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Im Ausländerzentralregister sind die Daten von mindestens 8 Mio. nichtdeutscher Menschen, die sich nicht nur vorübergehend in der BRD aufhalten, gespeichert. Auch über AusländerInnen, die Deutschland verlassen haben, werden noch zehn Jahre lang Daten gespeichert. Zusätzlich zu den Personalien und Wohnsitzangaben sind alle ausländerrechtlich relevanten Daten erfaßt: politische Betätigung, Sozialhilfebezug, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, ebenso wie Daten die sich auf Verdachtsmomente stützen wie Prostitution, Scheinehe, oder HIV-Infektion. AusländerInnen sind damit die größte Personengruppe in der Bundesrepublik, die total in Informationssystemen erfaßt ist. 40 Jahre lang geschah dies ohne gesetzliche Grundlage. Das '''Ausländerzentralregister''' enthält Personalien, Wohnsitze,
Aufenthaltsverfügungen sowie weitere Daten von Menschen ohne deutsche
Staatsbürgerschaft, die sich nicht nur vorübergehend in der BRD aufhalten oder
aufgehalten haben (Aussonderungsprüffrist sind 10 Jahre). Es
wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln geführt
([[http://www.bva.bund.de/cln_092/nn_372378/DE/Aufgaben/Abt__III/InnereSicherheitAuslaender/AZR/azr-node.html?__nnn=true|BVA über AZR]]). Einträge im AZR sind
über [[INPOL]] recherchierbar.
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geklaut: [[http://www.nadir.org/nadir/initiativ/linksrhein/dokus/innen/inpol/inpol.htm#[Weichert%201994]|nadir.org]] Im AZR waren 2010 laut BVA 20.4 Millionen personenbezogene Datensätze
gespeichert (1999: über 11 Millionen), was es zur Einschätzung brachte,
es handele sich um "eines der großen automatisierten Register der öffentlichen
Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland".

Auf das AZR greifen nach Auskunft der BVA "mehr als 6500 Partnerbehörden" zu: "Es dient den Verwaltungsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben im ausländer- und asylrechtlichen Bereich, hat Unterstützungsfunktion als Instrument der inneren Sicherheit und wird für ausländerpolitische Planungen sowie für die Ermittlung steuerungsrelevanter Größen verwendet."

Ein [[http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/3_20Konferenzen/3.2_20Innenminister-Konferenz/3.2.5_20Beschl_C3_BCsse_20und_20Berichte/3.2.5.1_20Sitzung_20vom_2021.11.2003/NI/Beschl_C3_BCsse,property=Dokument.pdf|Beschluss der Innenministerkonferenz von 2003]] zur Bereinigung dieser Daten legt nahe,
dass die Inhalte des AZR eher heterogene Qualität haben.

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02.
September 1994 ([[http://www.aufenthaltstitel.de/azrg.html|AZRG]]). Bezüglich
EU-BürgerInnen wurde das Gesetz 2008
[[http://www.heise.de/newsticker/Deutsche-Auslaenderdatei-diskriminiert-Europaeer--/meldung/120610|vom
EuGH als gegen Gemeinschaftsrecht verstoßend]] beurteilt. Vor Verabschiedung
des AZRG wurde das Register bzw. seine Vorgängersysteme 40 Jahre lang ohne
gesetzliche Grundlage betrieben.

== Weiteres ==

 * [[http://infoladen.de/koeln/azr/materialien.html|Detaillierte AZR-Infos aus dem Kölner Infoladen]]
 * [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/90908|AZR soll auch Fingerabdrücke speichern]], Heise online, 2007

Ausländerzentralregister (AZR)

Das Ausländerzentralregister enthält Personalien, Wohnsitze, Aufenthaltsverfügungen sowie weitere Daten von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die sich nicht nur vorübergehend in der BRD aufhalten oder aufgehalten haben (Aussonderungsprüffrist sind 10 Jahre). Es wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln geführt (BVA über AZR). Einträge im AZR sind über INPOL recherchierbar.

Im AZR waren 2010 laut BVA 20.4 Millionen personenbezogene Datensätze gespeichert (1999: über 11 Millionen), was es zur Einschätzung brachte, es handele sich um "eines der großen automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland".

Auf das AZR greifen nach Auskunft der BVA "mehr als 6500 Partnerbehörden" zu: "Es dient den Verwaltungsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben im ausländer- und asylrechtlichen Bereich, hat Unterstützungsfunktion als Instrument der inneren Sicherheit und wird für ausländerpolitische Planungen sowie für die Ermittlung steuerungsrelevanter Größen verwendet."

Ein Beschluss der Innenministerkonferenz von 2003 zur Bereinigung dieser Daten legt nahe, dass die Inhalte des AZR eher heterogene Qualität haben.

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02. September 1994 (AZRG). Bezüglich EU-BürgerInnen wurde das Gesetz 2008 [[http://www.heise.de/newsticker/Deutsche-Auslaenderdatei-diskriminiert-Europaeer--/meldung/120610|vom EuGH als gegen Gemeinschaftsrecht verstoßend]] beurteilt. Vor Verabschiedung des AZRG wurde das Register bzw. seine Vorgängersysteme 40 Jahre lang ohne gesetzliche Grundlage betrieben.

Weiteres