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 * OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention"
 * "Instrument zum Monitoring von Radikalisierung innerhalb der EU". Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als [[http://www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-info-gathering-uardicalisation-8570-10.pdf|Entwurf bei Statewatch]] schlägt ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, [[Europol]], Eurojust und SITCEN Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt alles so nebulös, dass unklar ist, was da eigentlich gebaut werden soll.
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== Rechtslage ==
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Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne in [[http://europa.eu.int/eur-lex/de/about/abc/abc_12.html|drei Säulen]] räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression. Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt). == Innere Sicherheit im Rahmen der EU ==

=== Vor dem Lissabon Vertrag ===

Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne in [[http://de.wikipedia.org/wiki/Drei_S%C3%A4ulen_der_Europ%C3%A4ischen_Union|drei Säulen]] räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt).
Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression (PJZS) der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) aleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten.
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Als Ersatz für richtige Datenschutzbehörden haben [[SIS]] und [[Europol]] so genannte JSBs (Joint Supervisory Bodies), in denen je zwei Vertreter''''''Innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Auf den jeweiligen Einzelseiten haben wir Links auf deren, nun ja, "Berichte".
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Europaratsempfehlung R (87)M 15 vom 17.9.1987: hat die wer? === Seitdem Lissabon Vertrag ===
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Inzwischen gilt der Lissabon-Vertrag, mit dem die Säulenkonstruktion im
Wesentlichen wegfällt. Darin steht u.a.
Inzwischen gilt der Lissabon-Vertrag, mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen.
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 Art. 16 Abs. 2 AEUV ''Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem
 ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher
 Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe,
 Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten
 im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des
 Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser
 Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.''

-- das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und von Seiten der BRD-Datenschützer``Innen für für Polizei und Justiz bindende gehalten ([[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 2.3).
Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in Artikel 16 des AEU Vertrages.
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== Einzelbetrachtungen == ==== Art. 16 Abs. 2 AEUV ====
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=== Fünfjahrespläne ===  ''Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem
 ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher
 Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe,
 Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten
 im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des
 Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser
 Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.'
'
-- das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und von Seiten der BRD-Datenschützer``Innen für für Polizei und Justiz bindende gehalten ([[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 2.3).
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Im Bereich der Repressionspolitik operiert die EU seit 1999 nach bewährtem Muster mit Fünfjahrsplänen, die jeweils zu Gipfeltreffen deklarieren, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Vieles von dem, was jeweils drinsteht, geht im EU-Gerangel unter, als Horrorschocker lesen sich die Dinger aber ganz gut.
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==== Tampere-Programm (2000-2005) ====
== Europäischer Datenschutzbeauftragter ==

=== JSB ===

Als Ersatz für richtige [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] haben [[SIS]] und [[Europol]] so genannte JSBs (Joint Supervisory Bodies), in denen je zwei Vertreter''''''Innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig.


''TO DO: Europaratsempfehlung R (87)M 15 vom 17.9.1987: hat die wer? ''


== Fünfjahrespläne der Repression (PZJS) ==

Im Bereich der Repressionspolitik operiert die EU seit 1999 nach bewährtem Muster mit Fünfjahresplänen, die jeweils zu Gipfeltreffen deklarieren, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Vieles von dem, was jeweils drinsteht, geht im EU-Gerangel unter, als Horrorschocker lesen sich die Dinger aber ganz gut.

=== Tampere-Programm (2000-2005) ===
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==== Haager Programm (2005-2010) ==== === Haager Programm (2005-2010) ===
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==== Stockholm-Programm (2010-2015) ==== === Stockholm-Programm (2010-2015) ===
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[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16484.en09.pdf|Ratsdokument 16484/09]]
 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16484.en09.pdf|Ratsdokument 16484/09]]
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=== Die Rolle der BRD === == Die Rolle der BRD ==
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Mining von Videoüberwachungsdaten bis hin zu allerlei aussichtslosen [[Data Mining]] von Videoüberwachungsdaten bis hin zu allerlei aussichtslosen
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=== OPC ===

OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention"
 * "Instrument zum Monitoring von Radikalisierung innerhalb der EU". Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als [[http://www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-info-gathering-uardicalisation-8570-10.pdf|Entwurf bei Statewatch]] schlägt ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, [[Europol]], Eurojust und SITCEN Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt alles so nebulös, dass unklar ist, was da eigentlich gebaut werden soll.

Einzeldatenbanken

  • SIS (bzw. SIS II)

  • Datenbanken von Europol

  • SIRENE (Infrastruktur)

  • EURODAC

  • VIS (in Entwicklung)

  • Entry-Exit-System (in Planung)

  • RISER -- nicht direkt in Repression, aber auch fies.

  • ECRIS (European Criminal Records Information System; in Planung)

  • EPRIS (European Police Records Index System; im Stockholm-Programm zur Prüfung vorgelegt als eine Art europaweiter KAN)

Vernetzung nationaler Datenbanken entsprechend "Prinzip der Verfügbarkeit"

Generelle Einsichten der EU-Innenminister zum Thema Datenaustausch enthält Ratsdokument 16637/09 (angenommen in Dezember 2009).

Innere Sicherheit im Rahmen der EU

Vor dem Lissabon Vertrag

Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne in drei Säulen räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt). Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression (PJZS) der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) aleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten.

Das war teilweise unbequem, weil in der ersten Säule (im Gegensatz zu den anderen) im Prinzip die EU-Datenschutzrichtlinie (die überall in nationalem Recht reflektiert sein sollte) gegolten hätte, und so wurde vielfach laviert. Generell wird in den Vereinbarungen häufig auf nationales Recht verwiesen; mit wachsender Routine gibts aber immer mehr gemeinsame Regelungen. Ein Vergleich des SDÜ mit den Regelungen zu Prüm mag das klar machen. Das EU-Parlament gab offen zu, dass z.B. SIS lange keine Rechtsgrundlage hatte ("the system temporarily rests on the provisions of the third pillar by virtue of a protocol to the Amsterdam Treaty").

Seitdem Lissabon Vertrag

Inzwischen gilt der Lissabon-Vertrag, mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen.

Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in Artikel 16 des AEU Vertrages.

Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Leider hat der EuGH und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die haarsträubenden Regelungen zu SIS und den Europol-Datenbanken) nicht viel wert sein mögen.

Art. 16 Abs. 2 AEUV

  • Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.'

' -- das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und von Seiten der BRD-DatenschützerInnen für für Polizei und Justiz bindende gehalten (37. TB LfD Hessen, 2.3).

Europäischer Datenschutzbeauftragter

JSB

Als Ersatz für richtige Datenschutzbeauftragten haben SIS und Europol so genannte JSBs (Joint Supervisory Bodies), in denen je zwei VertreterInnen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig.

TO DO: Europaratsempfehlung R (87)M 15 vom 17.9.1987: hat die wer?

Fünfjahrespläne der Repression (PZJS)

Im Bereich der Repressionspolitik operiert die EU seit 1999 nach bewährtem Muster mit Fünfjahresplänen, die jeweils zu Gipfeltreffen deklarieren, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Vieles von dem, was jeweils drinsteht, geht im EU-Gerangel unter, als Horrorschocker lesen sich die Dinger aber ganz gut.

Tampere-Programm (2000-2005)

Haager Programm (2005-2010)

Stockholm-Programm (2010-2015)

Die Rolle der BRD

Wenn -- etwa bei Vorratsdatenspeicherung oder biometrischen Pässen -- die Berliner Regierung sich als unter Brüsseler Druck stehend malt, ist das praktisch immer Humbug. Gerade im Repressionsbereich ist die BRD federführend. Dies zeigt sich etwa in der Entwicklung hin zu Prüm, an der zentralen Rolle von Schäuble in der Future Group oder besonders drastisch am Druck der BRD in Richtung auf die Speicherung von "Troublemakern" in SIS, eine fixe Idee der deutschen Regierungen spätestens seit den Gipfeln von Göteborg und Genua. Eine schöne Abhandlung darüber ist die Statewatch-Analye 93 (2010-04-10), die auf den bemerkenswerten Umstand verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark das Konstrukt von "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung (Ratsdokument 5450/09).

Forschungs-Rahmenprogramme

Die EU legt regelmäßig "Forschungsrahmenprogramme" (Kürzel ist "FPn" für eine ganze Zahl n) auf. Diese sehen Geld für bestimmte Themenbereiche und immer auch Militär, Repression und Migrationskontrolle vor. Im FP7 etwa heißt das security research and development. Dabei ist alles von PsyOp/Propaganda über Roboter zur Migrationskontrolle und Data Mining von Videoüberwachungsdaten bis hin zu allerlei aussichtslosen EDV-Projekten. Insofern sind Projektbeschreibungen manchmal erstaunlich aufschlussreich.

INDECT

Mit dem Projekt INDECT sollen alle Datenbanken und sonstigen gewonnenen Erkenntnisse der europäischen Sicherheitsbehörden mittels Data Mining zur Vorhersage von Verbrechen verknüpft werden. Real ist dieses eine größenwahnsinnige Idee und dürfte eher auf einen Überwachungsstaat hinauslaufen.

OPC

OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention"

  • "Instrument zum Monitoring von Radikalisierung innerhalb der EU". Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als Entwurf bei Statewatch schlägt ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, Europol, Eurojust und SITCEN Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt alles so nebulös, dass unklar ist, was da eigentlich gebaut werden soll.

Wahrscheinlich tote Projekte

In der EU blüht das Projektwesen -- irgendwer kriegt ein "Projekt", labt sich ein paar Jahre an den Fleischtöpfen und zieht dann weiter. Wir glauben, dass die folgenden Datenbanken nicht mehr wirklich betrieben werden. Wer Gegenteiliges weiß: Dies ist ein Wiki.

EU-Terrorliste

Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afghanischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1).

Im Urteil vom 03.09.2008 Az. C-402/05 P und C-415/05 P des EuGH würde diese Verfügung aufgehoben, da sie willkürlich war und die Betroffene keine Möglichkeit hatten, sich vor der Listung zu verteidigen.

Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten; die Terrorliste vom Januar 2009 enthielt 59 Personen und 47 Organisationen.

Für die EU-Terrorliste gab es 2008 einen Big Brother Award.


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