Aufgabe des „Bundesdatenschutzgesetzes“ (BDSG) ist der Schutz des Einzelnen vor Persönlichkeitsverletzender Verwendung seiner personenbezogenen Daten, in Bereichen die keiner expliziten gesetzlichen Regelung unterliegen. D. h. die Vielzahl bestehender gesetzlicher Regelungen zur Datenerhebung, Speicherung und Verwertung z. B. in Sozialgesetzgebung, Ausländergesetzgebung usw. gehen dem BDSG vor. Dem BDSG vorangestellt sind weiterdem die Landesdatenschutz der Bundesländer soweit diese bestehen.

gleich geht´s weiter...