Revision 3 vom 2006-10-16 20:06:39

Nachricht löschen

Datenbanken in Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Früher betrieb NRW Eigenentwicklungen unter Namen wie CEBI oder PIKAS. Mittlerweile setzt auch NRW auf POLAS, vgl. ["Länderübergreifende Software"]. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden.

Das System wird in NRW von den "Zentralen Polizeitechnischen Diensten" (http://www.zpd.nrw.de/) betreut.

Vorgangsbearbeitung

NRW setzt auf die bayrischre IGVP-Entwicklung, vgl. ["Länderübergreifende Software"].

Verfassungsschutz

Weiteres

Skandale

Die LfD berichtet im [http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf 17. Tätigkeits bericht], dass im Zuge der 9/11-Rasterfahndung aus 5 Millionen Datensätzen aus AZR, Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte sie damals noch nicht wissen, das entsprechende Urteil kam erst 2006.

Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfD erfolgreich gerügt (alledings noch zu rot-grünen Zeiten).

http://www.kdn.de/KDN-Report/2002-3/fullservice_fuer_fahnder.htm spricht für 2002 von 25000 Benutzern in NRW

["Glossar"]