Unterschiede zwischen den Revisionen 27 und 28
Revision 27 vom 2012-07-05 13:24:06
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Revision 28 vom 2012-07-05 13:29:59
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|| Ausländerbehörde || Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse nach dem Ausländergesetz bzw. Aufenthaltsgesetz || § 76 Abs 1 und 2 des AuslG bzw AufenthG, § 1 AsylBLG, § 71 Abs. 2 und 2a SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit;lediglich Einschränkung bei der Übermittlung von besonders schutzwürdigen Sozialdaten (Gesundheitsdaten) nach § 71 Abs. 2 S. 2 SGB X || || Ausländerbehörde || Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse nach dem Ausländergesetz bzw. Aufenthaltsgesetz || § 76 Abs 1 und 2 des AuslG bzw AufenthG, § 1 AsylBLG, § 71 Abs. 2 und 2a SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit; lediglich Einschränkung bei der Übermittlung von besonders schutzwürdigen Sozialdaten (Gesundheitsdaten) nach § 71 Abs. 2 S. 2 SGB X ||
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|| Aufgaben der "inneren und äußeren Sicherheit"; aufgabenbezogene Ermittlungen || || || Aufgaben der "inneren und äußeren Sicherheit"; aufgabenbezogene Ermittlungen || § 68 Abs. 1 SGB X, §§ 72, 73 SGB X; nur: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschrift, derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt sowie Namen und Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber, wenn das Ersuchen nicht länger als sechs Monate zurückliegt; aber auch dann eigentlich nur, wenn sich die ersuchende Stelle diese Angaben auf andere Weise nicht beschaffen kann ||

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterhält etliche Datenbanken, die auch für Repressionsbehörden von Interesse sind. TODO: Regelungen? Beispiele?

Sozialgeheimnis?!

Grundsätzlich gilt für alle Menschen ein so genanntes "Sozialgeheimnis" nach § 35 SGB I, d.h. die betreffenden Sozialdaten dürfen von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Daher ist von den entsprechenden Stellen (Verbände der Leistungsträger; Arbeitsgemeinschaften der Leistungsträger; Datenstelle der Träger der Deutschen Rentenversicherung; gemeinsame Servicestellen; Integrationsfachdienste; die Künstlersozialkasse; die Deutsche Post AG, soweit sie mit der Berechnung oder Auszahlung von Sozialleistungen betraut ist; Behörden der Zollverwaltung, soweit sie Aufgaben nach SchwarzArbG und § 66 SGB X durchführen; die Versicherungsämter und Gemeindebehörden; anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen; Stellen, die Aufgaben nach § 67 c Abs. 3 SGB X wahrnehmen) sicherzustellen, dass solche Daten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergeben werden. Insbesondere ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten nur unter den Voraussetzungen des 2. Kapitels des SGB X zulässig. Verstöße dagegen werden ggf. als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

Leider ist das "Sozialgeheimnis" durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen kaum mehr als wirkungsvolles Instrument zum Schutz persönlicher Daten zu gebrauchen. Die ausgiebigen Zugriffs- bzw. Übermittlungsbefugnisse an verschiedene staatliche Repressionsbehörden sind auszugsweise in der folgenden Tabelle dargestellt:

Stelle

Grund der Übermittlung, Aufgaben der Stelle

Rechtsgrundlagen, Erläuterungen, Einschränkungen

Ausländerbehörde

Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse nach dem Ausländergesetz bzw. Aufenthaltsgesetz

§ 76 Abs 1 und 2 des AuslG bzw AufenthG, § 1 AsylBLG, § 71 Abs. 2 und 2a SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit; lediglich Einschränkung bei der Übermittlung von besonders schutzwürdigen Sozialdaten (Gesundheitsdaten) nach § 71 Abs. 2 S. 2 SGB X

Behörden zum "Schutz der inneren und äußeren Sicherheit"

Abwendung geplanter Straftaten

§ 138 StGB, § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit

zulässige Rasterfahndung nach Bundes- oder Landesrecht

Polizeigesetze des Bundes und der Länder, § 68 Abs. 3 SGB X; nur: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, frühere und derzeitige Anschrift, derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt, Namen und Anschriften der früheren und des derzeitigen Arbeitgebers, Staats- und Religionsangehörigkeit sowie erbrachte oder demnächst zu erbringende Geldleistungen; keine Anwendung der Zulässigkeitsprüfung nach § 67d Abs. 2 SGB X

Aufgaben der "inneren und äußeren Sicherheit"; aufgabenbezogene Ermittlungen

§ 68 Abs. 1 SGB X, §§ 72, 73 SGB X; nur: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschrift, derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt sowie Namen und Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber, wenn das Ersuchen nicht länger als sechs Monate zurückliegt; aber auch dann eigentlich nur, wenn sich die ersuchende Stelle diese Angaben auf andere Weise nicht beschaffen kann

Gemeindebehörde

Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Leistungen der Sozialhilfe

§§ 12 und 28 SGB I, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit

Gerichte

...

...

Zollverwaltung

Sicherung des Steueraufkommens

§§ 93, 97, 105, 111 Abs. 1 und 5 sowie § 116 AO, § 71 Abs. 1 Nr. 3 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit

Bekämpfung illegaler Beschäftigung; Ordungswidrigkeiten; Prüfung des rechtmäßigen Leistungsbezuges; Vollstreckung im Sozialbereich

§ 35 SGB I, § 28a SGB IV, § 107 Abs. 1 SGB IV, § 306 SGB V, § 66 SGB X, § 98 Abs. 2 SGB X, § 307 Abs. 1 SGB III, § 69 Abs 1 Nr. 1 SGB X, § 67e SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit

Verfolgung von Ordungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG)

§ 306 SGB V, § 71 Abs. 1 Nr. 6 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit

...

...

...

zPDV

In zPDV werden die Stammdaten ("Kundendaten") der arbeitssuchenden bzw. arbeitslosen Menschen (bzw. jenen, die es mal waren) zentral erfasst und es existieren Querverweise zu weiteren fachspezifischen Datenbanken ("Fachdatensätze"). Es gibt diverse Eingabefelder u.a. für folgende Datenkategorien:

  1. Allgemeines: (Kategorie/Reiter)
    • Kundennummer, RV-Nummer, Steuer-ID (sind u.a. bedeutende Such- und Verknüpfungsschlüssel)
    • Nachname, Vorname, Titel, Vorsatzwort, letzter Name
    • Geboren/Alter (Geburtsdatum), Geburtsname, Geburtsort
    • Familienstand, Nationalität, Geschlecht
    • Status, Zuweisung (Ja/Nein), Anzahl abhängiger Datensätze, Betreuer/Gesetzl. Vertreter in Personendatensätzen, Wichtiger Gläubiger (Ja/Nein), Ist Rechtsbeistand (Ja/Nein)
  2. Kontakt: (Kategorie)
    • Wohnsitz, Zusatz, Bemerkung
    • Festnetz, Privat/Firma, Bemerkung
  3. Fachdatensätze: (Kategorie)
    • Leistung: coLei/COLIBRI/A2LL/Zerberus Insg/Zerberus Sonst
      • Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Verfahren, Prozess-ID (BG-Nr.), OrgZ, Laufende Leistung (Ja/Nein)
    • VerBIS
      • Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Dienststelle/Trägerschaft (z.B. in der Form "Nummer SGBII Jobcenter XYZ")
  4. Zusätzliche Fachdatenzähler: (Kategorie)
    • MAZ (Anzahl)
    • eAkte (Ja/Nein)
    • ATV (Ja/Nein)
    • coLeiPC (Ja/Nein)
    • ELENA-BA (Anzahl)
  5. Kommunikation: (Kategorie/Reiter)
    • Anschriften (Kategorie)
      • Art, Adresse, Zusatz, Bemerkung (z.B. 2. Wohnsitz), Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
    • Kommunikationswege (Kategorie)
      • E-Mail (Ja/Nein), Fax (Ja/Nein), Festnetz, Homepage (Ja/Nein), Mobil (SMS) (Ja/Nein)
    • Rangfolge
  6. Finanzielles: (Kategorie/Reiter)
    • Zahlungsverbindung
      • Verwendungszweck (z.B. Normalzahlung), Art (z.B. Bankverbindung)
      • BIC, BLZ, Geldinstitut, IBAN, Konto-Nr.
      • Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
      • Inhaber, Bemerkung
  7. Vertretung: (Kategorie/Reiter)
  8. Markt: (Kategorie/Reiter)
  9. Leistung: (Kategorie/Reiter)
  10. Förderung: (Kategorie/Reiter)

VerBIS (z.Z. Version VB P12.0.0.372 im Einsatz)

Ein wichtiger Schlüssel in VerBIS ist die Kundenummer, über welche u.a. die Verknüpfung zu zPDV erfolgt. Außerdem gibt es eine "Kundenhistorie" (Format bzw. Felder: Datum/Typ/Betreff/Text), die relevante "Ereignisse" abbildet. Beispielsweise wird detailreich erfasst, wann sich der "Kunde" im Jobcenter angemeldet/registriert d.h. vorgesprochen hat.

Beispiele/Meldungen

  • "Status: Für diesen Bewerber wurden noch keine Informationen zum Migrationshintergrund hinterlegt. Bitte erfassen Sie die Daten in zPDV."

CoLei - Computerunterstütze Leistungsgewährung

Die Anwendung CoLei-ElBa (Elektronische Berechnungsassistenten) dient der Berechnung von Ansprüchen/Leistungen und deren Dokumentation. Über eine Serie von Eingabemasken (Grunddaten, Entgelte, Vorbezug, Arbeitszeit) werden viele personenbezogenen Daten der Betroffenen erfasst, z.B. Zeiten des Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis, das Ende des letzten Versicherungszeitraums, Zeiten mit gleichzeitig mehreren (parallelen) versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, maßgebliche Entgelte, unbillige Härte etc. Über die Kundennummer, Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Aktenzeichen des Antrags erfolgt eine Zuordnung bzw. Suche der erfassten Informationen.

Es existieren ein Benutzerberechtigungskonzept und entsprechende Zugriffsmatrizen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-09-2009-coLei-BBerechtigungskonzept.html