Revision 7 vom 2009-11-05 10:40:04

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Datenbanken in Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Die Systeme werden in NRW von den "Zentralen Polizeitechnischen Diensten" (http://www.zpd.nrw.de/) mit Sitz in Duisburg betreut. D.h. in NRW ist die zentrale Stelle für Auskunftanfragen das PP Duisburg und nicht das LKA. Das LKA teilt nur mit ob es selber etwas eingegeben hat.

== Musterbriefe ===

Musterbriefe der LfDI NRW für Polizei, Behörden und Privatfirmen

POLAS

Früher betrieb NRW Eigenentwicklungen unter Namen wie CEBI oder PIKAS. Mittlerweile setzt auch NRW auf POLAS, vgl. Länderübergreifende Software. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden.

Vorgangsbearbeitung

NRW setzt auf die bayrischre IGVP-Entwicklung, vgl. Länderübergreifende Software.

* Die offizielle Mitarbeiterzeitung zu IPVG

Betreut wird das System ebenfalls von den ZPD. Im IPVG ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das IPVG anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).

Verfassungsschutz

Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung.

Weiteres

Skandale

Rasterfahndung

Die LfD berichtet im 17. Tätigkeits bericht, dass im Zuge der 9/11-Rasterfahndung aus 5 Millionen Datensätzen aus AZR, Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte sie damals noch nicht wissen, das entsprechende Urteil kam erst 2006.

Illegale Weiterleitung an INPOL

Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfD erfolgreich gerügt (alledings noch zu rot-grünen Zeiten).

http://www.kdn.de/KDN-Report/2002-3/fullservice_fuer_fahnder.htm spricht für 2002 von 25000 Benutzern in NRW

Gesinnungstest NRW:

Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für AusländerInnen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte.

Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest

Glossar