Unterschiede zwischen den Revisionen 18 und 19
Revision 18 vom 2010-08-09 18:44:12
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Autor: anonym
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Revision 19 vom 2010-12-17 10:23:10
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> Kommentar User: Ich hatte Ende 2009 eine solche Anfrage an das PP Duisburg gestllt und von dort die Antwort erhalten, es sei das lokale PP für die Datenverwaltungen zuständig. Die Anfrage wurde dorthin weitergeleitet. ''Kommentar User: Ich hatte Ende 2009 eine solche Anfrage an das PP Duisburg gestllt und von dort die Antwort erhalten, es sei das lokale PP für die Datenverwaltungen zuständig. Die Anfrage wurde dorthin weitergeleitet.''

Antwort auf den User- Kommentar: Ich hatte im Oktober 2009 Auskunft beim PP Duisburg gestellt und da eine vollständige Antwort bekommen (d.h. irgedwelche unwahre Behauptungen und sogar falsche Namen der Polizisten in der Vorgangsverwaltung). Ich vermute, dass der verantwortliche Typ vom PP Duisburg, deswegen Ärger von seinen Kollegen bekommen hat (bei einigen hat sich das nmlich nicht so gut auf die Karriere ausgeweirk). Die Handhabung der Polizei widerspricht allerdings dem DSG NRW, nachdem es eine Stelle für Verbunddateien verantwortlich sein muss. Ich habe mich deswegen auch an die verantwortliche Person für Polizei beim Datenschutzbeauftragten NRW gewand, nur scheint diese nicht in der Lage zu sein Gesetze zu lesen. Ich bekam nämlich die Antwort, dass die Regelung der Polizei NRW korrekt sei, ohne das sie irgendwie juristisch argumentiert hat. Bin am überlegen mich deswegen an den Innenausschuß zu wenden. ''

Datenbanken in Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Die Systeme werden in NRW von den "Zentralen Polizeitechnischen Diensten" (http://www.zpd.nrw.de/) mit Sitz in Duisburg betreut. D.h. in NRW ist die zentrale Stelle für Auskunftanfragen das PP Duisburg und nicht das LKA. Das LKA teilt nur mit ob es selber etwas eingegeben hat.

Kommentar User: Ich hatte Ende 2009 eine solche Anfrage an das PP Duisburg gestllt und von dort die Antwort erhalten, es sei das lokale PP für die Datenverwaltungen zuständig. Die Anfrage wurde dorthin weitergeleitet.

Antwort auf den User- Kommentar: Ich hatte im Oktober 2009 Auskunft beim PP Duisburg gestellt und da eine vollständige Antwort bekommen (d.h. irgedwelche unwahre Behauptungen und sogar falsche Namen der Polizisten in der Vorgangsverwaltung). Ich vermute, dass der verantwortliche Typ vom PP Duisburg, deswegen Ärger von seinen Kollegen bekommen hat (bei einigen hat sich das nmlich nicht so gut auf die Karriere ausgeweirk). Die Handhabung der Polizei widerspricht allerdings dem DSG NRW, nachdem es eine Stelle für Verbunddateien verantwortlich sein muss. Ich habe mich deswegen auch an die verantwortliche Person für Polizei beim Datenschutzbeauftragten NRW gewand, nur scheint diese nicht in der Lage zu sein Gesetze zu lesen. Ich bekam nämlich die Antwort, dass die Regelung der Polizei NRW korrekt sei, ohne das sie irgendwie juristisch argumentiert hat. Bin am überlegen mich deswegen an den Innenausschuß zu wenden.

Musterbriefe

Musterbriefe der LfDI NRW für Polizei, Behörden und Privatfirmen

POLAS

Früher betrieb NRW Eigenentwicklungen unter Namen wie CEBI oder PIKAS. Mittlerweile setzt auch NRW auf POLAS, vgl. Länderübergreifende Software. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden.

Vorgangsbearbeitung

NRW setzt auf die bayrischre IGVP-Entwicklung, vgl. Länderübergreifende Software.

* Die offizielle Mitarbeiterzeitung zu IPVG

Betreut wird das System ebenfalls von den ZPD. Im IPVG ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das IPVG anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).

Sexualstraftäter-Datei

Wie üblich, wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet. 2010 im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet; die PE meint ese gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement". Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, inbesondere "ließen Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug ein," vor allem zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse".

Wer Zugriff auf die Datenbank hat, ist unklar. Beschlossen ist aber, dass die Daten bei Umzügen der Gespeicherten an die "beteiligten Behörden" an den Zielorten fließen.

TODO: Kriegt man was über das Ding aus der NRW-Parlamentsdoku raus?

Verfassungsschutz

Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung.

Skandale

Rosa Liste

2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann.

Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle

Rasterfahndung

Die LfD berichtet im 17. Tätigkeits bericht, dass im Zuge der 9/11-Rasterfahndung aus 5 Millionen Datensätzen aus AZR, Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte sie damals noch nicht wissen, das entsprechende Urteil kam erst 2006.

Illegale Weiterleitung an INPOL

Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfD erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten).

http://www.kdn.de/KDN-Report/2002-3/fullservice_fuer_fahnder.htm spricht für 2002 von 25000 Benutzern in NRW

Gesinnungstest NRW

Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für AusländerInnen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte.

Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest

Datenschutzbeauftragte verlässt NRW

Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil Herr Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat.

foebud zu der Personalie

Schlappe für den Verfassungsschutz NRW

Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die antifaschistische Zeitung Lotta (Lotta) erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah (Im übrigen wird die Rote Hilfe in dem Bericht auch zum ersten Mal erwähnt).

Unrast-Blog über Klage gegen LfV

Terrorverdacht wegen Liebesbrief

Ende September 2008 verhaftete das LKA NRW in einer aufwendigen Aktion einen angeblichen islamischen Terroristen. Ein Brief den das LKA ursprünglich als Abschiedsbrief interpretiert hatte, stellt sich als Liebesbrief heraus.

Terrorverdacht wegen Liebesbrief

Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht

Ende Oktober wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen von Kernbereichen der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden.

taz: Der Löschkopf fehlt