen Polizeidienststellen übermittelt bekamen" -- das, obwohl
selbst im öffentlichen Dienst das Führungszeugnis (also der Auszug aus dem
BZR) reichen muss. Die Praxis wurde in dieser Form nach Intervention des
LfD gestoppt, wurde aber teils auf der Basis "freiwilliger" Auskunftsersuchen
fortgeführt.
=== Illegale Weitergabe von der Polizei an Private Sicherheitsdienste ===
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<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>, 5.14.2: Ein Ordnungsamt fragt bei der Polizei nach Informationen
über einen Anmelder einer Veranstaltung und bekommt sie incl. Daten
zu seinem "Umfeld". Treudoof fragt das Ordnungsamt, ob diese Daten
in der Verbotsverfügung auftauchen dürfen. Irrerweise findet der
LfD die Datenübermittlung auch noch ok; Daten über Leute aus seinem
Umfeld dürfen aber nicht in der Verfügung sein, um sie vor dem Anmelder
zu schützen.
Der [[LfDI]] Sachsen berichtet in seinem Teilbericht von 2005, dass private Sicherheitsdienste seit Dezember 2002 in mindestens 556 bekannten Fällen personenbezogene Daten von sächsischen Polizeidienststellen übermittelt bekamen. Obwohl selbst im öffentlichen Dienst das Führungszeugnis (also der Auszug aus dem [[Bundeszentralregister]]) reichen muss. Die Praxis wurde in dieser Form nach Intervention des [[LfDI]] gestoppt, wurde aber teils auf der Basis "freiwilliger" Auskunftsersuchen fortgeführt.
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Eine DNA-Reihenuntersuchung mit 14000 Opfern war komplett nutzlos (<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>, 8.9). Der Fall wurde schließlich mit Datenbank-Hilfe gelöst, wobei ZEVIS und die Meldedaten verknüpft wurden ("Fahrzeuge mit Kennzeichen DD-D-irgendwas, die von Leuten gefahren werden, die in der Nähe des Tatorts wohnen"). [[http://www.fh-giessen-friedberg.de/zaftda/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,30/Itemid,9/|12. Teilbericht des LfDI (2005)]]

=== Polizei gibt Auskunfts über Kontaktpersonen ans Ordnungsamt ===

2009 fragt ein Ordnungsamt fragt bei der Polizei nach Informationen über einen Anmelder einer Veranstaltung und bekommt sie incl. Daten zu seinem "Umfeld". Treudoof fragt das Ordnungsamt, ob diese Daten in der Verbotsverfügung auftauchen dürfen. Irrerweise findet der LfDI die Datenübermittlung auch noch ok; Daten über Leute aus seinem Umfeld dürfen aber nicht in der Verfügung sein, um sie vor dem Anmelder zu schützen.

<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. Teilbericht LfDI Sachsen (2009))>>

=== Nutzlose DNA Massenabgabe ===

Eine DNA-Reihenuntersuchung mit 14000 Opfern war komplett nutzlos. Der Fall wurde schließlich mit Datenbank-Hilfe gelöst, wobei [[ZEVIS]] und die Meldedaten verknüpft wurden ("Fahrzeuge mit Kennzeichen DD-D-irgendwas, die von Leuten gefahren werden, die in der Nähe des Tatorts wohnen").

<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>

=== Sächsischer Landtagsabgeordneter wird in Pass fälschlich als Gewalttäter bezeichnet ===
Ein sächsischer Landtagsabgeordneter der Grünen hatte sich eingemischt, nachdem er gesehen hatte, wie eine Frau von PolizistInnen außerhalb des Sichtfeldes gebracht wurde und er Angst hatte, dass die Frau misshandelt werden könnte. Die PolizistInnen zeigten ihn daraufhin wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt an. Dieses Verfahren wurde wegen eines entlastenden Videos allerdings eingestellt, trotzdem stand weiterhin in Pass die Sichtweise der Polizei.
[[http://www.akdatenbanken.de/joomla/|Ak Datenbanken: Widerstand gegen die Staatsgewalt – oder Wie sich die Polizei ihre Feindbilder selber bastelt]]

=== Extremismusklausel ===

Die Sächsiche Landesregierung hatte im Jahre 2010 zur Voraussetzung für die Zahlung von Fördermitteln für Demokratieprojekte gemacht, dass der Zuwendungsempfänger für die Verfassungstreue seiner Partner bürgt und über sie Informationen beim Verfassungsschutz einholt (sogenannte ExtremistInnen Klausel). Auf Grund von zahlreichen Protesten aus der Öffentlichkeit
ändert die Regierung dieses in ein Bekenntnis zur Demokratie um, obwohl der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt hatte, dass Bekenntnisse zum Grundgesetz nur bei Einbürgerungen und Verbeamtungen verlangt werden dürfen.

[[http://www.lafontaines-linke.de/2011/02/einseitige-foerderung-extremismus-klausel-sachsen-schroeder/ |Lafontaines-Linke: Einseitige Förderung]]

=== Demosanis als Terroristen ===

Nach der Protesten gegen den Naziaufmarsch 2011 in Dresden wurde das Büro des Dresdner Bündnis gegen Nazis durchsucht. Offensichtlich hatte die Polizei bei der [[Observation]] eine Saniübung mit terroristischen Aktionen verwechselt.

[[http://de.indymedia.org/2011/02/301139.shtml|Indy-Artikel: Demosanis und Terrorismus]]

Datenbanken in Sachsen

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

PASS

Das Nachweisssystem in Sachsen heißt PASS (Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen).

Der LfDI stuft PASS als Verbundsystem ein (d.h. das LKA betreibt es als "Service" für die Polizeien in Sachsen). Sowas ist aber im Polizeigesetz von Sachsen eigentlich nicht vorgesehen. Der Innenminister ignoriert einen diesbezüglichen Hinweis des LfDI. Der verzichtet dennoch auf eine weitere Beanstandung, weil das System für die Polizei so wichtig ist und der Landtag ja eh jedes Gesetz abnicken würde (was der LfDI nicht ganz mit diesen Worten schreibt).

14. Teilbericht LfD Sachsen (2009)

Vorgangsbearbeitung IVO

Das integrierte Vorgangsbearbeitungssystem IVO dient als zentrales Verfahren der Erfassung, Speicherung, Weiterverarbeitung und Auswertung polizeilich relevanter Daten im Freistaat Sachsen. Es dient dem vollständigen Nachweis vollzugspolizeilichen Handelns, unterstützt und vereinheitlicht die polizeiliche Vorgangsbearbeitung und die Steuerung polizeilicher Ermittlungsvorgänge auf Landesebene.

Verknüpfung mit anderen Datenbanken

Über Schnittstellen finden regelmäßig selektive Datenübermittlungen unter anderem zum Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) sowie das Informationssystem der Polizei des Bundes und der Länder (INPOL) statt. Darüber hinaus wird über IVO die Abrufbarkeit  weiterer Datenbanken gewährleistet, die nicht zu polizeilichen Zwecken der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten angelegt wurden: dem kommunalen Melderegister und dem Ausländerzentralregister und der Visadatei (AZR/VISA).

Speicherdauer

Im Gesetz heißt es (§ 43 Abs. 3 Sächsisches Polizeigesetz): “Die Dauer  der Speicherung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Für automatisierte Dateien sind Termine festzulegen, an denen spätestens überprüft werden muss, ob die suchfähige Speicherung von Daten weiterhin erforderlich ist.” Die Staatsregierung führt in Beantwortung der kleinen Anfrage aus: „Höchstens 24 Monate nach Abschluss des Vorgangs im IVO. Bei Übermittlung an das Polizeiliche Auskunftssystem PASS gibt es andere Löschfristen.“ Eine Speicherung weit über einen Zeitraum von 2 Jahren ist offensichtlich möglich. Die Speicherdauer ist von der Einschätzung der Polizei abhängig, wann der Vorgang abgeschlossen ist.

Zugriffsberechtigte

Gegenwärtig sind für das IT-Verfahren 12.572 Personen zugriffsberechtigt.

Quelle

Ak Datenbanken in Sachsen

Verfassungsschutz

NADIS, wie alle VS-Behörden

Skandale

Illegale Weitergabe von der Polizei an Private Sicherheitsdienste

Der LfDI Sachsen berichtet in seinem Teilbericht von 2005, dass private Sicherheitsdienste seit Dezember 2002 in mindestens 556 bekannten Fällen personenbezogene Daten von sächsischen Polizeidienststellen übermittelt bekamen. Obwohl selbst im öffentlichen Dienst das Führungszeugnis (also der Auszug aus dem Bundeszentralregister) reichen muss. Die Praxis wurde in dieser Form nach Intervention des LfDI gestoppt, wurde aber teils auf der Basis "freiwilliger" Auskunftsersuchen fortgeführt.

12. Teilbericht des LfDI (2005)

Polizei gibt Auskunfts über Kontaktpersonen ans Ordnungsamt

2009 fragt ein Ordnungsamt fragt bei der Polizei nach Informationen über einen Anmelder einer Veranstaltung und bekommt sie incl. Daten zu seinem "Umfeld". Treudoof fragt das Ordnungsamt, ob diese Daten in der Verbotsverfügung auftauchen dürfen. Irrerweise findet der LfDI die Datenübermittlung auch noch ok; Daten über Leute aus seinem Umfeld dürfen aber nicht in der Verfügung sein, um sie vor dem Anmelder zu schützen.

<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. Teilbericht LfDI Sachsen (2009))>>

Nutzlose DNA Massenabgabe

Eine DNA-Reihenuntersuchung mit 14000 Opfern war komplett nutzlos. Der Fall wurde schließlich mit Datenbank-Hilfe gelöst, wobei ZEVIS und die Meldedaten verknüpft wurden ("Fahrzeuge mit Kennzeichen DD-D-irgendwas, die von Leuten gefahren werden, die in der Nähe des Tatorts wohnen").

14. TB LfD Sachsen (2009)

Sächsischer Landtagsabgeordneter wird in Pass fälschlich als Gewalttäter bezeichnet

Ein sächsischer Landtagsabgeordneter der Grünen hatte sich eingemischt, nachdem er gesehen hatte, wie eine Frau von PolizistInnen außerhalb des Sichtfeldes gebracht wurde und er Angst hatte, dass die Frau misshandelt werden könnte. Die PolizistInnen zeigten ihn daraufhin wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt an. Dieses Verfahren wurde wegen eines entlastenden Videos allerdings eingestellt, trotzdem stand weiterhin in Pass die Sichtweise der Polizei. Ak Datenbanken: Widerstand gegen die Staatsgewalt – oder Wie sich die Polizei ihre Feindbilder selber bastelt

Extremismusklausel

Die Sächsiche Landesregierung hatte im Jahre 2010 zur Voraussetzung für die Zahlung von Fördermitteln für Demokratieprojekte gemacht, dass der Zuwendungsempfänger für die Verfassungstreue seiner Partner bürgt und über sie Informationen beim Verfassungsschutz einholt (sogenannte ExtremistInnen Klausel). Auf Grund von zahlreichen Protesten aus der Öffentlichkeit ändert die Regierung dieses in ein Bekenntnis zur Demokratie um, obwohl der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt hatte, dass Bekenntnisse zum Grundgesetz nur bei Einbürgerungen und Verbeamtungen verlangt werden dürfen.

Lafontaines-Linke: Einseitige Förderung

Demosanis als Terroristen

Nach der Protesten gegen den Naziaufmarsch 2011 in Dresden wurde das Büro des Dresdner Bündnis gegen Nazis durchsucht. Offensichtlich hatte die Polizei bei der Observation eine Saniübung mit terroristischen Aktionen verwechselt.

Indy-Artikel: Demosanis und Terrorismus