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Abhörschnittstelle

Die Abhörschnittstelle ist eine Schnittstelle zu den Datenbanken der Telekommunikationsdienstleister. Diese ist somit Teil der Privat-Öffentliche Datenbanken, welche per Gesetz den Geheimsdienste und den Polizeien des Bundes und den Sicherheitsbehörden der Länder zur Verfügung zu gestellt werden müssen.

Begriffserklärung

Bei der Abhörschnittstelle müssen die Telekommunikationsdienstleister eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, mit denen diese auf deren Datenbanken zugreifen können. Die Datenbanken dienen dabei in erster Linie für den Technischen Betrieb und der Abrechnung. Dazu muss es noch eine Schnittstelle für das direkte Abhören bzw Mitprotokollieren der gesamten Internetverbindungen geben.

Rechtsgrundlage

Die Abhörschnittstelle ist durch die Telekommunikationsüberwachungsverordnung geregelt.

TKÜV im Rahmen der EU

Die TKÜV ist kein nationales Gewächs. Sie entspringt dem Geist der in vielen Punkten fast gleichlautenden Enfopol-Papiere, mit der die Ermittlungsbehörden ihre Überwachungsspielräume auf europäischer Ebene erweitern wollen. Zugleich nimmt sie verschiedene Forderungen der im November anstehenden Cybercrime Konvention der Datenbanken EU vorweg. Dazu gehört etwa die Verpflichtung, Überwachungsmaßnahmen unverzüglich in die Wege leiten zu können.

Big Brother Award

Für die Telekommunikationsüberwachungsverordnuns bekam 2001 der damalige Wirtschaftsminister Werner Müller den Big Brother Award.

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