Unterschiede zwischen den Revisionen 3 und 4
Revision 3 vom 2011-01-15 07:39:23
Größe: 2312
Autor: anonym
Kommentar: Korrektur des Links zum BVA, + aktuelle Zahlen.
Revision 4 vom 2011-01-15 11:05:30
Größe: 2479
Autor: anonym
Kommentar: +Verweis auf niedersächsische Zugriffspraxis
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Auf das AZR greifen nach Auskunft der BVA "mehr als 6500 Partnerbehörden" zu: "Es dient den Verwaltungsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben im ausländer- und asylrechtlichen Bereich, hat Unterstützungsfunktion als Instrument der inneren Sicherheit und wird für ausländerpolitische Planungen sowie für die Ermittlung steuerungsrelevanter Größen verwendet." Auf das AZR greifen nach Auskunft der BVA "mehr als 6500 Partnerbehörden" zu:
"Es dient den Verwaltungsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben im ausländer- und
asylrechtlichen Bereich, hat Unterstützungsfunktion als Instrument der inneren
Sicherheit und wird für ausländerpolitische Planungen sowie für die Ermittlung
steuerungsrelevanter Größen verwendet."  Insbesondere kann wohl praktisch alle
Polizei-EDV mehr oder minder direkt in AZR suchen; für NIVADIS (vgl. [[Datenbanken Niedersachsen]] ist das so publiziert).
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[[http://www.heise.de/newsticker/Deutsche-Auslaenderdatei-diskriminiert-Europaeer--/meldung/120610|vom
EuGH als gegen Gemeinschaftsrecht verstoßend]] beurteilt. Vor Verabschiedung
[[http://www.heise.de/newsticker/Deutsche-Auslaenderdatei-diskriminiert-Europaeer--/meldung/120610|vom EuGH als gegen Gemeinschaftsrecht verstoßend]] beurteilt. Vor Verabschiedung

Ausländerzentralregister (AZR)

Das Ausländerzentralregister enthält Personalien, Wohnsitze, Aufenthaltsverfügungen sowie weitere Daten von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die sich nicht nur vorübergehend in der BRD aufhalten oder aufgehalten haben (Aussonderungsprüffrist sind 10 Jahre). Es wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln geführt (BVA über AZR). Einträge im AZR sind über INPOL recherchierbar.

Im AZR waren 2010 laut BVA 20.4 Millionen personenbezogene Datensätze gespeichert (1999: über 11 Millionen), was es zur Einschätzung brachte, es handele sich um "eines der großen automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland".

Auf das AZR greifen nach Auskunft der BVA "mehr als 6500 Partnerbehörden" zu: "Es dient den Verwaltungsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben im ausländer- und asylrechtlichen Bereich, hat Unterstützungsfunktion als Instrument der inneren Sicherheit und wird für ausländerpolitische Planungen sowie für die Ermittlung steuerungsrelevanter Größen verwendet." Insbesondere kann wohl praktisch alle Polizei-EDV mehr oder minder direkt in AZR suchen; für NIVADIS (vgl. Datenbanken Niedersachsen ist das so publiziert).

Ein Beschluss der Innenministerkonferenz von 2003 zur Bereinigung dieser Daten legt nahe, dass die Inhalte des AZR eher heterogene Qualität haben.

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02. September 1994 (AZRG). Bezüglich EU-BürgerInnen wurde das Gesetz 2008 vom EuGH als gegen Gemeinschaftsrecht verstoßend beurteilt. Vor Verabschiedung des AZRG wurde das Register bzw. seine Vorgängersysteme 40 Jahre lang ohne gesetzliche Grundlage betrieben.

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