Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 6 (über 4 Versionen hinweg)
Revision 2 vom 2004-02-09 19:34:43
Größe: 533
Autor: kuba
Kommentar:
Revision 6 vom 2009-10-15 21:18:19
Größe: 533
Autor: localhost
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Aufgabe des „Bundesdatenschutzgesetzes“ (BDSG) ist der Schutz des Einzelnen vor Persönlichkeitsverletzender Verwendung seiner personenbezogenen Daten, in Bereichen die keiner expliziten gesetzlichen Regelung unterliegen. D. h. die Vielzahl bestehender gesetzlicher Regelungen zur Datenerhebung, Speicherung und Verwertung z. B. in Sozialgesetzgebung, Ausländergesetzgebung usw. gehen dem BDSG vor. Dem BDSG vorangestellt sind weiterdem die Landesdatenschutz der Bundesländer soweit diese bestehen.

gleich geht´s weiter...