Revision 34 vom 2011-02-01 12:55:47

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Datenbanken in Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlagen

Bizarre Auskunftspraxis der Polizei

Es scheint, dass die Polizei NRW derzeit versucht, das Auskunftsrecht durch Konfusionierung zu untergraben. Dabei soll für die Auskunft im Gegensatz zur Praxis aller anderen Ländern plötzlich irgendeine lokale Polizeibehörde zuständig sein. Das scheint unglaublich, wird aber so berichtet:

User 1 -- Ich hatte Ende 2009 eine solche Anfrage an das PP Duisburg gestellt und von dort die Antwort erhalten, es sei das lokale PP für die Datenverwaltungen zuständig. Die Anfrage wurde dorthin weitergeleitet.

User 2 -- Ich hatte im Oktober 2009 Auskunft beim PP Duisburg gestellt und da eine vollständige Antwort bekommen (d.h. irgendwelche unwahren Behauptungen und sogar falsche Namen der Polizisten in der Vorgangsverwaltung). Ich vermute, dass der verantwortliche Typ vom PP Duisburg, deswegen Ärger von seinen Kollegen bekommen hat (bei einigen hat sich das nämlich nicht so gut auf die Karriere ausgewirkt). Die Handhabung der Polizei widerspricht allerdings dem DSG NRW, nachdem es eine Stelle für Verbunddateien verantwortlich sein muss (Die beteiligten Stellen haben die Datenart, die Aufgaben jeder beteiligten Stelle, den Zweck und den Umfang ihrer Verarbeitungsbefugnis sowie diejenige Stelle festzulegen, welche die datenschutzrechtliche Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen trägt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist vorab zu unterrichten. §4 DSG NRW). Ich habe mich deswegen auch an die verantwortliche Person für Polizei beim Datenschutzbeauftragten NRW gewand, nur scheint diese nicht in der Lage zu sein Gesetze zu lesen. Ich bekam nämlich die Antwort, dass die Regelung der Polizei NRW korrekt sei, ohne das sie irgendwie juristisch argumentiert hat. Ich bin am überlegen mich deswegen an den Innenausschuss zu wenden. Denn die Polizeibehörde an deinem Wohnort erteilt dir nur Auskunft über Daten, die sie selber eingegeben hatte. Falls es noch irgendwo andere gibt, erfährst du das nur in dem du alle anderen Polizeibehörden in NRW anschreibst (d.h. über 40)

Das von User 2 beschriebene Verfahren ist natürlich hahnebüchen und kann so nicht ernst gemeint sein. Wenn das wirklich (noch) so gehandhabt wird, wäre das eine offensichtliche Aufgabe für die neue Düsseldorfer Regierung; klar ist, dass nicht jede Polizeibehörde einen Vertrag mit dem LZPD NRW (vgl. unten) haben kann und im Zweifel dann das LZPD die datenschutzrechtliche Verantwortung und mithin die Auskunftspflicht hat. Möchte sich vielleicht die LfDI irgendwie äußern? Hier wäre Platz: ...

Es wäre sehr hilfreich, wenn Leute aus NRW (möglichst mit Daten bei der Polizei) gelegentlich Auskunftsersuchen mit unserem Generator und mit den Musterbriefen der LfDI NRW für Polizei, Behörden und Privatfirmen an die Polizei schicken könnten und dann diese Seite entsprechend aktualiseren.

Auskunftssysteme der Polizei

Die Systeme werden in NRW von den "Zentralen Polizeitechnischen Diensten" (http://www.zpd.nrw.de/) mit Sitz in Duisburg betreut.

POLAS

Früher betrieb NRW Eigenentwicklungen unter Namen wie CEBI oder PIKAS. Mittlerweile setzt auch NRW auf POLAS, vgl. Länderübergreifende Software. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden.

Vorgangsbearbeitung

NRW setzt auf die bayrischre IGVP-Entwicklung, vgl. Länderübergreifende Software.

Betreut wird das System ebenfalls von den ZPD. Im IGVP ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das IGVP anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).

Sexualstraftäter-Datei

Wie üblich, wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet. 2010 im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet; die PE meint ese gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement". Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, inbesondere "ließen Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug ein," vor allem zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse".

Wer Zugriff auf die Datenbank hat, ist unklar. Beschlossen ist aber, dass die Daten bei Umzügen der Gespeicherten an die "beteiligten Behörden" an den Zielorten fließen.

TODO: Kriegt man was über das Ding aus der NRW-Parlamentsdoku raus?

Verfassungsschutz

Benutzt NADIS und vermutlich noch behördeneigene Amtsdateien.

Skandale

Rosa Liste

2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann.

Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle

Rasterfahndung

Die LfD berichtet im 17. Tätigkeitsbericht, dass im Zuge der 9/11-Rasterfahndung aus 5 Millionen Datensätzen aus dem AZR, Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte sie damals noch nicht wissen, das entsprechende Urteil kam erst 2006.

Big Brother Award für Fritz Behrens

Der ehemalige SPD-Innenminister bekam 2006 den Big Brother Award, weil er trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Videoüberwachung im Polizeigesetz durchgesetzt hat.

Illegale Weiterleitung an INPOL

Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfD erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten).

Gesinnungstest NRW

Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für AusländerInnen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte.

Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest

Datenschutzbeauftragte verlässt NRW

Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil Herr Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat.

foebud zu der Personalie

Ex-Innenminister Wolfs Onlinedurchsuchung

Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung.

Lotta nicht extremistisch

Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die antifaschistische Zeitung Lotta (Lotta) erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah (Im übrigen wird die Rote Hilfe in dem Bericht auch zum ersten Mal erwähnt).

Unrast-Blog über Klage gegen LfV

Terrorverdacht wegen Liebesbrief

Ende September 2008 verhaftete das LKA NRW in einer aufwendigen Aktion einen angeblichen islamischen Terroristen. Ein Brief den das LKA ursprünglich als Abschiedsbrief interpretiert hatte, stellt sich als Liebesbrief heraus.

Terrorverdacht wegen Liebesbrief

Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht

Ende Oktober wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen von Kernbereichen der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden.

taz: Der Löschkopf fehlt