Revision 106 vom 2011-12-23 16:48:54

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TODO: Bitte alles, was Lawful Interception ist, nach LawfulInterception schaffen (oder die Seite hier mit reinfummeln; aber diese Seite ist eh schon zu lang) -- merci. Eine kurze Zusammenfassung mit Verweis auf LawfulInterception ist aber sinnvoll. Auf dieser Seite geht es mehr um Übersicht und Detektion, nicht um die juristischen Aspekte.

Überwachungstechnik

Hier wird versucht zusammenzustellen werden was für technische Hilfsmittel die Geheimdienste und die Polizeibehörden des Bundes und der Länder verwenden. Daneben gibt es noch die klassischen Methoden, wie Observation, Verdeckte Ermittler und V-Leute.

Vorbemerkung

Vorsicht vor Paranoia: 99.99% der "komischen Dinge", die Computer oder Telefone so tun, haben nichts mit gezielter Überwachung zu tun. Dennoch ist ohne verlässliche Ende-zu-Ende-Verschüsselung mit gegenseitiger Authentifikation (z.B. PGP mit ordentlichem Schlüsselmanagement) nicht davon auszugehen, dass bei Telekommunikation Vertraulichkeit herrscht.

Technische Maßnahmen

Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff)

Der "Große Lauschangriff" hat in der Repressionspraxis eine weitaus geringere Relevanz als die politische Aufmerksamkeit (verglichen mit anderen Repressionstechnologien) das vermuten lässt. Das BMJ berichtet für 2006 (nach dem etwas beschränkenden BVerfG-Beschluss) von 7 überwachten Objekten mit 27 Betroffenen. Bayern ist dabei effizient: 13 Tage abhören kostet dort 45.24, in NRW kosten 16 Tage rund 50000 Euro.

Zahlen von 2006/07 bietet BT-Drucksache 16/10300.

Rechtsgrundlage im Strafrecht ist §100c StPO, der relativ hohe Hürden setzt; im Politbereich erlaubt wie immer das 129a-Konstrukt großzügige Eingriffe. Wohl dank der Prosa über den Schutz des "Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung", der bei den Maßnahmen geschützt bleiben muss, halten sich die Berhörden derzeit noch weitgehend zurück. Dies ist um so bemerkenswerter, als §100c auch die Rechtsgrundlage für die allseits befürchtete Raumüberwachung mit Mobiltelefonen wäre.

Auch diverse Landesgesetze erlauben den großen Lauschangriff zur "Gefahrenabwehr", so etwa §23 PolG Baden-Württemberg, das ihn zur "Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person" erlaubt. Wie weit solche Befugnisse wirklich eingesetzt werden, ist nicht bekannt.

Wanzen

Zur Aufzeichnung von Geräuschen in Räumen werden verschiedene Geräte eingesetzt, im einfachsten Fall ein schlichtes Mikrofon mit Sender; da diese allerdings mit verschiedenen "Wanzendetektoren" relativ einfach zu lokalsieren sind, werden zunehmend Geräte eingesetzt, die die Signale zunächst aufzeichnen und dann komprimiert übertragen.

In Heidelberg wurde 2011 eine Art Handy-Wanze im dortigen Fachschaftenbüro (der Studivertretung) gefunden, welche dort vermutlich vom Verdeckten Ermittler Simon Bromma angebracht wurde (vgl. Du fährst zu oft nach Heidelberg von Peter Nowak). Dieser Einsatz allerdings dürfte sich nicht auf Regelungen zur Wohnraumüberwachung gesstützt haben, da der Raum eben kein Wohnraum war; im Strafverfahren wäre hier §100f StPO einschlägig gewesen, da Bromma zur Gefahrenabwehr eingesetzt war, wird sich die Polizei auf §22 (1) PolG berufen.

Mobiltelefone als Wanzen

Da Mobilelefone bereits mit Mikrofon und Sender ausgestattet sind, können sie relativ leicht als Wanzen eingesetzt werden. Dies wird etwa im Heise-Newsticker 2007 diskutiert. Zumindest die Polizeien des Bundes der BRD haben das aber nach Bundestags-Drucksache 16/6079 (2008) bisher nicht getan.

Ein Grund für die Zurückhaltung dürfte sein, dass der Teufel dabei im Detail liegt und in aller Regel die Software des Telefons in zum Teil nichttrivialer Weise manipuliert werden muss. Wenn allerdings Wohnraumüberwachung populärer wird, dürften entsprechende Lösungen von privater Seite wenigstens für verbreitere Telefone verfügbar werden. Insbesondere ist zu bedenken, dass moderne Telefone Wochen und Monate von Umgebungsgeräuschen aufzeichnen und speichern und diese Daten ggf. auf Bestellung übermitteln können.

Aber nochmal: Es gibt keine Belege, dass sowas in der BRD überhaupt gemacht wurde, eine verbreitete Praxis ist es jedenfalls nicht.

Akustische Überwachung außerhalb von Wohnungen

Außerhalb von Wohnungen erlaubt im Strafverfahren §100f die verdeckte Tonaufzeichnung grob unter den Bedingungen des Telefonabhörens. Nicht Beschuldigte dürfen im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsabwägung in Mitleidenschaft gezogen werden. Entsprechende Regelungen finden sich in vielen Polizeigesetzen zur Gefahrenabwehr (z.B. §22 PolG BaWü).

Ein besonders widerwärtiges Gerät zum Abhören in dieser Weise findet sich im 2011 geleakten Spitzelkatalog von Elaman auf PDF-Seite 19 ("Model 6309 Audio Scope System"); es erlaubt durch eine Art inverser Wellenfeldsynthese, auf einzelne Schallquellen zu "zoomen", ggf. auch im Nachhinein.

GPS Peilsender

Mini Peilsender werden für jederman/frau verkauft, d.h. auch zum Überwachen von untreuen Lebenspartnern. Die Position wird per GPS bestimmt und per SMS mitgeteilt. Da das Senden von SMS nicht unbemerkt bleibt, lässt sich so etwas durch einen Wanzendetektor finden. Vgl. Check Your Car for a GPS Tracker

Das Programm zur Observation mit Hilfe eines GPS-Peilsenders heißt Patras und wird von der Bundespolizei, BKA, Zoll und den LKAs der Länder verwendet. Zumindestens geht das aus einem Hack der NoName Crew hervor, welche laut Spiegel Juli 2011 den Server des Zolls für die Observation per GPS gehackt hatte. Danach laden sich das die Observierer (d.h. MEKs) der Polizei das Programm auf einem Laptop und mit Hilfe einer festen GPRS-Verbindung werden die Daten über einen zentralen Server übertragen. Die Peilsender selber senden die Daten mit Hilfe von SMS über ein PAIP (Police Applications Intercommunication Protocol), das PAIP wird auch bei Wanzen und ähnlichem zur Übertragung verwendet (vgl Indymedia)

IMSI-Catcher

IMSI Catcher sind Geräte, mit denen die auf der Mobilfunk-Karte eines Mobiltelefons gespeicherte International Mobile Subscriber Identity (IMSI) ausgelesen und der Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle eingegrenzt werden kann. Eine Modellvariante des IMSI-Catchers (GA 900) erlaubt es auch Handy-Telefonate mitzuhören.

Das Gerät arbeitet dazu gegenüber dem Handy wie eine Funkzelle (Basisstation) und gegenüber dem Netzwerk wie ein Handy; alle Handys in einem gewissen Umkreis buchen sich bei dieser Funkzelle mit dem stärksten Signal, also dem IMSI-Catcher, ein. Der IMSI-Catcher simuliert also ein Mobilfunknetzwerk und registriert somit alle Mobilfunkgeräte in seiner Reichweite.

Da es keine wirkliche Funkzelle ist und nur mit einem Handy eine Verbindung herstellen kann, weisen merkwürdige Netzstörungen auf einen IMSI-Catcher hin. Da IMSI-Catcher nur bei GSM funktionieren kann, kann der Wechsel von UMTS auf GSM auch ein Hinweis sein. Allerdings ist dieses nur ein Hinweis, da dieses auch bei nicht genügend vorhandenen UMTS-Kanälen passiert. Ein sicherer Hinweis ist es, wenn angezeigt wird, dass die Verbindung nicht verschlüsselt ist. Dieses wird allerdings nur bei wenigen Mobilfunkgeräten angezeigt.

Wenn das Handy an den Computer abgeschlossen ist, gibt es verschiedene Monitoring-Programme mit denen sich Verbindungsdaten, wei z.B. die Funkzellennummer (CellID) anzeigen lassen. Unter Linux gibt es dafür z.B. das Programm gnokii, welches am besten für Nokia-Handy geeignet ist. Inwieweit bei der Verwendung von IMSI-Catchern nicht vorhandene Cell IDs oder eigentlich aus der Reichweite des Handys liegenden Funkzellen (der Standort der Zelle lässt sich mit Hilfe der Webseite opencellid.org ermitteln) verwendet werden ist allerdings nicht bekannt.

Für den geplante Beschaffung von IMSI-Catchern gab es 2000 einen Big Brother Award für Eckart Werthebach als damaligen Innensenator von Berlin.

Kameras am Arbeitsplatz

Die am Arbeitsplatz eingesetzten Kameras sind Mini-Kameras und senden ähnlich wie Wanzen per Funk ihre Aufzeichnungen. Sie lassen sich daher auch mit einem Wanzendetektor aufspüren. Kameras, die über eine interne Speicherkarte verfügen, lassen sich auf Grund der Reflektion des Objektivs der Kamera aufspüren (Allerdings nur für Geübte).

Produktbeschreibung eines professionellen Kameradetektors

Kameras vor der Haustür

Aus den Akten von etlichen 129a Verfahren geht hervor, dass Kameras vor den Hauseingängen angebracht wurden. Inwieweit es sich dabei um Mini-Kameras oder um Kameras in benachbarten Wohnungen handelt, geht aus den Akten nicht hervor. Mini-Kameras lassen sich in der Regel auch durch Wanzendetektoren aufspüren. Desweiteren gibt es noch die Methode mit Hilfe eines Spiegel nach einem Objektiv zu suchen, da Kameras zumindestens ein Mini-Objektiv haben müssen. Im Juli 2011 haben laut Indymedia (mit Fotos) Bewohner neben eines ehemaligen Besetzten Hauses in Berlin, welches vor kurzem geräumt wurde, Kameras in den Dachfenstern der gegenüberliegenden Schule entdeckt.

Kameras in der Wohnung

Nach dem neuen BKA-Gesetz, darf das BKA auch Kameras in Wohnungen installieren. In Belgien ist das anscheinend schon länger erlaubt, denn die haben 2011 eine Kamera hinter der Lüftung in ihrer Küche gefunden. Auf Indymedia Belgien wird beschrieben, wie sie aussieht und wo sie angebracht wurde.

Hubschrauber mit Kameras

Laut dem Polizeibericht 2010 können, die an den Aufklärungshubschraubern befestigten Kameras, schon aus mehreren 100 m Höhe Potrait-Aufnahmen anfertigen. Bei Dunkelheit werden Nachtsichtkameras oder Infrarotkameras verwendet. Letztere messen die Wärmestrahlung des Körpers, können daher nur Menschen mit einer gewissen Körperstatur identifizieren. Dafür können sie allerdings auch durch Büsche sehen. Nachtbildkameras verstärken dagegen das vorhandene Licht, bei wirklicher Dunkelheit sind sie daher nutzlos. In einer Stadt mit Straßenbeleuchtung sind sie dagegen recht wirkungsvoll. Allerdings sind Hubschrauber nicht unsichtbar, so dass es sinnvoll ist ab und zu nach oben zu schauen. Wenn dieses auch im Alltag gehäuft auftritt, könnte es sein, dass sie Dich auf dem Kieker haben.

Drohnen mit Kameras

Nach Telepolis benutzt die Polizei von Sachsen seit 2011 offiziell Drohnen mit Kameras zur Aufklärung (Neusprech für Überwachung). Mehrere Länder testen sie seit ein paar Jahren und auch in Berlin sind sie schon gesichtet worden. Sie schließen ein Lücke zwischen Hubschraubern und Observierern auf der Erde.

Bundestrojaner

Klassisch werden Trojaner durch Rootkits realisiert. D.h. Programme welche direkt im Betriebssystemkern laufen. Beispielprogramme für Rootkits gibt es auf der Webseite des Phrack-Magazins, dort gibt es auch den Code für einen Key-Logger unter Linux. Auf eine Anfrage der Linken ob der Bundestrojaner nach dem BKA-Gesetz schon gegen Terrorverdächtige eingesetzt wurde, hat die Bundesregierung gemeint, dass sie dieses aus Sicherheitsgründen auch nur für die Abgeordneten durch Einsichtnahme im Geheimschutzraum, nicht beantworten könnte (vgl golem). Im Oktober 2011 veröffentlichte der CCC eine Pressemitteilung, in welcher er davon berichtet, dass ihm der Binärcode eines Trojaners zugespielt wurde und er ihn durch reverse engineering(Umwandlung von Binär in Assembler-Code) untersucht hat. Dabei hat der CCC erstens festgestellt, dass der Trojaner die Option für vom Verfassungericht verbotene Ausspähmaßnahmen ermöglicht (obwohl er nur zum Abhören von Skype gedacht war) und zweitens die Sicherheit erbärmlich ist. (vgl fefe). Das Innenministerium behauptet allerdings der Trojaner würde nicht von ihnen stammen, wie in einem FAZ-Artikel vom 9.10.2011 steht. Nach und nach zugegeben haben dann etliche Bundesländer, dass sie ihre LKAs Trojaner eingesetzt haben. Darunter Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW und Schleswig-Holstein(vgl fefe). Bremen hat ist dann später aufgefallen, wie aus einer PM der Polizei hervorgeht, dass sie den Trojaner 2007 in einem 129 Verfahren verwendet haben. Und auch die benachbarten Alpenländer Österreich und die Schweiz haben den Trojaner verwendet (vgl heisefefeTelepolis).

vgl LawfulInterception#Quellen_TKÜ und den speziellen Wiki zum Staatstrojaner http://wiki.0zapftis.info

Vorratsdatenspeicherung

Die Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet zu speichern, wer mit wem telefoniert und wie lange. Bei Mobilfunkgeräten kommen da noch die jeweiligen Funkzellen dazu , von wo das Gespräch statt fand. Dazu werden die Daten gespeichert wann und wo das Telefon eingeschaltet wurde. Das ist eine EU-Verordnung, nach der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, ist sie ausgesetzt worden, bis eine verfassungskonformere Regelung verabschiedet wird. (siehe auch Vorratsdatenspeicherung )

RFID Chips

Ein Mini-Sender von der Größe von ein paar Millimetern, zusammen mit dem Sender hat das Platz auf einer Chipkarte. Ein RFID-Chip besitzt keine eigene Energiequelle, sondern bezieht seine Energie aus dem Sender, der mit ihm in Kontakt tritt (Genau beschrieben wird das auf der Spezialseite des Foebuds zum RFID-Chip). Der E-Perso ist mit einem RFID-Chip ausgerüstet.


Zugreifen auf vorhandene Datenaufzeichnungen

Öffentliche Überwachungskameras

Die Polizei kann Videoüberwachung im öffentlichen und halböffentlichen Raum (wie Bahnhöfe, Züge, Straßenbahnen, Busse) zum Auswerten nach Straftaten, aber auch zum Finden und Verfolgen von Verdächtigen benutzen. Die Kameras im ÖTV sehen nicht wie Kameras aus, sondern eher wie schwarze halbrunde Lampen.

EC-Karten

Die Geheimdienste haben seit dem Otto-Katalog (siehe §8a BverfSchG) unkontrolliert Zugriff auf die Bankdaten von Verdächtigen. D.h. Überweisungen an wen und wieviel und auch wan und wo Geld abgehoben wird

Einschreiben und Pakete

Ohne Kontrolle können die Geheimdienste ebenfalls auf die Datenbank der Post (siehe § 8a BverfSchGzugreifen, wo gespeichert ist wann, wo und an wen ein Einschreiben oder Paket abgeschickt wird.

Google-Datenbank

Google speichert mit Hilfe von Cookies und IP Adressen, wer wann und wonach gesucht hat. Desweiteren ermöglichen die Zusatzfunktionen, wie Google Ads oder Google Analytics Ausforschungen auch außerhalb der Benutzung von Google. Die Sicherheitsbehörden greifen gerne auf diese Datensammlung zu.

vgl Private Datenbanken#Anfragen_bei_google

Schutzmaßnahmen:

  • Abschalten der Cookies und nur wenn benötigt wieder aktivieren (unter Bearbeiten/Einstellungen zu finden)
  • Abschalten von Java-Skript nur wenn benötigt wieder aktivieren (unter Bearbeiten/Einstellungen zu finden)
  • Die Verwendung von Proxies (da ist eine Webseite dazwischengeschaltet), wie dontknow.me oder anonymouse.org.

  • Die Verwendung von Google-Proxies, wie scroogle.org.

Bahncard

Bahncard-Besitzer, die Punkte sammeln, ermöglichen der Bahn zu speichern, wann und wohin sie gefahren sind (Zumindestens bei zuggebundenen Fahrkarten, bei zugungebundenen Fahrkarten gibt es nur eine ungefähre Einschätzung). Diese Daten können von den Sicherheitsbehörden abgefragt werden, falls sie den oder die Bahncardbesitzer für verdächtig halten. Die Bahncard 100 war (oder ist immer noch) mit einem RFID-Chip ausgestattet. So konnte die Bahn feststellen, welche ICs oder ICEs von Bahncard 100 Besitzern benutzt wurden. Dafür gab es dann 2007 auch einen Big Brother Award. Inwieweit es für verdächtige Personen, die nur eine Bahncard 25 oder 50 besitzen, eine Spezialanfertigung ebenfalls mit RFID-Chip gibt, ist nicht bekannt.

Handy-Funkzellen Datenbanken

Bei der Funkzellenauswertung werden "örtlich und zeitlich hinreichend genau bestimmte" Daten der Mobilfunkanbieter an die Polizei übertragen. Die Rechtsgrundlage wurde gemeinsam mit der für die Vorratsdatenspeicherung geschaffen (§100g (2) StPO). Für alle so eingegrenzten Verbindungen werden mindestens Kommunikationspartner, Anfang und Ende der Verbindung, verwendete Endgeräte und Funkzelle übertragen.

Bei Mordfall Mooshammer soll der Täter laut Focus gefunden worden sein, weil sein Handy sich zu gleichen Zeit, wie das von Mooshammer, von Münchner Bahnhof nach Grünwald bewegt hat. Was eher für die These spricht, dass es sich um mehr als bloße TK-Verkehrsdaten handelt. Ein Artikel bei 123recht berichtet, die Polizei habe den "Holzklotzattentäter" über sein Telefon auf einen "Brückenbereich" geortet. Vorratsdaten geben diese Genauigkeit sicher nicht her, es ist aber denkbar, dass mit größerem Aufwand (z.B. Auswertung des Timing Advance, Triangulation vor allem bei UMTS) eine genauere Standortbestimmung nach §100i StPO durchgeführt wurde. Die Hamburger Polizei beschwert sich im April 2011 laut Gulli.com, dass sie für Funkzellenauswertungen vom Richter bei Autobrandstiftungen nicht immer eine Genehmigung bekommt. Da bei Autobrandstiftungen nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass die Täter dabei telefonieren, wird es sich wohl eher um Login-Daten handeln.

vgl LawfulInterception#Funkzellenauswertung


Weiter Skripte zur Technik finden sich unter Veranstaltungsmaterial