Unterschiede zwischen den Revisionen 50 und 51
Revision 50 vom 2011-06-01 07:17:57
Größe: 16006
Autor: anonym
Kommentar: Fix Findus, rsCase
Revision 51 vom 2011-06-01 07:39:55
Größe: 16304
Autor: anonym
Kommentar: Stil
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 82: Zeile 82:
NRW setzt auf die bayrischre [[IGVP]]-Entwicklung, vgl. [[Länderübergreifende Software]]. NRW setzt auf die bayrische [[IGVP]]-Entwicklung, vgl. [[Länderübergreifende Software]].


Im [[IGVP]] ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert, von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das [[IGVP]] anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).

Ein [[http://www.dpolg-nrw-kv.de/info/z1240871101.php|Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft von 2009]] beschreibt ein haarsträubendes Verfahren:

{{{#!blockquote
Ein in IGVP erstellter Vorgang wird nach Findus gespiegelt und dann in Findus die jeweilige Sofortmeldung gefertigt. Dabei bleiben Daten auf der Strecke, werden einfach nicht oder anders übernommen. Für den jeweiligen Bereich muss der Sachbearbeiter sehr kreativ sein, um eine lupenreine Sofortmeldung zu erzeugen.
}}}

Wenn diese Leute da etwas nicht völlig missverstanden haben, muss sich der LfD
natürlich die Frage gefallen lassen, wie er so etwas dulden kann -- es ist
offensichtlich, dass eine automatische Übertragung von Daten aus einer
Vorgangsverwaltung in ein "Recherchesystem" schon wegen der Zweckbindung
nicht datenschutzkonform (oder auch nur sinnvoll) sein kann.

Betieben wird das System ebenfalls vom [[http://www.zpd.nrw.de/|LZPD]].
Zeile 86: Zeile 103:
Betreut wird das System ebenfalls von dem [[http://www.zpd.nrw.de/|LZPD]].
Im [[IGVP]] ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das [[IGVP]] anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).
Ein in IGVP erstellter Vorgang wird automatisch nach Findus gespiegelt und dann in Findus die jeweilige Sofortmeldung gefertigt. Dieses funktioniert nach der [[DPolG]] aber nicht richtig, da Daten auf der Strecke bleiben würden, einfach nicht oder anders übernommen würden (vgl [[http://www.dpolg-nrw-kv.de/info/z1240871101.php|www.dpolg-nrw-kv.de]]).
Zeile 92: Zeile 105:
Wie üblich, wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet.  [[http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/10-01-10/index.php|2010 im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet]]; die PE meint ese gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement". Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, inbesondere "ließen Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug ein," vor allem zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse". Wie üblich wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe
getestet: Eine Datei
, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt
und verbreitet.
[[http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/10-01-10/index.php|Eine Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums von 2010]] erklärt, sie sei im Rahmen
eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet worden. Es gehe nicht
"nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die
Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes
Fallmanagement" bereitzustellen. Dies soll durch Zusammenführung von Daten von
Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren,
was
inbesondere auch "Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem
Straf- bzw. Ma
ßregelvollzug," sowie zu "Therapiebereitschaft und
Therapieergebnisse" einschließe
.
Zeile 100: Zeile 124:
Nach dem Erlass des Innenministerium vom 3.5.2004 zur Aufgabenbeschreibung des Staatsschutzes, führen die [[Staatsschutz]]-Abteilungen eigene Datensammlungen. Vermutlich handelt es sich um eine Verbund-Datenbank des [[Staatsschutz]]es. vgl [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2056&bes_id=3265&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=polizei#det0|recht.nrw.de]] Nach einem [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2056&bes_id=3265&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=polizei#det0|Erlass des NRW-Innenministerium vom 3.5.2004]] zur Aufgabenbeschreibung des Staatsschutzes, führen die [[Staatsschutz]]-Abteilungen eigene Datensammlungen unter den Titeln "Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen Staatsschutz (KpS-ST)" und
"Organisationsakten Staatsschutz (OA ST)" (Artikel 7). Datenschutzrechtliche
Verantwortung und Auskunftspflicht sind unklar.
Zeile 104: Zeile 130:
Die Weiterleitung von Daten an ausländische Staaten ist in [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1531822551613462964&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=167231,30#jurabs_2| § 27]] Polizeigesetz NRW geregelt. In diesem steht, dass das Innenministerium eine Verordnung zur genaueren Spezifizierung erläßt. Dieses Verordung heißt PolDÜV. Nach [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1175782432601820988&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=3484958,3|§ 1]] PolDÜV und [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=3484958,5|§ 3]] PolDÜV leiten die Polizeibehörden Daten an das Schengener Informationssystem [[SIS]] mit Unterstützung von [[LKA]] und [[http://www.zpd.nrw.de/|LPZD]] weiter. An [[Europol]] und [[Eurojust]] dürfen nur das [[LKA]] und das LPZD Daten weiterleiten. Die Weiterleitung von Daten an ausländische Staaten ist in [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1531822551613462964&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=167231,30#jurabs_2| § 27]] Polizeigesetz NRW geregelt. In diesem steht, dass das Innenministerium eine Verordnung zur genaueren Spezifizierung erläßt. Dieses Verordung heißt PolDÜV. Nach [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1175782432601820988&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=3484958,3|§ 1]] PolDÜV und [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=3484958,5|§ 3]] PolDÜV leiten die Polizeibehörden Daten an das Schengener Informationssystem [[SIS]] mit Unterstützung von LKA und [[http://www.zpd.nrw.de/|LPZD]] weiter. An [[Europol]] und [[Eurojust]] dürfen nur das LKA und das LPZD Daten weiterleiten.
Zeile 129: Zeile 155:
Die LfD berichtet im [[http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf|17. Tätigkeitsbericht]], dass im Zuge der 9/11-[[Rasterfahndung]] aus 5 Millionen Datensätzen aus dem [[AZR]], Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte sie damals noch nicht wissen, das entsprechende Urteil kam erst 2006. Die LfD berichtet im
[[http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf|17. Tätigkeitsbericht]], dass im Zuge der 9/11-[[Rasterfahndung]] aus 5 Millionen
Datensätzen aus dem [[AZR]], Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze
herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und
2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war,
konnte damals natürlich noch ''niemand'' wissen.
D
as entsprechende Urteil kam erst 2006.
Zeile 160: Zeile 192:
Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die antifaschistische Zeitung Lotta ([[http://projekte.free.de/lotta/| Lotta]]) erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah (Im übrigen wird die Rote Hilfe in dem Bericht auch zum ersten Mal erwähnt). Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die [[http://projekte.free.de/lotta/|antifaschistische Zeitung Lotta]] erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah.
Zeile 164: Zeile 196:
=== Terrorverdacht wegen Liebesbrief ===

Ende September 2008 verhaftete das LKA NRW in einer aufwendigen Aktion einen angeblichen islamischen Terroristen. Ein Brief den das LKA ursprünglich als Abschiedsbrief interpretiert hatte, stellt sich als Liebesbrief heraus.

[[http://www.abatz.de/oldnews.html#5850| Terrorverdacht wegen Liebesbrief ]]
Zeile 174: Zeile 200:
[[http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/der-loeschknopf-fehlt/| taz: Der Löschkopf fehlt ]] [[http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/der-loeschknopf-fehlt/|taz-Artikel dazu]]

Datenbanken in Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlagen

Bizarre Auskunftspraxis der Polizei

Es scheint, dass die Polizei NRW derzeit versucht, das Auskunftsrecht durch Konfusionierung zu untergraben. Dabei soll für die Auskunft im Gegensatz zur Praxis aller anderen Ländern plötzlich irgendeine lokale Polizeibehörde zuständig sein. Das scheint unglaublich, wird aber so berichtet:

User 1 -- Ich hatte Ende 2009 eine solche Anfrage an das PP Duisburg gestellt und von dort die Antwort erhalten, es sei das lokale PP für die Datenverwaltungen zuständig. Die Anfrage wurde dorthin weitergeleitet.

User 2 -- Ich hatte im Oktober 2009 Auskunft beim PP Duisburg gestellt und da eine vollständige Antwort bekommen (d.h. irgendwelche unwahren Behauptungen und sogar falsche Namen der Polizisten in der Vorgangsverwaltung). Ich vermute, dass der verantwortliche Typ vom PP Duisburg, deswegen Ärger von seinen Kollegen bekommen hat (bei einigen hat sich das nämlich nicht so gut auf die Karriere ausgewirkt). Die Handhabung der Polizei widerspricht allerdings dem DSG NRW, nachdem es eine Stelle für Verbunddateien verantwortlich sein muss (Die beteiligten Stellen haben die Datenart, die Aufgaben jeder beteiligten Stelle, den Zweck und den Umfang ihrer Verarbeitungsbefugnis sowie diejenige Stelle festzulegen, welche die datenschutzrechtliche Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen trägt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist vorab zu unterrichten. §4 DSG NRW). Ich habe mich deswegen auch an die verantwortliche Person für Polizei beim Datenschutzbeauftragten NRW gewand, nur scheint diese nicht in der Lage zu sein Gesetze zu lesen. Ich bekam nämlich die Antwort, dass die Regelung der Polizei NRW korrekt sei, ohne das sie irgendwie juristisch argumentiert hat. Ich bin am überlegen mich deswegen an den Innenausschuss zu wenden. Denn die Polizeibehörde an deinem Wohnort erteilt dir nur Auskunft über Daten, die sie selber eingegeben hatte. Falls es noch irgendwo andere gibt, erfährst du das nur in dem du alle anderen Polizeibehörden in NRW anschreibst (d.h. über 40)

  • Das von User 2 beschriebene Verfahren ist natürlich hahnebüchen und kann so nicht ernst gemeint sein. Wenn das wirklich (noch) so gehandhabt wird, wäre das eine offensichtliche Aufgabe für die neue Düsseldorfer Regierung; klar ist, dass nicht jede Polizeibehörde einen Vertrag mit dem LZPD NRW (vgl. unten) haben kann und im Zweifel dann das LZPD die datenschutzrechtliche Verantwortung und mithin die Auskunftspflicht hat. Möchte sich vielleicht die LfDI irgendwie äußern? Hier wäre Platz: ...

Es wäre sehr hilfreich, wenn Leute aus NRW (möglichst mit Daten bei der Polizei) gelegentlich Auskunftsersuchen mit unserem Generator und mit den Musterbriefen der LfDI NRW für Polizei, Behörden und Privatfirmen an die Polizei schicken könnten und dann diese Seite entsprechend aktualiseren.

Weiter dazu ein Ausschnitt aus einem Blogeintrag auf auskunftersuchen.info vom Februar 2011 zu einer Antwort aus NRW:

Klingt soweit erstmal gut, aber es geht noch weiter: “Gemäß §18 Absatz 5 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) darf jede Polizeibehörde nur über die Daten Auskunft geben, die sie in eigener Verantwortlichkeit gespeichert hat. Soweit personenbezogene Daten von Ihnen bei einer anderen Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eventuell gespeichert sind, entzieht sich die Auskunft hierüber folglich meiner Befugnis. Meiner Auskunftsbefugnis entziehen sich auch solche Daten, die durch andere Bundesländer im Informationssystem der Polizei (INPOL) gespeichert wurden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sofern Sie Anhaltspunkte haben, dass der personenbezogene Daten zu Ihrer Person durch eine andere Polizeidienststelle gespeichert sein könnten, ein Auskunftsersuchen direkt an diese Polizeidienststelle zu richten.”

Auskunftssysteme der Polizei

Die Systeme werden in NRW vom "Landesamt für Zentrale Polizeitechnische Dienste" (LZPD) mit Sitz in Duisburg betreut.

POLAS

Früher betrieb NRW Eigenentwicklungen unter Namen wie CEBI oder PIKAS. Mittlerweile setzt auch NRW auf POLAS, vgl. Länderübergreifende Software. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden.

Findus

Eine Pressemitteilung des NRW-Innenministeriums von 2002 erwähnt ein "Recherchesystem" namens FINDUS:

  • Das moderne und komplexe Recherchesystem "FINDUS" war zuletzt bei der Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen erfolgreich. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die elektronische Fahndung abgeschlossen. "Hessen beginnt in diesen Tagen erst mit der Rasterfahndung - ein Jahr nach den terroristischen Anschlägen in den USA", sagte Behrens. Im Alltag hat sich das System beim Aufspüren von Falldaten bisher bestens bewährt. Es ist in allen Kreispolizeibehörden und beim Landeskriminalamt im Einsatz.

Was später draus geworden ist, ist unbekannt. Möglicherweise ist die in einer Pressemitteilung von rola aus dem Jahr 2007 beschriebene Beschaffung von rsCASE ein Hinweis auf eine Einstellung von Findus (vgl. Hersteller#rola).

Vorgangsbearbeitung

NRW setzt auf die bayrische IGVP-Entwicklung, vgl. Länderübergreifende Software.

Im IGVP ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert, von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das IGVP anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).

Ein Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft von 2009 beschreibt ein haarsträubendes Verfahren:

Ein in IGVP erstellter Vorgang wird nach Findus gespiegelt und dann in Findus die jeweilige Sofortmeldung gefertigt. Dabei bleiben Daten auf der Strecke, werden einfach nicht oder anders übernommen. Für den jeweiligen Bereich muss der Sachbearbeiter sehr kreativ sein, um eine lupenreine Sofortmeldung zu erzeugen.

Wenn diese Leute da etwas nicht völlig missverstanden haben, muss sich der LfD natürlich die Frage gefallen lassen, wie er so etwas dulden kann -- es ist offensichtlich, dass eine automatische Übertragung von Daten aus einer Vorgangsverwaltung in ein "Recherchesystem" schon wegen der Zweckbindung nicht datenschutzkonform (oder auch nur sinnvoll) sein kann.

Betieben wird das System ebenfalls vom LZPD.

Sexualstraftäter-Datei

Wie üblich wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet. Eine Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums von 2010 erklärt, sie sei im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet worden. Es gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement" bereitzustellen. Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, was inbesondere auch "Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug," sowie zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse" einschließe.

Wer Zugriff auf die Datenbank hat, ist unklar. Beschlossen ist aber, dass die Daten bei Umzügen der Gespeicherten an die "beteiligten Behörden" an den Zielorten fließen.

TODO: Kriegt man was über das Ding aus der NRW-Parlamentsdoku raus?

Staatsschutzdatei

Nach einem Erlass des NRW-Innenministerium vom 3.5.2004 zur Aufgabenbeschreibung des Staatsschutzes, führen die Staatsschutz-Abteilungen eigene Datensammlungen unter den Titeln "Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen Staatsschutz (KpS-ST)" und "Organisationsakten Staatsschutz (OA ST)" (Artikel 7). Datenschutzrechtliche Verantwortung und Auskunftspflicht sind unklar.

Weiterleitung an Europol und SIS

Die Weiterleitung von Daten an ausländische Staaten ist in § 27 Polizeigesetz NRW geregelt. In diesem steht, dass das Innenministerium eine Verordnung zur genaueren Spezifizierung erläßt. Dieses Verordung heißt PolDÜV. Nach § 1 PolDÜV und § 3 PolDÜV leiten die Polizeibehörden Daten an das Schengener Informationssystem SIS mit Unterstützung von LKA und LPZD weiter. An Europol und Eurojust dürfen nur das LKA und das LPZD Daten weiterleiten.

Verfassungsschutz

Benutzt NADIS und vermutlich noch behördeneigene Amtsdateien.

Weiteres

Polizeigesetzänderung 2010

Nachdem sich der ehemalige Inneminister Wolf zu Beginn seiner Amtszeit durch die Online-Durchsuchung und somit bei der Aushebelung von Grundrechten hervor getan hat, hat er gegen Ende einer Amtszeit, vermutlich auf Druck seiner liberalen Parteifreunde, ein im Vergleich zu anderen Bundesländer relativ harmlose Polizeigesetzverschärfung verabschiedet (die SPD hatte es in einer PM als unzureichend zur Bekämpfung der neuen Formen der Kriminalität angesehen)

Legal-Tribune:Der Kampf um die innere Sicherheit geht weiter

Skandale

Rosa Liste

2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann.

Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle

Rasterfahndung

Die LfD berichtet im 17. Tätigkeitsbericht, dass im Zuge der 9/11-Rasterfahndung aus 5 Millionen Datensätzen aus dem AZR, Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte damals natürlich noch niemand wissen. Das entsprechende Urteil kam erst 2006.

Big Brother Award für Fritz Behrens

Der ehemalige SPD-Innenminister bekam 2006 den Big Brother Award, weil er trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Videoüberwachung im Polizeigesetz durchgesetzt hat.

Illegale Weiterleitung an INPOL

Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfDI erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten).

Gesinnungstest NRW

Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für AusländerInnen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte.

Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest

Datenschutzbeauftragte verlässt NRW

Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil der damalige FDP-Innenminister Ingo Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat.

foebud zu der Personalie

Ex-Innenminister Wolfs Onlinedurchsuchung

Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung.

Lotta nicht extremistisch

Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die antifaschistische Zeitung Lotta erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah.

Unrast-Blog über Klage gegen LfV

Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht

Ende Oktober wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen von Kernbereichen der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden.

taz-Artikel dazu